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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0370,
von Strandlinienbis Strangulieren |
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.
Strandrecht, s. Grundruhrecht.
Strandtrift (strandtriftiges Gut), Gegenstände, die infolge eines Seeunfalls von der See gegen den Strand getrieben und von dem Strand aus geborgen werden. Vgl. Strandung.
Strandung, das Auflaufen und Festsitzen
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87% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0411,
von Strandelsterbis Strandung |
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409
Strandelster - Strandung
i. Br. 1890); Zorn, Das Staatsrecht des Deutschen Reichs, Bd. 2 ß. Aufl., Berl. 1897), S. 908 fg.
Strandelster, soviel wie Austernfischer (s. d.).
Stranden, s. Schiffbruch.
Strandfriesen, s. Nordfriesen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0369,
von Stralziobis Strandläufer |
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), eine der Hauptverkehrsadern Londons, verbindet Charing-Croß mit der City. Zahlreiche Theater liegen dort oder in der Nähe.
Strandämter, s. Strandung.
Strandbatterien, s. Festung, S. 187.
Strandbehörden, s. Strandung.
Strandberg, Karl
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0195,
Rechtswissenschaft: Erbrecht. Staatsrecht (Verfassung) |
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Haverei
Hülfsleistung, s. Bergen
Hülfslohn, s. Bergen
Rhodia lex de jactu, s. Havarie
Seeauswurf, s. Seerecht
Seetrift
Strandgut
Strandrecht, s. Grundruhrecht
Strandtrift
Strandung
Wrackgut, s. Seerecht
Seeversicherung.
Seeversicherung
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Kuenstler →
Hauptstück →
Lexikon:
Seite 0052,
von Berteauxbis Bertling |
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, welcher seinen großen Mast verloren, der besonders gerühmte Schiffbruch des Borysthène, Ansicht von Barfleur (Departement Manche, 1863), Strandung der Europe auf einer Korallenbank und Strand von Asnelles (Calvados
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0914,
Haverfordwest |
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in Leichterfahrzeuge behufs
Erleichterung des Schiffs;
3) die absichtliche Strandung behufs Abwendung des Untergangs oder der Nehmung, sowie bei nicht
beabsichtigter Strandung die Abbringung;
4) das Einlaufen in einen Nothafen;
5
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0754,
von Gemeingefühlbis Gemeinheitsteilung |
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752 Gemeingefühl – Gemeinheitsteilung
gen des Fahrwassers, Delikte gegen Schiffahrtszeichen, Verursachung der Strandung eines Schiffs;
5) Vergiftung
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0355,
von Barankenbis Barattieren |
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, namentlich: die Übertretung der zur Verhütung des Zusammenstoßes der Schiffe auf der See erlassenen Verordnungen (§ 144), das Mitnehmen von Gegenständen an Bord, welche das Schiff oder die Ladung gefährden (§ 297), und die Herbeiführung der Strandung
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0994,
von Gefährdeeidbis Gefälligkeit |
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. Er trägt nicht nur die G. der Elementarereignisse und der Seeunfälle, selbst wenn sie durch Dritte verschuldet sind, wie Strandung, Schiffbruch, Sinken, Feuer, Explosion, Blitz u. dgl., sondern auch die G. des Kriegs und der Verfügung von hoher Hand, des
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0820,
Großbritannien (Geschichte 1853-1855) |
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aus der vor einigen Jahren gebildeten Miliz zu verstärken. Am 22. April war Odessa bombardiert, 25. Mai der Piräeus besetzt und Griechenland dadurch zur Neutralität gezwungen worden; aber die Strandung einer englischen Fregatte auf der Höhe von Odessa
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0238,
von Havanabraunbis Havarie |
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Strandung; das Einlaufen in einen Nothafen; die Verteidigung gegen Feinde oder Seeräuber, die dabei vorgekommenen Beschädigungen des Schiffs oder der Ladung, die dabei verbrauchte Munition, die Heilungs- und Begräbniskosten der Verwundeten
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Retzbis Retzius |
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- und Rettungsfahrten bestimmte Vergütungen und für geglückte Rettungen Prämien (20-40 Mk. pro Kopf der Geretteten) gezahlt. Auch wer der Station die erste Nachricht von einer Strandung überbringt, erhält eine Prämie. Jene Prämien werden auch an Besatzungen fremder
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Seeamselbis Seebad |
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.
Seeartillerie, s. v. w. Küsten- oder Marineartillerie.
Seeassekuranz, s. Seeversicherung.
Seeauswurf, s. Strandung.
Seebach, 1) Marie, Schauspielerin, geb. 24. Febr. 1834 zu Riga aus einer Künstlerfamilie, betrat schon als Kind die Bühne
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0812,
Seerecht |
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die Strandungsordnung vom 17. Mai 1874 (s. Strandung). Ferner gehören hierher das Gesetz über die Küstenfrachtfahrt (s. d.) vom 22. Mai 1881 und die Bekanntmachung vom 31. Juli 1887, betreffend die einheitliche Bezeichnung der Fahrwasser und Untiefen in den
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0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0815,
von Seetaubebis Seeversicherung |
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, S. 477.
Seetraube, s. Coccoloba.
Seetrift (seetriftiges Gut), ein verlassenes Schiff oder sonstige besitzlos gewordene Gegenstände, welche auf offener See treiben und von einem Fahrzeug geborgen werden (s. Strandung).
Seetruppen, s. v. w
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0656,
von Petersbis Petersen |
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zurückzurufen. Der ihm nachmarschierende Ruft mußte, nach Verlust aller seiner Vorräte durch Brand, erkrankt zurückkehren, dagegen konnte der lange in Sansibar aufgehaltene Borchert ihm nacheilen, freilich nachdem auch er durch Strandung einer Dhan bei
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0977,
von Stickstoffsubstanzbis Stromsystem |
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, Leuchtgas 737,l !
Strahlenburg (Ruine), Schriesheim
Strahlenpilz, Aktinomykose
Stradlhärtung, Eisen 418,?
8lrg.it ol Oov^i-, Pas de Calais
Stranberger Neuhütte, Daxweiler
Stranden, Strandung
Strandnelke, 3wtice
Strange (Graf
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0027,
von Franchi (Ausonio)bis Franciabigio |
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der Versicherer frei von Vergütung für beschädigte
Waren bleiben soll. Beschränkt sich die Pflicht der
Vergütung überhaupt nur auf den Totalverlust durch
Strandung, so heißt die Versicherung "frei von Be-
schädigung außer im Strandungsfalle
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0300,
von Kent.bis Kentucky |
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).
Kentern, das Umstürzen eines Schiffs oder Bootes, das durch zu großen Segeldruck, Seegang oder Überschießen der Ladung herbeigeführt werden kann. Bei der Seeversicherung wird K. der Strandung gleich geachtet, sodaß der Schaden auch zu ersetzen bleibt
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0435,
von Nordseekanalbis Nordwestprovinzen |
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433
Nordseekanal - Nordwestprovinzen
vielen Sandbänke und Watten gefährlich, besonders
aber ist die Nordwestküste Iütlands, die Iammer-
bucht gefürchtet, da dort bei nordwestl. Stürmen
viele Strandungen vorkommen. Zahlreich find
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0796,
Rettungshäuser |
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,
wie z. B. Curhaven, Vüsum, wo die Strandungs-
stellen von der Rettungsstation weit entfernt sind,
hat man gedeckte R. eingeführt, die Kuttertakelung
tragen, nur segeln und groß genug sind zum über-
nachten der Mannschaft. In neuester Zeit
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0802,
Seerecht |
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Verhütung von Zusammenstößen auf
See, die Verordnung vom 15. Aug. 1876 über das
Verhalten bei Zusammenstößen auf See, nebst der
diese beiden Verordnungen ergänzenden Verordnung
vom 29. Juli 1889; ferner die große Strandungs-
ordnung (s. d.) vom 17
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0808,
Seeversicherung |
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,
worin sich die versicherten Güter befanden, gestrandet
ist. Darüber, wann für das Seeversicherungsrcchr
ein Strandungsfall anzunehmen ist, f. Strandung.
Hinsichtlich des Umfangs der Schadenersatzpflicht des
Versicherers wird unterschieden
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0410,
von Stralziobis Strandbehörden |
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der Strandung von Schiffen. (S. auch Strandrecht.) - Vgl. Artikel S. in Stengels "Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts", Bd. 2 (Freib.
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0761,
von Feuerzeichenbis Feuerzeug |
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Jahren bestraft; wenn dadurch die Strandung eines Schiffes verursacht ist, tritt Zuchthausstrafe nicht unter 5 Jahren, und wenn der Tod eines Menschen verursacht ist, Zuchthausstrafe nicht unter 10 Jahren oder lebenslängliche Zuchthausstrafe ein
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