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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0786,
von Reservatum ecclesiasticumbis Reservefonds |
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784
Reservatum ecclesiasticum – Reservefonds
steuer-Gemeinschaft, die besondern Rechte Württembergs hinsichtlich der Biersteuer, des Post- und Telegraphenwesens, des Reichskriegswesens und des Eisenbahnwesens, endlich die Exemtionen Bayerns
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56% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0741,
von Réseaubis Reserve |
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Bezeichnung für einen den Indianern von der Regierung gewährleisteten "reservierten Bezirk".
Reservatis reservandis (lat.), mit allem nötigen Vorbehalt.
Reservatrechte, s. Reservation.
Reservatum ecclesiasticum (lat.), der im Augsburger
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29% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0415,
von Bärhundbis Bari delle Puglie |
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Bruder, die ein fast vollständiges Verzeichnis aller
Schriften des B. enthält, findet sich im «Chronicon ecclesiasticum» . Die arab. Recension seiner polit. Geschichte, welche
B. in den letzten Jahren seines Lebens auf Bitten einiger mohammed
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0705,
von Episkopalismusbis Epistel |
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in den Niederlanden und in Deutschland fand das E. bedeutende Vertreter, dort in Zeger Bernhard van Espen ("Jus ecclesiasticum universum", 1702), hier in dem unter dem Namen Justinus Febronius schreibenden Weihbischof von Trier, Nikolaus von Hontheim
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Augsburger Interimbis Augsburgische Konfession |
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dies den geistlichen Vorbehalt (reservatum ecclesiasticum). Derselbe ward zwar schließlich in den Vertrag aufgenommen und als Reichsgesetz ausgesprochen, aber mit der ausdrücklichen Erklärung, daß die evangelischen Stände demselben nicht zugestimmt
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0298,
von Brachistochronebis Bracht |
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kehrt.
Brachium (lat.), Arm; h. ecclesiasticum, der geistliche Arm, die geistliche Macht, im Gegensatz zu b. saeculare, dem weltlichen Arm, der weltlichen Macht; brachial, auf den Arm bezüglich; Brachiale, Armband.
Brachjahr, s. v. w. Sabbatjahr
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0868,
Deutschland (Geschichte 1555-1566. Gegenreformation, Ferdinand I.) |
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, also auch die Reformierten (Zwinglianer und Calvinisten) vom Frieden ausgeschlossen; ferner bestimmte eine Klausel, der "geistliche Vorbehalt" (reservatum ecclesiasticum), daß die geistlichen Fürsten das Jus reformandi nur für ihre Person haben
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Fort Worthbis Foscari |
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. supremum, höchster Gerichtshof; F. ecclesiasticum, geistliche Gerichtsbarkeit.
Forza (ital.), Kraft; tutta la f., musikal. Vortragsbezeichnung: mit aller Kraft.
Forzato (ital.), s. v. w. Sforzato (s. d.).
Fóscari, Francesco, Doge von Venedig
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Geistlichebis Geistliche Bank |
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reichsstädtischen Kollegium; der Fürstenrat zerfiel wiederum in zwei Bänke: die weltliche und geistliche (scamnum ecclesiasticum); auf letzterer waren 37 Stimmen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0762,
von Kirchenglaubebis Kirchenmusik |
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ist jedoch fast überall durch Ablösung beseitigt.
Kirchenlehen (Feudum ecclesiasticum, Stiftslehen, geistliches Lehen, auch krummstäbisches Lehen, weil die Belehnung von seiten der geistlichen Obern mit dem Hirtenstab geschah), das durch Verleihung
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0769,
von Kirchenratbis Kirchenrecht |
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und behandelt den K. als besonders strafbaren Fall des Diebstahls (s. d.).
Kirchenrecht (lat. Jus ecclesiasticum), Inbegriff der Rechtsnormen, welche für die Rechtsverhältnisse der Kirche (s. d.) als solcher und für diejenigen des Einzelnen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0770,
von Kirchenreformationbis Kirchenstaat |
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als innerhalb des Staats stehende Korporation behandelt wird, mehr staatsrechtlicher Natur sind. - Den Unterschied zwischen gemeinem und partikularem K. (jus ecclesiasticum commune und particulare) machen die vorreformatorische, die heutige katholische
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0211,
von Polypragmatischbis Polytechnik |
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desselben Wortes in verschiedenen Kasus oder Flexionsformen, z. B.: "wo Mensch dem Menschen gegenübersteht".
Polyptychon (griech.), eine aus mehreren Blättern bestehende Schrift; P. ecclesiasticum, in der alten Kirche Verzeichnis der Kirchengüter
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0646,
von Reformationsfestbis Reformierte Kirche |
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646
Reformationsfest - Reformierte Kirche.
hobenen Protestes zuerkannt, aber der geistliche Vorbehalt (reservatum ecclesiasticum) aufgenommen, wonach jeder zur lutherischen Kirche übertretende Prälat eo ipso geistliche Würde und weltliche
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0414,
von Bargebis Barhebräus |
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. T. «Abulfaragii Chronicon syriacum» veröffentlicht worden war, ist erst in der neuesten Zeit von Abbeloos und Lamy durch Veröffentlichung der beiden andern Teile kirchengeschichtlichen Inhalts («Chronicon ecclesiasticum», 3Bde.; Tl. 2, Löwen
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0230,
von Böhmer (Joh. Friedr.)bis Böhmert |
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der Fakultät und Kanzler des Herzogtums Magdeburg. Sein Hauptverdienst liegt in der Darstellung des evang. Kirchenrechts: «Jus ecclesiasticum protestantium» (5 Tle., Halle 1714‒37; 5. Aufl. 1756‒89), wozu «Jus parochiale» (6. Aufl. 1760) gehört. Das kath
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0397,
Brachelytra- Bracht |
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. Armfüßer.
Brachistochrone, s. Cykloide und Variationsrechnung.
Brachium (lat.), der Arm, besonders der Vorderarm. B. ecclesiastĭcum, der kirchliche Arm, die geistliche Macht, im Gegensatz zu B. saeculāre, weltlicher Arm, weltliche Macht
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0762,
von Religionsediktbis Religionsgesellschaften |
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und unverbrüchlich gehalten werden, auch wenn durch kein Mittel ein Religionsvergleich zu stande käme. Nur zwei Punkte veranlaßten noch einen Streit: der sog. Geistliche Vorbehalt (Reservatum ecclesiasticum, s. d.) und die Frage, ob die evang. Unterthanen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0559,
Syrische Sprache, Schrift und Litteratur |
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und englisch von Budge, 2 Bde., Lond. 1893), des Barhebräus "Chronicon syriacum" (syrisch und lateinisch von Bruns und Kirsch, 2 Bde., Lpz. 1789; syrisch von P. Bedjan, Par. 1890) und "Chronicon ecclesiasticum" (syrisch und lateinisch von Abbeloos
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