Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach retorsion
hat nach 0 Millisekunden 19 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
99% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0954,
Zölle (die deutsche Zollpolitik; Differenzial-, Retorsions-, Kampfzölle etc.) |
Öffnen |
954
Zölle (die deutsche Zollpolitik; Differenzial-, Retorsions-, Kampfzölle etc.).
leistungsfähiger zu machen, wurde durch Fr. List weiter ausgebaut, welcher eine förmliche Erziehungstheorie aufstellte. Nach List kann in einem Lande, das noch
|
||
60% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0749,
von Rethembis Retourwaren |
Öffnen |
. Aposiopesis.
Retorquieren (lat., "zurückgehen"), erwidern, eine Retorsion (s. d.) anwenden.
Retorsion (lat.), die Erwiderung nachteilige Anordnungen der einen Staatsregierung durch gleichfalls benachteiligende Maßregeln seitens einer andern. Die R
|
||
60% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0794,
von Retoroabis Retrakt |
Öffnen |
792
Retoroa - Retrakt
Retoroa, eine der Tubuai-Inseln, s. Rurutu.
Retorsion (vom lat. retorquēre, zurückdrehen), das völkerrechtliche Zwangsmittel der Erwiderung einer an sich berechtigten, aber einen andern Staat oder dessen Angehörige
|
||
1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0203,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verwaltung. Völkerrecht) |
Öffnen |
Staatensystem, s. Bund
(Handel)
Cabotage
Flagge
Flußschiffahrt
Küstenfahrt, s. Cabotage
Niederlagsrecht
Retorquiren
Retorsion
Intervention
Kongreß
Gesandtschaftsrecht.
Gesandtschaftsrecht, s. Gesandte
Gesandte
Ambassade
Attaché
|
||
0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0057,
von Abschreckungstheoriebis Absolut |
Öffnen |
entrichten ist. Im übrigen
trägt der A., wo er sich noch vorfindet, mehr den Charakter der Retorsion.
Abschreckungstheorie , in der Strafrechtswissenschaft veraltete Theorie, wonach
|
||
0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0198,
Gesandte (Zeremonialrechte, Kreditiv etc.) |
Öffnen |
feindselige Maßregel, welche Retorsion oder Genugthuungsforderungen veranlaßt, wenn sie nicht etwa durch schuldhaftes Verhalten des Gesandten selbst veranlaßt war. Ein Regierungswechsel führt nur dann das Erlöschen des Auftrags herbei, wenn
|
||
0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0336,
von Jus gladiibis Jussieu |
Öffnen |
retorsionis (lat.), Vergeltungsrecht (s. Retorsion).
Jus romanum (lat.), römisches Recht.
Juss., bei naturwissenschaftl. Namen Abkürzung für Antoine de Jussieu (s. d.).
Jus scriptum (lat.), geschriebenes Recht, Gesetzesrecht (s. Recht).
Jussieu
|
||
0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0735,
von Repondierenbis Repressiv |
Öffnen |
verletzten befinden, zur Anwendung. Von den R. unterscheiden sich die Prohibitivmaßregeln (s. Prohibitivsystem) und die Retorsion (s. d.).
Repressiv (lat.), hemmend, hindernd; daher Repressivmaßregeln, Maßregeln, welche schädlichen Bestrebungen
|
||
0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Zuschlägebis Zuständigkeit |
Öffnen |
der Cromwellschen Navigationsakte, in andern europäischen Ländern besondere Abgaben eingeführt, welche teils den Zweck hatten, die heimische Schiffahrt zu heben und den direkten Handel mit überseeischen Ländern zu fördern, teils als Retorsions
|
||
0% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0599,
von Macksche Dielenbis Malerei |
Öffnen |
583
Macksche Dielen - Malerei.
ten sich diesem Plane gegenüber ablehnend verhalten, da solchen Falls ihre Ausfuhr nach den nunmehr zur Retorsion schreitenden Vereinigten Staaten von Nordamerika aufhören mußte, ohne daß bei den hohen Zollsätzen
|
||
0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0068,
von Abschnittbis Abschreibung |
Öffnen |
die Erhebung nur noch zum Zwecke der
Retorsion (s. d.) zulässig sein. Im ehemaligen Kurhessen wurde das Recht nach Herkommen und gesetzlicher
Bestimmung nur vergeltungsweise ausgeübt. Für das ehemalige Herzogtum Nassau wird A. nicht
|
||
0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0088,
von Abzugseinredebis Acajounuß |
Öffnen |
. allgemein und ohne Entschädigung selbst in den Fällen auf, in welchen bis dahin
Privaten das Recht zugestanden hatte. Mit außerdeutschen Staaten haben die sog. Freizügigkeitsverträge die gleiche Wirkung
hervorgebracht. Nur im Falle der Retorsion
|
||
0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0155,
von Ausländerbis Auslegung |
Öffnen |
Ausnahmen zuläßt. A. stehen im Deutschen Reich privatrechtlich den deutschen Reichsangehörigen gleich. Nur kann Retorsion angewendet werden, wenn die Angehörigen des Deutschen Reichs in einem fremden Staate den dortigen Staatsangehörigen privatrechtlich
|
||
0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Identitätsphilosophiebis Idiorrhythmisch |
Öffnen |
lebhaftesten Widerspruch gefunden, weil er der Staatskasse unmittelbare Opfer, die direkte Zahlung von Ausfuhrprämien, zumutet, die das Ausland leicht zu Retorsionen veranlassen könnten. Dieser Einwand fällt dem Ampachschen Antrage gegenüber fort
|
||
0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0781,
von Repräsentierenbis Repsold |
Öffnen |
unterscheiden sind die R. von der Retorsion (s. d.), bei der der eine wie der andere Staat mit seinen Maßregeln sich innerhalb seiner völkerrechtlichen Befugnisse hält.
Repressiv (lat.), hemmend, hindernd, steuernd; Repression, Zurückdrängung, Hemmung
|
||
0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0792,
von Restituierenbis Retardat |
Öffnen |
Vicekonsuls, Mittel-
punkt der Kaffeekultur, hat 6500 E.
Retaliation (neulat.), Wiedervergeltung, da-
her R e t a l i a t i o n s z ö l l e soviel wie Retorsions-
zölle (s. d.).^
Retardat (lat.), Rückstand, verzögerte Geld-
zahlung
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0112,
von Auswinterungbis Automat |
Öffnen |
110
Auswinterung - Automat
sachlicher Agitation gegen einen fremden Staat
durch Fremde liegt keine Verletzung einer Rechts-,
wohl aber einer internationalen Anstandspsticht. Der
andere Staat ist dann zu Retorsionen berechtigt
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0094,
Athen |
Öffnen |
Rechts-, sondern nur einer internationalen Billigkeits- und Anstandspflicht, die den andern Staat berechtigt, Retorsion zu üben, z. B. einen Vertrag zu kündigen. Die Frage wurde 1889 zwischen Deutschland und der Schweiz strittig anläßlich des Falles
|
||
0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0975,
von Heimführung der Brautbis Heimstättengesetze |
Öffnen |
, §. 40 verweist für solche Fälle auf die Anwendung der Wiedervergeltung (Retorsion).
In einem andern Sinne wird in der Rechtssprache von einem H. gesprochen, um das Recht des Staates zu bezeichnen, den Nachlaß einer Person, welche Erben nicht
|