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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0226,
Einkommensteuer (das preußische Einkommensteuergesetz vom 24. Juni 1891) |
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212
Einkommensteuer (das preußische Einkommensteuergesetz vom 24. Juni 1891)
dischen Kapitalien zu erfassen, welche in inländischen Aktienunternehmungen 2c. angelegt sind. Nun wird freilich in Zukunft eine Doppelbesteuerung statthaben, da
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0469,
von Existentialsatzbis Exkoriation |
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. Steuergesetzentwurf von 1883 wollte sogar bis 1200 M. gehen. Das neue preuß. Einkommensteuergesetz vom 24. Juni 1891 hat eine erhebliche Erweiterung des steuerfreien E. insofern gebracht, als für jedes Familienmitglied unter 14 Jahren der Betrag von 50 M. vom
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0344,
von Steuerbordwachebis Steuerkapital |
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wurden nach dem Einkommensteuergesetz vom 24. Juni 1891 für das ihnen zustehende Recht auf Befreiung von der Einkommensteuer nach näherer Vorschrift eines Gesetzes vom 18. Juli 1892 entschädigt und vom 1. April 1893 an zur Einkommensteuer herangezogen
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0758,
von Preußenbis Privatnotenbanken |
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, mit welcher der Kaiser den Landtag eröffnete, ein neues Einkommensteuergesetz, welches an Stelle der bisherigen Klassensteuer und klassifizierten Einkommensteuer eine einheitliche Steuer mit Deklarationspflicht setzte, eine Erweiterung
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0225,
Einkommensteuer (Reformen in Preußen seit 1873) |
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die Zustimmung der Volksvertretung und Aufnahme im neuen Einkommensteuergesetz vom 24. Juni 1891. Durch dieses sind die Klassen- und die klassifizierte E. zu einer einheitlichen Steuer verschmolzen. Die subjektive Steuerpflicht wurde dahin erweitert
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0227,
Eis (Eisbildung, Inlandeis auf Grönland) |
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erreicht werden, ein Plan, der freilich in der Kammer auf Widerspruch stieß und nicht im vollen Umfange im Gesetz verwirklicht wurde. Vgl. Fuisting, Das preußische Einkommensteuergesetz (2. Aufl., Berl. 1892); Meitzen, Die Vorschriften für die preußische E
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0762,
Preußen (Bergbau; Geschichte) |
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und die Landgemeindeordnung. Bei dem Einkommensteuergesetz veränderte es den Steuertarif, so daß das Gesetz noch einmal an das Abgeordnetenhaus gelangte. Dies verwarf aber 5. Mai die Änderung des Herrenhauses und stellte die Regierungsvorlage wieder her, die nun auch vom
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0806,
von Einkornbis Einlage |
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(8800-9400 M.),
bei allen Einkommen über 100 000 M. beträgt er
4 Proz. - Vgl. zum preuß. Einkommensteuergesetz
die Kommentare von Meitzen (Berl. 1892) und
Fuisting (3. Aufl., ebd. 1894), zum sächsischen von
Walter'(2. Aufl., Dresd. 1892
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0987,
Gewerbesteuer |
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. Pf. von je 100 M. erhoben werden.
In Sachsen wurden die bisherigen Gewerbe-
und Personalsteuern durch die Gesetze vom 22. Dez.
1874, 2. u. 3. Juli 1878 aufgehoben und an ihre
Stelle trat das allgemeine Einkommensteuergesetz.
Preußen bildete
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0724,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Verfassung) |
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14. Juni 1896 (veröffentlicht am 25. Sept. 1896), wodurch eine neue Kurie der allgemeinen Wählerklasse eingeführt wurde, und dem gleichzeitig mit dem Einkommensteuergesetz erlassenen Gesetz vom 5. Dez. 1896, durch das der Census
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0741,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte) |
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Personaleinkommensteuer), an die Stelle des bisher geltenden Erwerbssteuergesetzes von 1812 und des Einkommensteuergesetzes von 1849 treten. Ein principieller Widerspruch wurde gegen diese Gesetzentwürfe bei den Ausschußberatungen nicht erhoben, wenn auch viele
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0152,
Sachsen, Königreich (Geschichte) |
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dessen älterer Sohn Albert (s. d.) den Thron. Die schon auf mehrern Landtagen versuchte Steuerreform kam auf dem von 1873 insoweit zu stande, daß die Grundlagen für ein Einkommensteuergesetz festgestellt, auch die Vornahme einer Einschätzung danach
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0258,
Vereinigte Staaten von Amerika (Geschichte seit 1885) |
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Senats an, und 28. Aug. 1894 wurde er Gesetz. Den heftigsten Widerstand fand das Einkommensteuergesetz, das als verfassungswidrig bekämpft wurde, und da der Oberste Gerichtshof (s. Supreme Court) im Mai
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0214,
von Braunschweig (Stadt)bis Brefeld |
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Einführung einer Einkommensteuer, die sich eng an
das preuß. Einkommensteuergesetz von 1891 an-
schließt, gelangte nach eingehenden Verhandlungen
in der Hauptsache durch vorläufige Bewilligung der
Einkommensteuer auf zwei Jahre zur Annahme, nach-
dem
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0359,
Einkommensteuer |
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durch das Gesetz vom
4. Jan. 1893 die E. so weit ausgedehnt, daß nur
nock das Einkommen aus Grundbesitz frei bleibt.
Gleichzeitig ist die Deklarationspflicht erweitert.
In Lippe-Detmold ist durch Gesetz vom
28. Aug. 1894 ein Einkommensteuergesetz ergangen
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