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99% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0293, von Versicherungsanstalten bis Versicherungswesen Öffnen
und Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz. Versicherungsprämie, s. Prämie, Prämienversicherung und Versicherungswesen. Versicherungsschein, s. Assekuranz. Versicherungsvertrag, der Vertrag, in welchem der eine Teil, der Versicherer (gewöhnlich
1% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 1039, Lebensversicherung Öffnen
in seiner Gesamtsumme heißt der Prämienreservefonds und ist nichts anderes als das Deckungskapital der Gesellschaft für die Verbindlichkeiten, die sie ihren Versicherten gegenüber durch den Versicherungsvertrag übernommen hat, also Eigentum der Versicherten
1% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0219, Feuerversicherung (volkswirtschaftliche Bedeutung) Öffnen
oder indirekt (Beschädigung beim Retten, Diebstahl beim Brand etc.) ohne böswillige oder auch wohl fahrlässige Verschuldung des Besitzers entsteht. Der auf gesetzliches Anfordern schriftlich abzufassende Versicherungsvertrag (Police) wird auf bestimmte
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0158, Versicherung (geschichtliche Entwickelung des Versicherungswesens) Öffnen
- und Invalidenversicherung. Im übrigen ist der Versicherungsvertrag ein freiwilliges Privatgeschäft. Die Leistungen, welche der Versicherungsnehmer zu gewähren hat, nennt man bei der Rentenversicherung (s. d.) Mise, bei sämtlichen andern
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0157, Versicherung (Zweck, Organisation) Öffnen
auf die Herbeiführung der gefahrdrohenden Ereignisse oder des Ablebens der versicherten Personen aufgestellten Voraussetzungen der Zulassung zum Versicherungsvertrag und der Verpflichtungen der Kontrahenten werden die Versicherungsbedingungen genannt. Die endliche
1% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0433, Hagelversicherung (in Deutschland und Österreich) Öffnen
. von Maximalsummen, über welche hinaus in gewissen Bezirken keine Versicherungen mehr aufgenommen werden, ferner mehrjährige Versicherungsverträge und teilweise Selbstversicherung arg gefährdeter Grundstücke. Die auf Einführung der zwangsweisen H. gerichteten
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0749, von Feuerverehrung bis Feuerversicherung Öffnen
durch eine einzelne Person, wie sie bei der Seeversicherung vorkommt, ist bei der F. nicht wohl durchführbar. Der Versicherungsvertrag wird stets auf einen gewissen Zeitraum (die Regel ist ein Jahr als Dauereinheit für die Berechnung der Prämie) abgeschlossen
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0292, von Verschwindungslafetten bis Versicherungsamt Öffnen
. runden b (b rotundum), unterschieden wurde. Versfüße, s. Rhythmus. Versicherung, s. Versicherungswesen und Versicherungsvertrag. – Über Freiwillige Versicherung s. d. Versicherung an Eidesstatt, s. Eid. Versicherungsamt, jede oberste Staatsbehörde
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0294, Versicherungswesen Öffnen
Zwangsversicherung besteht, auch fernerhin der Versicherungsvertrag (s. d.) die vornehmste Quelle des Versicherungsrechts bleiben. Die zur Erreichung des Versicherungszweckes erforderlichen Mittel, umfassend den Aufwand für fällige Entschädigungen
1% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0934, Schweiz Öffnen
vorbehalten. Ein Gesetzentwurf über den Versicherungsvertrag wurde im Beginn des J. 1896 dem Bundesrate vorgelegt. Die Entwicklung des Versicherungswesens seit Einführung der Aufsicht erhellt aus folgenden Zahlen: Versicherungszweige
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0571, von Beamter bis Beatifikation Öffnen
in Wien. Derselbe gibt ein Wochenblatt ("Beamtenzeitung"), dann seit 1872 ein litterarisches Jahrbuch: "Die Dioskuren", heraus. Im J. 1884 Zahl der beigetretenen Mitglieder 74,421; in Kraft stehende Versicherungsverträge 41,667, über Kapital mit 40
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0410, von Glasversicherung bis Glatz Öffnen
Gewerbebetriebs etc. sowie nach dem Umfang des versicherten Gegenstandes. Veränderungen, welche im Lauf des Versicherungsvertrags eintreten, und durch welche der Inhalt dieses Vertrags berührt wird, sind der Gesellschaft anzuzeigen. Die G., in Deutschland
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0128, von Koupierung bis Kouvertmaschine Öffnen
von Versicherungsverträgen etc.) erhält. Dieselbe wird beim Warenkauf, ebenso bei Wechseln meist nur vom Verkäufer, bei Geld- und Effektengeschäften, und zwar dann in geringern Beträgen, von beiden Parteien (mit Ausnahme von Wien, wo der Verkäufer zahlt
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0595, Leber Öffnen
595 Leber. versicherungsvertrag (Berl. 1885); Kögler, Über L. (Prag 1885); Karup, Handbuch der L. (2. Ausg., Leipz. 1885), wo insbesondere auch Angaben über die Litteratur der L. Eine Statistik der deutschen Lebensversicherungsanstalten
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0853, von Ristič bis Ritgen Öffnen
durch Eintragen eines Gegenpostens von gleichem Betrag (Ristornieren, Stornieren). Im Versicherungswesen versteht man unter R. die Rückgabe der Prämie bei Ungültigkeit oder anderweiter Aufhebung des Versicherungsvertrags. Bei der Seeversicherung kann jedoch
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0009, von Rückstoß bis Rudbeck Öffnen
ursprünglichen Versicherungsvertrags. Der letztere wird also nicht geändert, und der erste Versicherer bleibt dem Versicherten ausschließlich für etwanigen Ersatz eines Schadens haftbar, kann aber, wenn und soweit die versicherte Sache in R. gegeben
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0633, von Schriftgranit bis Schriftstellervereine Öffnen
bedingt. Zweckmäßig und üblich ist die schriftliche Form allerdings in vielen Fällen, z. B. bei Lehr-, Miet-, Versicherungsverträgen u. dgl.; notwendig ist sie aber nur partikularrechtlich, z. B. nach preußischem Recht bei Verträgen, deren Gegenstand über
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0135, von Verjüngung bis Verkehrssteuern Öffnen
), auf Bildung oder Auflösung von Kapitalassociationen (Aktiengesellschaften, Genossenschaften), auf Spieleinlagen und Glücksgewinne etc.; 3) die Steuer auf Sicherungs- und Versicherungsverträge, insbesondere auf Realversicherungen; 4) auf den Verkehr
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0159, von Versicherungsamt bis Versöhnung Öffnen
des Versicherungswesens (2. Aufl., das. 1887); Bezold, Das Versicherungswesen (Berl. 1874); Cohn, Der Versicherungsvertrag (das. 1879); Wittstein, Das mathematische Risiko der Versicherungsgesellschaften (Hannov. 1885); Labauve, Entscheidungen des
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0209, Deutschland (Heerwesen) Öffnen
Lebens- und Rentenversicherungen 819 Mill. Mk., bei letztern bezifferte sich die Versicherungssumme auf ca. 4 Milliarden Mk. In Erfüllung des Versicherungsvertrags wurden 1888: 183 Mill. Mk. bezahlt, darunter 66½ Mill. Mk. für Feuerschäden. An
0% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0964, von Verletzungsneurose bis Versicherung Öffnen
seien, wenn vereinzelt abgeschlossen, keine V., es müsse die Möglichkeit eines genossenschaftlichen Betriebes auf rationeller statistischer Grundlage als Vegriffsmerkmal hinzutreten. Die juristische Unterordnung des Versicherungsvertrages erfolgt, wo
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0016, von Abänderungsvorschlag bis Abano Öffnen
Versicherungsverträge befreien kann. Diese Befugnis hängt damit zusammen, daß nach deutschem Recht der Versicherer außer der vollen Versicherungssumme noch andere, vor dem völligen Untergang der Sache aufgewendete Beträge
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0356, von Aleator bis Alektryomantie Öffnen
Versicherungsverträge, Lotterien, Hoffnungskäufe, Leibrentenverträge, Altenteilsverträge. Allgemein rechnet man hierher Spiel (s. d.) und Wette (s. d.). Die Geschäfte sind so weit gültig und klagbar, als damit ein berechtigtes Lebensinteresse verfolgt
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0405, von Alimentation bis Alison Öffnen
oder Naturalleistungen zu gewähren haben. Nicht unter den Begriff der A. fallen: eine Pension, die von einer Unfallversicherungsgsgesellschaft aus dem Versicherungsvertrage zu zahlende Rente, die Rente, die der Betriebsunternehmer dem körperlich Verletzten
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0826, von Arbit bis Arboga Öffnen
der Vertrag ungültig. Anfechtung unbilliger Entscheidung ist zulässig wie beim A. der Partei. Arbitratoren kann auch in einem gültigen Vertrage die Entscheidung einzelner streitig werdender Punkte überlassen werden, z. B. in Versicherungsverträgen
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 1005, von Assa voce bis Asseln Öffnen
, heißt Assekurant, Assekuradeur, Assuradeur, Versicherer (assureur, underwriter, assicuratore); derjenige, welcher den Versicherungsvertrag abschließt, heißt Versicherungsnehmer, derjenige, welcher gegen den Vermögensverlust gesichert werden soll
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0439, von Doppelte strategische Umgehung bis Doppelwährung Öffnen
Versicherungsverträge gegen Seegefahr, bei welcher der Gesamtbetrag der Versicherungs- summen den Versicherungswert übersteigt, die Folge, daß alle Versicherer nur in Höhe des Ver- sicherungswerts, der Einzelne pro rata nach dem Verhältnis seiner
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0969, Forderungsrecht Öffnen
.), Maklervertrag ls. d.>, Trödelvertrag ls. d.), Vergleich ls. d.), Schiedsver- lrag ls. d.), Pfandvertrag ls. d.), Bürgschaft ls. d.j, Versicherungsvertrag ls. d.), Leibrentenvertrag ss. d.), ^ Gesellschaft (s. d.), Anerkennung ls.d.), Wechsel ' ls. d
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0666, von Gegensiegel bis Gegensprechen Öffnen
- mäßig ein Vorstand (Direktor), unter dessen Voll- machtin den verschiedenen Bezirken Generalagenten oder Agenten die Versicherungsverträge id. h. die Aufnahme neuer Gesellschafter) abfchließen oder vor- bereiten. Ein Aufsichtsrat beaufsichtigt
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0236, von Polia bis Polieren Öffnen
über einen Versicherungsvertrag. Sie enthält alle Bedingungen, unter welchen der Versicherer den Vertrag zu erfüllen gehalten ist; obwohl dieser gültig und klagbar ist auch ohne Ausfertigung einer P., 10 ist diese Ausfertigung doch ganz allgemein
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0315, Stempel Öffnen
zwei Zehntel vom Tausend der Darlehnssumme zu entrichten u. s. w. In Sachsen tritt der Stempel (abgesehen von Versicherungsverträgen und Versteigerungsprotokollen) nur dann ein, wenn die Urkunde von einer öffentlichen Behörde oder einem Notar
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0523, von Hacheney bis Hagenbach Öffnen
. Sie sehen sich dadurch veranlaßt, sich gegen dieses Haftpflichtrisiko zu versichern. Ein Zweig der H., der schon etwas älter ist, ist die Rückversicherung, die Versicherung gegen die durch irgend welchen Versicherungsvertrag übernommene Haftpflicht