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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0725,
von Desv.bis Detachement |
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eine Mineralquelle.
Deszendenten (lat.), Abkömmlinge, Verwandte in absteigender Linie; Deszendenz, Nachkommenschaft, Verwandtschaft in absteigender Linie (s. Verwandtschaft).
Deszendenztheorie (Abstammungslehre, Umwandlungs- [Transformations
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0279,
Erbschaftssteuer (Neuregelung in Preußen) |
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Steuerpflichtigen selbst einen wirksamen Antrieb zur Gewissenhaftigkeit bei Abgabe der Einkommensdeklaration ausübe.
Nun ist die in Preußen bestehende E. keine allgemeine, da bei den meisten Erbfällen, d. h. bei Erbübergängen an Ehegatten und Deszendenten
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0280,
von Erbschaftssteuerbis Erdbeben |
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oder infolge der Einkindschaft zur Erbschaft berufene Kinder und deren Deszendenten, b) voll- oder halbbürtige Geschwister und deren Deszendenten; 3) mit 4 Proz. des Betrags, wenn er gelangt an: a) vorstehend nicht benannte Verwandte bis einschließlich zum
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0972,
von Pflichtbis Pflug |
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verfügen, anerkannt. Eine Ausnahme davon ist nur zu gunsten der nächsten Verwandten statuiert, deren Enterbung als ein Akt der Lieblosigkeit und eben darum als unbillig erscheinen würde. Diese Verwandten sind die Deszendenten oder Verwandte in absteigender
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0721,
von Erbeinsetzungbis Erbfolge |
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(successio in capita), d. h. es wird die Erbschaft nach der Zahl der konkurrierenden Personen oder Köpfe verteilt, oder Stammteile (successio in stirpes), d. h. die Teilung geschieht nach den Generationen oder Stämmen des Deszendenten, oder Linealteile
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0024,
von Famarsbis Familie |
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, Aszendenten und Deszendenten), oder wenn beide einen gemeinsamen väterlichen oder mütterlichen Ahnen besitzen (Seitenverwandte, Kollateralen). Außerdem erweitert sich der Familienkreis durch die Ehe, indem der eine Ehegatte nicht nur zu dem andern
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0985,
von Kommissionshandelbis Kommunalschule |
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dem Schenker verstarben sei. Eine Ausnahme von dieser Regel des gemeinen Rechts gilt jedoch dann, wenn Aszendenten und Deszendenten in gemeinsamer Lebensgefahr umkommen. Hier wird im Zweifel angenommen, daß der unmündige Deszendent vor dem Aszendenten
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0633,
Lehnswesen (Grundsätze des Lehnrechts) |
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eines Deszendenten befindliche Lehen als Alt- oder Stammlehen (feudum antiquum, paternum) bezeichnet wird. Das Lehnsfolgerecht kommt nur den leiblichen, ehelichen Nachkommen des ersten Belehnten, also nicht den Adoptivkindern oder unehelichen, auch nicht
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Alignybis Alimosch |
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wegen jugendlichen Alters oder Mangels an Vermögen und Arbeitsfähigkeit, voraussetzt, liegt zunächst dem Deszendenten gegenüber dem Aszendenten ob. Ferner sind die Eltern als solche verpflichtet, die ehelichen und die adoptierten Kinder zu erhalten und zu
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0337,
Ehe (Ehehindernisse) |
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Recht bestanden Eheverbote zwischen Aszendenten und Deszendenten, zwischen Personen, die im Respectus parentelae (Verhältnis zwischen Oheim oder Tante einerseits und Neffen oder Nichte anderseits) standen, und zwischen Geschwistern. Das kanonische
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0733,
von Erbverzichtbis Erckmann-Chatrian |
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, doch behalten die Deszendenten desselben ihre selbständigen Erbrechte gegenüber dem Erblasser. Stirbt also der Verzichtende vor dem Erblasser, so können die Deszendenten des erstern ihre Erbrechte selbst dann geltend machen, wenn der Verzicht zugleich
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0678,
von Schwäbisches Meerbis Schwägerschaft |
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nicht selten ebenfalls als S. zu bezeichnen pflegt. In Ansehung der eigentlichen S. ist zu unterscheiden: 1) Die sogen. Stiefverwandtschaft, das Verhältnis zwischen dem einen Ehegatten und den Deszendenten des andern Gatten, welche nicht zugleich auch
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Thrombusbis Thugut |
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ist regelmäßig so bestimmt, daß stets der Erstgeborne und, wenn er vor der Thronerledigung verstarb, sein erstgeborner Deszendent und dessen Nachkommenschaft succedieren (Lineal-Primogeniturordnung). Fehlt es überhaupt an Deszendenten, so kommt
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0907,
von Steuernbis Stevenson |
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Verwandtschaftsgrade:
Kantone Ehegatten Deszendenten Eltern Geschwister Neffe Geschwisterkinder Nichtverwandte
Zürich - - - 2 6 6 10
Baselstadt 1 1 2 4 6 9 12
Genf 2-5 2 2 5 5 10 15
Bern 1 - 1 2 4 6 10
Aargau - - - 1 3 6 20
Waadt 3 - 2 2 3 6 10
Neuenburg 2
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0109,
Adel (Deutschland) |
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erhielten durch Beschluß der Bundesversammlung vom 13. Aug. 1825 den Titel "Durchlaucht"; im Bereich der österreichisch-ungarischen Monarchie führen die sämtlichen Mitglieder solcher Familien, soweit in denselben die Fürstenwürde für alle Deszendenten
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0227,
Ägypten (neueste Geschichte) |
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Sultan völlig. Durch einen unter Vermittelung der Großmächte im Februar 1841 zwischen dem Sultan und Mehemed Ali abgeschlossenen Vertrag wurde das Verhältnis Ägyptens zur Pforte neu geregelt. Hiernach sollte den männlichen Deszendenten des Paschas nach
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0839,
von Casaquebis Cäsar |
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und Thronfolger. Oktavian führte ihn als Adoptivsohn Julius Cäsars, und ebenso führten ihn auch die Deszendenten des Augustus als Familiennamen; nach dem Aussterben der Familie aber wurde er von den Kaisern außer Imperator und Augustus als Titel gebraucht
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0722,
Erbfolge |
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ohne Hinterlassung von erbfähigen Verwandten gestorben sind. In Ermangelung aller erbfähigen Personen endlich nimmt der Fiskus den Nachlaß als herrenloses Gut an sich.
Die Noterbfolge beruht auf dem Grundsatz, daß der Erblasser seine Deszendenten, bez. Aszendenten
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0729,
von Erbrechtbis Erbschaftssteuern |
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und Deszendenten unter der Form der vigesima hereditatum, wurden in England 1694 eingeführt ohne Unterscheidung der Verwandtschaftsgrade und bestehen gegenwärtig in den meisten Kulturstaaten. Sie sind eigentliche Gebühren (Erbschaftsgebühr), sofern sie nach
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0730,
von Erbschatzmeisterbis Erbse |
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abgestuft werden einmal nach dem Verwandtschaftsgrad unter mäßiger Belastung oder vollständiger Befreiung derjenigen, für welche die Erbschaft keine ihre Lage verbessernde Bereicherung bildet (Deszendenten, Aszendenten, Ehegatten), unter höherer
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0725,
Friedrich (Sizilien, Württemberg) |
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in Ludwigsburg. Nachdem sein Vater 1795 nach dem Ableben zweier Brüder ohne männliche Deszendenten zur Regierung in Württemberg gelangt war, nahm F. den Titel Erbprinz an und stellte sich als solcher 1796 dem Eindringen der Franzosen entgegen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0275,
von Heerenveenbis Heerwurm |
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sich auch das Heergerät stets auf den nächsten männlichen Erben, der bloß durch Mannspersonen mit dem Erblasser in Verwandtschaft stand (Schwertmagen), sofern er kein Geistlicher war. Den Vorrang hatten hierbei die Deszendenten, hierauf folgten
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0610,
Höferecht |
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); die Bevorzugung des Anerben liegt nur in der niedrigen Annahmetaxe. 3) Alle Gesetze behalten dem Grundeigentümer die Wahl des Anerben vor. Erfolgt dieselbe nicht, wird der durch das Gesetz Berufene Anerbe. Ein Teil der Gesetze beruft nur Deszendenten des
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0897,
von Iltisfellebis Imam |
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. Das Recht, die Ahnenbilder in dieser Weise aufzustellen (Jus imaginum), wurde aber nur durch Erlangung eines kurulischen Amtes (Konsulat, Prätur, kurulische Ädilität) gegeben, dann freilich in erblicher Eigenschaft für alle direkten Deszendenten
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0937,
von Kollarbis Kollegialsystem |
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einer Ungleichheit unter den Erben, welche dadurch entstanden ist, daß einzelne Erben schon bei Lebzeiten des Erblassers etwas aus dessen Vermögen vorweg erhalten haben. Zur K. verpflichtet sind aber nur die Deszendenten des Erblassers, welche
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0252,
von Kronpimentbis Kronstadt (Siebenbürgen) |
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kaiserlichen und königlichen Regentenhäusern Titel desjenigen Nachkommen des Monarchen in gerader Linie, welcher der präsumtive Thronerbe ist. Ist der präsumtive Nachfolger kein Deszendent (Sohn, Enkel) des Monarchen, sondern ein Seitenverwandter (Bruder
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0634,
von Lehnwarebis Lehramtsprüfungen |
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eine Felonie des Vasallen oder eine sogen. Quasi-Felonie, d. h. ein schweres Verbrechen desselben, sein. Auch wird eine solche Konsolidation durch das Absterben aller Deszendenten des ersten Vasallen und der etwanigen Mitbelehnten, durch die Auflösung
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0646,
von Leibeserbenbis Leibniz |
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).
Leibeserben, s. v. w. Deszendenten, s. Verwandtschaft.
Leibesfrucht, s. v. w. Embryo.
Leibeshöhle (Coeloma), derjenige Hohlraum im Körper der meisten Tiere, welcher den Darmkanal und seine Anhänge (Leber etc.) sowie die andern Eingeweide umschließt
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0808,
von Linguistbis Liniensystem |
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die eine unmittelbar oder mittelbar von der andern abstammt, also die Reihe der Aszendenten und Deszendenten, und zwar nennt man die Reihe: Vater, Großvater, Urgroßvater etc. aufsteigende L., während die Reihe: Sohn, Enkel, Urenkel etc. absteigende L. heißt. Zu
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0146,
Niederlande (Verwaltung, Rechtspflege, Finanzen, Heerwesen) |
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Niederlande (Verwaltung, Rechtspflege, Finanzen, Heerwesen).
des Königs und deren Deszendenten nach dem Rechte der Erstgeburt und in Ermangelung dieser auf die Tochter des letzten Königs nach dem Rechte der Erstgeburt über. Zur Thronfolge
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0735,
von Repondierenbis Repressiv |
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Beitrag dazu, welcher hohen Beamten, wie Ministern, Gesandten, Oberbürgermeistern etc., verwilligt wird.
Repräsentationsrecht, im Erbrecht das Recht der Abkömmlinge (Deszendenten) jemandes, an dessen Stelle zu gleichen Teilen einen Dritten zu
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Schornsteinfegerkrebsbis Schott |
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, daß die Eltern des Erblassers, mitunter sogar alle Aszendenten desselben, den Geschwistern in der Erbfolge vorgehen, im Gegensatz zum römischen Recht, welches bei dem Mangel von Deszendenten die Aszendenten und die Geschwister sowie die vollbürtigen Kinder
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0707,
Schweden (Münzen, Maße, Gewichte; Staatsverfassung) |
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; 2) die Reichstagsordnung vom 22. Juni 1866 (abgeändert 20. März 1876); 3) das Erbfolgegesetz vom 26. Sept. 1810 (nach welchem den männlichen Deszendenten Karls XIV. Johann die Thronfolge zugesichert ist; nach dem Aussterben seines Hauses tritt
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0608,
Testament (juristisch) |
Öffnen |
, in welchem die Namen der Deszendenten und ihre Erbteile mit Worten, nicht mit Zahlen, angegeben sind (testamentum parentis inter liberos). Besonders privilegiert ist endlich das Soldatentestament, welches nach römischem Recht, wenn es im Feld
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0168,
von Verwandtschaftszuchtbis Verwendungsgesetz |
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Verwandtschaftszucht - Verwendungsgesetz.
der Nachkommenschaft heißt absteigende Linie (linea descendens) und die in ihr Stehenden Deszendenten (liberi, Busen, Untersippschaft). Der Ausdruck gerade Linie (linea recta) bezeichnet die V
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0828,
von Sansibarbis Saracco |
Öffnen |
den Sklavenhandel. Am 1. Aug. 1890 erließ er eine Proklamation, durch welche fortan jeder Tausch, Kauf und Verkauf von Sklaven verboten war. Beim Tode ihrer Herren sollten Sklaven nur auf die legitimen Deszendenten vererbbar sein, und falls diese
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