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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Schiffspartbis Schiffsvermessung |
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. -ör), bei der Flußschiffahrt s. v. w. Schiffsmakler (s. d.).
Schiffsregister, amtliches Verzeichnis der Kauffahrteischiffe, welche zur Führung der Nationalflagge befugt sind. Nach dem deutschen Bundes- (Reichs-) Gesetz vom 25. Okt. 1867 und dem
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90% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0451,
von Schiffsmaschinistenschulenbis Schiffsregister |
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449 Schiffsmaschinistenschulen – Schiffsregister
Schiffsmaschinistenschulen , s. Maschinistenschulen .
Schiffsmumme , eine Sorte Bier, s. Mumme
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0183,
Binnenwanderungen |
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. Der neunte Abschnitt, §§. 120-130, handelt vom Schiffsregister; Schiffsregister sind zu führen verpflichtet Dampfschiffe und andere Schiffe mit eigener Triebkraft, deren Tragfähigkeit mehr als 15000 kg, sowie sonstige Schiffe, deren Tragfähigkeit mehr
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Registerbehördenbis Registrierapparate |
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663
Registerbehörden - Registrierapparate.
Registerbehörden, s. Schiffsregister.
Registerhafen, s. Heimatshafen.
Register halten, in der Buchdruckerkunst das genaue Aufeinanderpassen der Seiten, das sich bei elegant ausgestatteten Werken
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0195,
Rechtswissenschaft: Erbrecht. Staatsrecht (Verfassung) |
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Dispache
Frei von Bruch, frei von Leccage, frei von Verderb
Gewicht für Maß und Maß für Gewicht
Großaventurkontrakt, s. Bodmerei
Klariren
Konnossement
Kontenten
Maalbrief
Meßbrief
Portaten
Schiffsregister *
Seeprotest
Seewechsel
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0335,
Flagge |
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in dem ausschließlichen Eigentum solcher Personen sich befinden, denen das Bundesindigenat zusteht; sie sind dies jedoch nur dann, wenn die betreffenden Schiffe zuvor in das Schiffsregister eingetragen worden sind und hierüber eine mit dem Inhalt
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0059,
von Certifikatorbis Certosa |
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ist C. ( Schiffscertifikat ,
Registercertifikat ) die über die Eintragung des Schiffs in das
Schiffsregister (s. d.) von der Registerbehörde ausgestellte, mit dem Inhalt der Eintragung übereinstimmende
Urkunde. Das C. muß auch bezeugen
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0865,
Flaggen |
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Schiffe (s. Schiffsregister ) berechtigt, diese aber zugleich verpflichtet. Die Flagge ist das äußere Zeichen der
deutschen Nationalität, bewirkt somit die Pflicht des Gehorsams und giebt den Anspruch auf Schutz durch die deutsche Staatsgewalt
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0748,
von Handelskundebis Handelsmarine |
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das Be-
dürfnis herausgestellt, dieselben in ein amtliches
Schiffsregister (s. d.) einzutragen.
Da für die Ausdehnung und Lebhaftigkeit der
Handelsverbindnngen und infolgedessen für die
Wohlhabenheit und Macht eines Staates vorwiegend
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0973,
von Heimatshafenbis Heimbach (Gust. Ernst) |
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. Die erforderliche Eintragung des Schiffs in das
Schiffsregister (s. d.) kann nur in dem Schiffsregister des H. erfolgen. Jedes Schiff muß den Namen seines
H. an seinem Heck in gut sichtbaren und fest angebrachten Schriftzeichen führen. In den
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0493,
von Dampfsparapparatebis Dampfstraßenwalze |
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den Bestand an Seeschiffen werden aus den Schiffsregistern der Seetransport-Versicherungsgesellschaften geschöpft. An der Spitze dieser Register stehen das vom Bureau Veritas alljährlich herausgegebene, welches allerdings nur die Dampfschiffe mit 100
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0020,
China (Krieg mit England und Frankreich 1857-60) |
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für alle Zeiten zurück. Im Oktober 1856 kam dazu ein neuer Konflikt wegen eines von den chinesischen Behörden weggenommenen, unter englischer Flagge auf Grund eines in Hongkong regelrecht ausgestellten Schiffsregisters segelnden chinesischen Schiffs
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0336,
von Flaggengalabis Flamberg |
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336
Flaggengala - Flamberg.
kann aber nur in das Schiffsregister desjenigen Hafens eingetragen werden, von welchem aus die Seefahrt mit ihm betrieben werden soll (Heimats-, Registerhafen). Wenn vor diesem Eintrag und vor Ausfertigung des
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0302,
von Heimatsamtbis Heimdall |
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ausgeführt wird. Nach dem Bundes- (Reichs-) Gesetz vom 25. Okt. 1867 kann ein deutsches Kauffahrteischiff nur dann die deutsche Flagge als Nationalflagge führen, wenn es in das öffentlich geführte Schiffsregister seines Heimatshafens eingetragen, und wenn
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0461,
Schiffahrt |
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. Die Vermessung der Schiffe geschieht bei allen seefahrenden Nationen amtlich, und jedem Schiff wird ein amtliches Attest (Schiffscertifikat oder Meßbrief) über seinen Raumgehalt ausgestellt. Mit demselben wird es in die Schiffsregister eingetragen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Schifferinselnbis Schiffsklassifikation |
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.
Schiffscertifikat, s. Schiffsregister.
Schiffsdirektor (Schiffsdisponent), s. v. w. Korrespondentreeder (s. Reeder).
Schiffseiche, s. Eichen, S. 358, und Schiffsvermessung.
Schiffsfreunde, s. v. w. Mitreeder (s. Reeder).
Schiffsführer, s
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Schiffslastbis Schiffspapiere |
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Schiffs notwendig. Wesentlich sind das Schiffscertifikat, d. h. eine Urkunde zur Bescheinigung des Eintrags des Schiffs in das Schiffsregister (s. d.), und der Meßbrief (s. Schiffsvermessung). Nach dem deutschen Handelsgesetzbuch ist ferner
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0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0812,
Seerecht |
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-) Gesetz vom 25. Okt. 1867, betreffend die Nationalität der Kauffahrteischiffe und ihre Befugnis zur Führung der Bundesflagge, welches ebendiese Befugnis von dem Bundesindigenat der Reeder und vom Eintrag des Schiffs in das Schiffsregister abhängig macht
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Amtsgerichtspräsidentbis Amtspflicht |
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Art der Gerichtsbarkeit übertragen werden. So sind in Preußen durch das Ausführungsgesetz vom 24. April 1878 den A. überwiesen die Führung der Handelsregister, der Genossenschaftsregister, der Musterregister, der Schiffsregister, ferner alle
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0724,
von Anwenderechtbis Anzeige |
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. Oder es treten Strafen ein, wenn die Anmeldung nicht erfolgt ist, z. B. wenn Schiffe, welche die Nationalflagge führen, nicht zum Schiffsregister angemeldet werden. Oder es tritt gegen den, welcher die A. zum Eintrag unterlassen hat, der Nachteil ein
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0810,
von Einradbis Einsalzen |
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anzusehen sei, bestimmt sich lediglich
nach Lage des Einzelfalles (
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Flaggenattestbis Flaggenzuschlag |
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in das Schiffsregister (s. d.) und
der Erteilung des Certifikats (s. d.) nicht. Vielmehr werden diese Voraussetzungen
ersetzt durch das F. desjenigen Konsuls des Deutschen Reichs, in dessen Bezirk das Schiff zur Zeit des Eigentumüberganges
sich
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0559,
Königsberg (in Preußen) |
Öffnen |
, Insterburg, K., Lyck, Memel,
Tilsit), eines Landgerichts mit Kammer jür Han-
delssachen und acht Amtsgerichten (Allenburg, Fisch'
dausen,K.,Labiau,Mehlauken,Pillau,Tapiau, Weh-
lau), eines Amtsgerichts (zugleich Schiffsregister-
behörde
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0786,
von Seebarschbis Seebeute |
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; das Oberseeamt (s. d.) bildet die
höhere Instanz. 3) Schiffsregisterbehörden,
die den Schissen nach Eintragung in die Register
die Befugnis zum Führen der Bundesflagge erteilen.
(S. Schiffsregister.) 4) Schiffsvermefsungs-
behörden (s. Schisssvermessung
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0802,
Seerecht |
Öffnen |
über die Registrierung der Kauf-
fahrteischiffe in staatlichen Schiffsregistern (s. d.>
Gesetz vom 28. Juli 1873, nebst den Verordnungen
vom 25. Okt. 1867 über die von den Kauffahrtei-
schiffen zu führende Flagge (dazu Gesetz vom 15. April
1885
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0916,
Schiffbaukunst |
Öffnen |
Verhältnis untereinander. Der Völligkeitsgrad hängt ganz vom Zwecke des Schiffs ab, ebenso auch das Verhältnis von Länge, Breite und Tiefgang zu einander. Der Germanische Lloyd unterscheidet in seinem internationalen Schiffsregister folgende
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0242,
von Lloydbis Loa |
Öffnen |
der Gesellschaft erfolgt. Das Grundkapital beträgt 800 000 M., wovon zunächst 25 Proz. bar eingezahlt worden sind. Statutarischer Zweck der neuen Gesellschaft ist außer der Klassifizierung von Schiffen die Herausgabe von Schiffsregistern
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1056,
Zwangsvollstreckung |
Öffnen |
die Zwangsversteigerung u. s. w. stellt die Z. in ins Schiffsregister eingetragene Schiffe der Z. in das unbewegliche Vermögen gleich (§§. 162 fg.). Für Binnenschiffe gilt bis 1. Jan. 1900 (Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch von 1897, Art. 12) §. 136 des
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0289,
von Aktbis Akteneinsicht |
Öffnen |
, §. 11), die Liste der Genossen einer eingetragenen Genossenschaft (Gesetz vom 1. Mai 1889, §. 12), das Schiffsregister (Gesetz vom 25. Okt. 1867, §. 4), die vom Reichspatentamt geführten Rollen für Patente, Gebrauchsmuster und Warenbezeichnungen. Sonst
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