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100% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0581, von Wehrpflicht bis Wehrsteuer Öffnen
579 Wehrpflicht - Wehrsteuer die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz vom 9. Nov. 1867, betreffend Verpflichtung zum Kriegsdienste, zu den bezüglichen Abschnitten des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 und zum Gesetz vom 15. Febr. 1875
60% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0475, von Wehrreiter bis Weib Öffnen
Staaten zahlen wegen körperlicher Gebrechen nicht dienstpflichtige, aber doch erwerbsfähige Leute eine Wehrsteuer (s. d.). Die W. hat unter mancherlei Formen bei den verschiedenen Völkern seit dem Altertum bestanden (vgl. Jähns, Heeresverfassungen
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0622, von Militärobergerichte bis Militärtelegraphie Öffnen
-Erziehungs- und Bildungsanstalten] Militärsteuer, s. Wehrsteuer. Militärstrafen, s. Strafe. Militärstrafgesetzbuch, s. Militärgesetzgebung und Militärverbrechen. Militärstrafprozeß, s. Militärgerichtswesen. Militärstrafrecht, s
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0338, Frankreich (Heerwesen) Öffnen
wegen ihrer persönlichen Dienstpflicht nicht genügen können, sowie diejenigen, welche kürzere Zeit als 3 Jahre aktiv dienen^ Haben eine Wehrsteuer zu zahlen, welche 6 Fr. und einen kommissarisch abzuschätzenden Prozentsatz vom persönlichen Einkommen beträgt
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0199, Französisches Heerwesen Öffnen
der bisherigen Einjährigen aus die Besucher einiger höhern im Gesetz bezeichneten Lehranstalten. 4) Ausdehnung der gesainten Dienst- pflichtvon20auf25Jahre. 5)Einführung einerjähr- lich zu entrichtenden Wehrsteuer für alle wegen Un- tauglichkeit
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0582, von Wehrvögel bis Weichflosser Öffnen
Reich (Berl. 1881); Cohn, Die W. und Ehre und Last in der Volkswirtschaft (in den "Volkswirtschaftlichen Aufsätzen", Stuttg. 1882); Wagner, Wehrsteuer (in Schönbergs "Handbuch der polit. Ökonomie", Bd. 3, 3. Aufl., Tüb. 1891); Eheberg, Wehrsteuer
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0078, Russisches Reich (Finanzen, Heerwesen) Öffnen
Rußland; seit 1887 ist ihr jedoch auch die russische Bevölkerung Sibiriens unterworfen. Die mohammedanischen Kaukasier sind gegen Zahlung einer Wehrsteuer von der persönlichen Dienstpflicht entbunden. Die Wehrpflicht währt vom vollendeten 20. bis 43
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0580, von Wehr (Dorf) bis Wehrordnung Öffnen
"Annalen", Lpz. 1877) u. a. Wehrgeld, s. Wergeld; auch soviel wie Wehrsteuer (s. d.). Wehrli, Johann Jakob, Pädagog, geb. 6. Nov. 1790, übernahm 1810 die Armenerziehungsschule zu Hofwyl (s. Wehrlischulen), 1833 das Lehrerseminar in Kreuzlingen
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0890, von Militärökonomiedepartement bis Militärschulen Öffnen
. Militärpflicht, s. Dienstpflicht. Militärpflichtersatz, s. Wehrsteuer. Militärrealschulen in Österreich-Ungarn, Vorbereitungsschulen für die Theresianische Militärakademie (s. d.) zu Wiener-Neustadt und für die Technische Militärakademie (s
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0886, von Militärärzte bis Militäreisenbahnen Öffnen
, s. Taubenposten. Militärbudget, s. Militäretat. Militärdienst, s. Kriegsdienst. Militärdienststeuer, s. Wehrsteuer. Militärdienstversicherung, s. Lebensversicherung (Bd. 10, S. 1040b). Militärdienstzeichen, Österreichisches, 19. Sept
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0891, von Militärstand bis Militärstrafverfahren Öffnen
und Marinejunkerschule in Nikolajew. Militärstand, s. Militär. Militärsteuer, s. Wehrsteuer. Militärstrafgesetzbuch, das Gesetzbuch, welches über den Thatbestand der Militärverbrechen (s. d.), der militär. Vergehen und Disciplinarvergehen und die darauf
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0892, von Militärstraßen bis Militärtransportordnungen Öffnen
Militärstraße sowie die russischen M. in Turkestan und am Amur. Militärtaxe, s. Wehrsteuer. Militärtelegraphenschule zu Berlin, bildet Offiziere und Mannschaften, namentlich der Kavallerie, im Telegraphendienst aus. Sie steht unter dem
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0908, Deutschland (Geschichte 1878-1881) Öffnen
der Brausteuer und eine Wehrsteuer wurden abgelehnt; nur eine Börsensteuer wurde genehmigt. Das Unfallversicherungsgesetz wurde 15. Juni in einer Fassung angenommen, welche der Bundesrat ablehnte.
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0313, Steuern (Veranlagung und Erhebung) Öffnen
. Gebühren), die Verkehrssteuern (s. d.), einschließlich der Erbschaftssteuern (s. d.). 6) S., welche ganz oder teilweise die Stelle anderweiter dem Staat schuldiger Leistungen vertreten. Dazu gehört insbesondere die Wehrsteuer (s. d.). Veranlagung
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0474, von Wehlau bis Wehrpflicht Öffnen
Kriegs« (Berl. 1860), »Die Gesetzgebung der letzten sechs Jahre im Reich und in Preußen« (das. 1877, beide anonym). Wehrgeld, s. Wergeld; auch s. v. w. Wehrsteuer (s. d.). Wehrhoheit, s. Waffenrecht. Wehrli, Johann Jakob, schweizer. Pädagog
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0429, Heerwesen der europäischen Staaten Öffnen
zu 3 Bataillonen umgebildet worden. Im Krieg M Ivch die Armee auf etwa 1250 Offiziere und 55,000 Mann ergänzen, dazu an Miliztruppen mindestens40,000 Mann. Die bisher gegen Zahlung einer Wehrsteuer vom persönlichen Militärdienst befreiten Mohammedaner
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0632, Österreich (Kaisertum: Heerwesen, Geschichte seit 1888) Öffnen
, haben Wehrsteuer (Militärbefreiungstaxe), je nach der Höhe ihres Einkommens, bis zu 200 Gulden jährlich zu zahlen. Die Landsturmpflicht der Offiziere währt bis zum 60. Lebensjahr. Die Reserve des Heers kann nur auf kaiserlichen Befehl zur Ergänzung des
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0745, Österreichisch-Ungarisches Heerwesen (Landheer) Öffnen
von 1 bis 100 Fl. (Militärtaxe, s. Wehrsteuer). Die Landsturmpflicht dauert vom 19. bis 42., für Offiziere und Gleichgestellte bis zum 60. Lebensjahr. Die Bosnier und Herzegovzen sind seit 1881 zu 3jährigem Präsenz- und 9jährigem Reservedienst vom 20