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100% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0958, von Trarbach bis Trassieren Öffnen
. Trassant, Trassat, s. Trassieren. Trassieren, Ziehen, im Wechselverkehr und bei der Anweisung übliche Bezeichnung für den Rechtsakt, durch den der Aussteller (Trassant) des gezogenen Wechsels (Tratte) oder der Anweisung dem Bezogenen
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0460, Wechsel (Formvorschriften) Öffnen
(Tratte, cambium trassatum) ist nämlich eine Urkunde, durch welche der Aussteller (Trassant) einen Dritten (den Trassaten oder Bezogenen) zur Zahlung einer bestimmten Summe zu einer gewissen Zeit (Verfallzeit) an eine bestimmte Person (den
1% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0959, von Trassierung bis Traube Öffnen
, wird es erst durch das Accept (s. d.), dagegen hat der Trassant beim Wechsel (nicht bei der Anweisung) dem Inhaber des Wechsels dafür einzustehen, daß der Wechsel vom Trassaten acceptiert und gezahlt wird, ist daher zur Zahlung verpflichtet, wenn
1% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0985, von Kommissionshandel bis Kommunalschule Öffnen
dem Bezogenen die Deckung nicht von dem Trassanten, sondern von einem Dritten geleistet werden soll. Es wird dies regelmäßig in dem Wechsel durch die Wendung ausgedrückt: "Und stellen den Betrag auf Rechnung des Herrn N. N." Dieser Dritte (Kommittent
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0462, Wechsel (besondere Arten, Geschichtliches) Öffnen
gegen den Acceptanten oder gegen den Aussteller eines eignen Wechsels sowie die Wechselregreßklage gegen den Trassanten oder gegen einen Indossanten wird im schleunigen Wechselprozeß (s. d.) angestrengt. Ist die wechselmäßige Verbindlichkeit des
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0006, von Caura bis Causa expressa Öffnen
das Versprechen rechtfertigenden Grunde gemäß verhalten hat, hat der Schuldner eine Einrede, aber er muß sie, eben weil sie aus dem Wechsel nicht hervorgeht, beweisen, z. B. der Bezogene hat aus Gefälligkeit acceptiert, weil der Trassant versprach
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0564, Wechsel (im Handel) Öffnen
geben wollte, wies A den C in der bisher üblichen Form an, an B zu zahlen; B hieß nun der Remittent, weil er dem Trassanten Ware oder Geld oder auch Wechsel als Gegenleistung, Valuta, remittierte oder remittiert hatte. Aus der stets üblich gewesenen
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0076, von Accentor bis Acceptprovision Öffnen
. "Angenommen für Mark Fünfhundert. A. Strahl", annimmt. Der Acceptant ist jedem Wechselinhaber gegenüber zur Zahlung der von ihm acceptierten Summe wechselmäßig verpflichtet. Ebenso haftet er dem Trassanten
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0804, von Trappporphyr bis Traubenkrankheit Öffnen
Wechsels wird Trassant, der Bezogene Trassat, der gezogene Wechsel selbst Tratte genannt. Sind Trassant und Trassat eine und dieselbe Person, so spricht man von einem trassiert-eignen Wechsel (s. Wechsel). Trastévere, s. Rom, S. 904. Trätabel
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0175, von Auwers bis Aval Öffnen
"), eine Wechselverbindlichkeit, welche dadurch hergestellt wird, daß der Übernehmer derselben (Avalist) seinen Namen unter den eines andern Wechselverpflichteten (Trassanten, Acceptanten, Indossanten, Ausstellers eines Eigenwechsels) setzt. Die rechtliche Wirkung ist hier
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0328, Banken (Diskontobanken) Öffnen
es auf eine besondere Saumseligkeit im Zahlen hindeutet, ob es nur aus einer gewagten Spekulation hervorgehen konnte, oder ob ihm überhaupt kein andrer Geschäftsvorgang zu Grunde liegt und es nur geschaffen wurde, um dem Trassanten unter der Bürgschaft
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0101, von Korpsgeist bis Korrelation Öffnen
pflegt, "alle für einen und einer für alle" verpflichtet, von passiver K. So haften z. B. die Mitglieder einer offenen Handelsgesellschaft für die Schulden der letztern solidarisch; ebenso haften im Wechselrecht die Acceptanten, Trassanten, Indossanten
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0461, Wechsel (Protest, Regreß) Öffnen
ist die Voraussetzung der gerichtlichen Klage gegen den Vormann (Wechselregreßklage), d. h. der Klage gegen den Trassanten oder gegen den Indossanten eines eignen oder eines gezogenen Wechsels. Dabei gilt der springende Regreß (Regressus per saltum), d
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0463, von Wechsel bis Wechselfieber Öffnen
durch Fälschung in der Weise auf einen Wechsel gebracht worden ist, daß er als Verpflichteter (Trassant, Acceptant, Indossant, Aussteller eines eignen Wechsels, Avalist) erscheint, ist zwar von Verpflichtung frei, doch behalten, auch wenn
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0465, von Wechselrecht bis Wechselschere Öffnen
von Wechselgeschäften, welche, vom Trassanten verdeckt, meist durch sogen. Kellerwechsel (s. d.) unternommen werden, um so bares Geld in die Hand zu bekommen, dann wieder auf andre Wechsel zu ziehen und mit dem erhaltenen baren Geld jene selbst zu bezahlen
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0466, von Wechselschluß bis Wechsler Öffnen
. Die Gegenleistung des Nehmers kommt wohl bei dem Wechselvorvertrag (s. Wechselschluß), nicht aber bei dem W. juristisch in Betracht. Der W. kommt in vierfacher Gestalt vor: 1) zwischen dem Trassanten und dem Wechselnehmer, 2) zwischen dem Indossanten
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0785, Reichsbank, deutsche (Geschäftsbetrieb) Öffnen
meisten Fällen gelangen diese Wechsel erst durch Vermittelung eines der Bank als kreditwürdig erscheinenden Bankiers in ihr Portefeuille, so daß die günstigen Bedingungen diesem, nicht dem Trassanten zu gute kommen. Weiter wurde von kompetenter
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0166, von Aussteller bis Ausstellungen Öffnen
ein Zeugnis, eine Verfügung (Quittung, Schuldschein, Auftrag, Wechsel), eine Mitteilung u. dgl. sein. Der A. beim gezogenen Wechsel ist der Trassant, bei der Anweisung der Anweisende, beim eigenen Wechsel der Wechselschuldner. Nach der Deutschen
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0211, von Avignonbeere bis Avis Öffnen
Mißbräuchen zuvorzukommen, falls dem Accreditierten der diesem eingehändigte Kreditbrief entwendet würde. Im Wechselverkehr avisiert der Aussteller, Trassant, des Wechsels den Bezogenen vom Wechsel-^[folgende Seite]
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0601, von Kontermine bis Kontierung Öffnen
. Kontierung. Kontierte Wechsel, Wechsel, deren Valuta durch Verrechnung einer Forderung des Remittenten (Indossatars) an den Trassanten (Indossanten) be- richtigt wird. Daher im Wechsel oder Indossament die Bemerkung: "Wert in Rechnung
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0363, von Präparat bis Präsentationspapiere Öffnen
domizilierten Wechsel, wenn der Trassant P. vorgeschrieben hat, ! forner zur Zahlung der Notadresse dem Ehrenaccep- tanten, dem Bezogenen, Acceptanten, wenn er feinen Regreß gegen die Vormänner erhalten will. (S. Wechselrecht.) Die P. des Wechsels muß
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0563, von Webstuhl bis Wechsel (im Handel) Öffnen
Sicherheit a vallo, d. h. am Fuße des W. mitunterschrieben und aus dieser Mitunterschrift haftbar wurden wie der erste Trassant. Auf den Wechselmessen erscheint auch zuerst (im 15. und 16. Jahrh.) der Eintritt eines andern für den auf der Messe nicht
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0567, von Wechseleinreden bis Wechselfieber Öffnen
der Trassant auf Verlangen des Remittenten jede beliebige Anzahl von W. auszustellen. Auch der Indossant kann ein Duplikat verlangen, geben kann es aber nur der Aussteller, der dabei sorgfältig darauf achten muß, daß das Duplikat als solches