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Ihre Suche nach domizilwechsel
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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0410,
von Domitillabis Domizilwechsel |
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408
Domitilla - Domizilwechsel
Lucius Domitius Ahenobarbus war Ge-
mahl von Catos Schwester Porcia und ein Anhän-
ger der aristokratischen Partei. Er war 54 v. Chr.
Konsul und wurde 49 zum Nachfolger Cäsars als
Statthalter im jenseitigen
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0829,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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ein Zweiter beauftragt wird, für Rechnung eines Dritten eine Zahlung zu leisten. Von den verschiedenen Arten der Wechsel nennen wir:
Domizilwechsel auf diesem ist der Name und Wohnort desjenigen angeführt, welchen der Bezogene zur Einlösung
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Wechselparibis Wechselprotest |
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der Aussteller eines Domizilwechsels (s. d.) in demselben Präsentation zur Annahme vorschrieb, aber Annahme oder Datierung, wenn Frist vorgeschrieben ist, nicht erfolgt; b. wenn die Annahme des Wechsels überhaupt nicht oder nur unter Einschränkungen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0565,
Wechsel (im Handel) |
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, Domizilwechsel.) Der eigene W. kann nur in einem Exemplar ausgestellt werden; er heißt deshalb auch Solawechsel (s. d.). Wohl aber kann von ihm eine Kopie existieren und mit Originalindossamenten versehen werden (s. Wechselkopie). Überhaupt sind
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0566,
von Wechsel (in der Baukunst)bis Wechselduplikat |
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564
Wechsel (in der Baukunst) - Wechselduplikat
Über Einzelheiten s. Adrittura, Aval, Domizilwechsel, Kommissionstratte, Trassieren, ferner namentlich die Artikel Accept, Ehrenannahme, Indossament, Wechselklage, Wechselprotest, Wechselregreß
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0178,
Clearing- und Giro-Einrichtungen (Deutschland, Italien) |
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.
durch Barzahlung 11941,3 \
- eingelöste Domizilwechsel 1407,9 37831
- Übertragungen am Platze 14434,4 /
- dgl. auf andre Bankstellen 10037,6 /
Guthaben der Girokunden 31. Dez. 1889: Mill. Mark 248
Um den effektiven Giroverkehr zu berechnen, müssen
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0580,
von Indophenolweißbis Indoxyl |
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und Domizilwechsel), natürlich aber keine Rechte gegen die Vorindossanten, da diese durch den unterlassenen Protest definitiv befreit sind.
Indossant, Indossatar, Indossieren, Indosso, s. Indossament.
Indoxyl, eine organische Verbindung
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0047,
von Domitiusbis Domizil |
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zahlbar stellen, um ihn zirkulationsfähig zu machen (Domizilwechsel). Der Bezogene eines domizilierten Wechsels heißt Domiziliant; der, dem der Wechsel behufs Zahlungserhebung zu präsentieren ist, Domiziliat. Ein Wechsel wird in der Weise domiziliert
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0461,
Wechsel (Protest, Regreß) |
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Acceptanten und gegen den Aussteller eines eignen Wechsels bedarf es der Protesterhebung nicht, wofern es sich nicht um Domizilwechsel (s. unten) handelt. Der Protest muß enthalten: eine wörtliche Abschrift des Wechsels oder der Kopie und aller
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0091,
von Accepibis Acceptation |
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nochmals auf Zahlung belangt werden. Ist der Wechsel domiziliert und ein Domiziliat benannt, so darf der Acceptant jedenfalls nach Schluß der Protestfrist nicht zahlen; solche Zahlung würde ihm keinen Anspruch auf Revalierung verschaffen. S. Domizilwechsel
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0212,
von Avisbis Avlona |
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. Ist der Wechsel für fremde Rechnung gezogen, so thut der Bezogene gut, den A. dieses Dritten abzuwarten. Bei dem bestimmt domizilierten Wechsel (s. Domizilwechsel) hat der Bezogene den Domizilierten zu avisieren, da dieser für seine Rechnung zahlen soll
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0359,
von Präjudizierenbis Praktik |
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-
zogenen Wechsels und den Aussteller des eigenen
Wechsels präjudiziert der Wechsel durch unterlassene
Protesterhebung nur beim bestimmt domizilierten
Wechsel. (S. Domizilwechsel.) Bedeutung behält
der präjudizierte Wechsel auch abgesehen von dem
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0568,
von Wechselforderungbis Wechselklagen |
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oder Indossatar erscheint. Ist der Wechsel verloren gegangen, so muß die
Amortisation des Wechsels vorausgehen. (S. Inhaberpapiere .) Bei dem bestimmt-domizilerten Wechs el
(s. Domizilwechsel ) setzt die Klage auch gegen den Acceptanten und den Aussteller
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Wechselprozeßbis Wechselregreß |
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der Aussteller, die entweder selbst zahlen oder beim Domizilwechsel (s. d.) mit benanntem Domiziliaten durch diesen Zahlung leisten sollen. Für die nicht erfolgte Zahlung durch dieselben haben dem Wechselinhaber nach der Deutschen und Österr
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0086,
Arzt |
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einzelner Bundesstaaten vorgeschrieben. Zu letztern
gehören z. B.: Verpflichtung zur Anzeige der erfolg-
ten Niederlassung, des Domizilwechsels, der Ein-
stellung der Ausübung der Heilkunde; Anzeigepflicht
bei ansteckenden und epidemischen
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