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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0509,
von Sumerbis Summum jus summa injuria |
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. Addition.
Summarisch (lat.), dem Hauptinhalt nach, kurz und bündig.
Summarischer Prozeß, im gemeinrechtlichen Civilprozeß diejenige Prozeßart, in welcher die richterliche Untersuchung sich beschränkte auf die "summa causae", d. h. auf diejenigen
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95% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0435,
von Sumiswaldbis Sumpfbiber |
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und Uhren und Handel mit Käse betreiben. Unweit das Schloß Trachselwald, ehemals Sitz einer Deutschordens-Kommende, jetzt Armenhaus.
Summarischer Prozeß, diejenige Prozeßart, bei welcher zum Zweck der Beschleunigung des Verfahrens Abweichungen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0349,
Civilrecht |
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ausgeschlossen ist. - Im amtsgerichtlichen
Prozeß ist das Verfahren vereinfacht und der richter-
lichen Einwirkung ein weiterer Spielraum gelassen.
Litteratur. Bayer, Theorie der summarischen
Prozesse (7. Aufl., Münch. 1859); oers., Vorträge
über
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0945,
Zivilprozeß (Arten, Hauptgrundsätze des deutschen Zivilprozesses) |
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bis 50 Pfd. Sterl. Wert, von denen Beweisfragen auch durch den Richter ohne Zuziehung der Jury entschieden werden können.
[Arten des Zivilprozesses.] Der Z. zerfällt in den ordentlichen und den summarischen (schleunigen) Prozeß. Dazu kommt noch
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 1010,
von Lungenentzündungbis Lungenfäule |
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aus Zellen (zellige, katarrhalische, desquamative Hepatisation). So sehr sich ihrem Wesen nach diese Ausschwitzungen ähnlich sind, so lassen sich doch mannigfache eigenartige Prozesse unterscheiden:
1) Die echte L. (gemeine, kruppöse, fibrinöse Pneumonie
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0565,
von Courtbis Courtage |
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563
Court - Courtage
Zuständigkeit wie die tzu66n'8 Lsucb Vision des
tlißk (^. und ermöglichen die Verhandlung größerer
Prozesse in den Provinzen. In Strafsachen findet
die Voruntersuchung vor zwei^ugticss 0l t1i6?6HC6
(s. d
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Exekutivgewaltbis Exenteratio bulbi |
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Kämpfe in Deutschland. ^
Exekutivgewalt, s. Exekutive.
Exekutlvprozetz, in frühern deutschen Prozeß-
rechten eine Art des Summarischen Prozesses (s. d.),
deren Eigentümlichkeit darin bestand, daß der Kläger
die anspruchsbegründenden Thatsachen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0014,
von Urkundspersonenbis Urnen |
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sofort die Zwangsvollstreckung nachgesucht werden. Eine Unterart des Urkundenprozesses ist der Wechselprozeß (s. d.). Vgl. Briegleb, Einleitung in die Theorie der summarischen Prozesse, S. 525 (Leipz. 1859); Siegeth, Der Urkunden- und Wechselprozeß
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Osman Nuri Pascha Ghazibis Österreich |
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daselbst und starb 19. Aug. 1884. Von seinen Schriften sind hervorzuheben: »Der ordentliche bürgerliche Prozeß nach sächsischem Recht« (Leipz. 1843 - 44, 2 Bde.; 4. Aufl. 1860, 2 Bde.); »Die summarischen bürgerlichen Prozesse« (das 1845, 3. Aufl. 1857
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0532,
von Bay Citybis Bayern |
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sind: "Über die Änderung des Klaglibells" (Landsh. 1819); "Vorträge über den gemeinen ordentlichen Zivilprozeß" (Münch. 1828, 10. Aufl. 1869); "Theorie der summarischen Prozesse" (das. 1830, 7. Aufl. 1859); "Theorie des Konkursprozesses" das. 1836, 4
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0813,
Besitz |
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Mobilien die Klage "Utrubi". Das kanonische und gemeine deutsche Recht schützte den B., auch die rein thatsächliche Innehabung, durch die sogen. Spolienklage (remedium spolii) und führte ein besonders summarisches Verfahren zum Schutz im jüngsten B. ein
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0423,
von Briegerbis Brienne |
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er: "Rechtsfälle zum akademischen Gebrauch" (Götting. 1848 u. 1850, 2 Hefte); "Einleitung in die Theorie der summarischen Prozesse" (Leipz. 1859); "Vermischte Abhandlungen" (Erlang. 1868, Bd. 1). Er starb 5. Sept. 1879 in Göttingen. B. hat sich um
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0238,
Condé |
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von Amboise, welche die Gefangennahme des Königs zum Zweck hatte, beteiligt war, so wurde er 30. Okt. 1560 in Orléans verhaftet und in summarischer Weise zum Tod verurteilt, aber durch den Tod Franz' II. gerettet. Er versöhnte sich darauf zum Schein mit den
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0960,
von Exekutionsordnungbis Exemtion |
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.).
Exekutivklage, Klage im Urkundenprozeß (s. d.).
Exekutivprozeß, im frühern gemeinen Prozeßrecht das summarische Prozeßverfahren, welches bei sofort urkundlich erweisbaren Forderungen den Gläubigern die Vorteile schleuniger Zwangsvollstreckung gewährte
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0555,
Frankreich (Geschichte: die erste Revolution) |
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sich von der Bergpartei dazu drängen, die Einkerkerung der königlichen Familie und die Einleitung eines Prozesses gegen Ludwig XVI. zu genehmigen; die Gironde war jetzt schon so gut wie besiegt, und 17. Jan. 1793 wurde der König dem Verlangen
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Mähnebis Mahonia |
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. untereinander für Forderungen aus beiderseitigen Handelsgeschäften vom Zeitpunkt der Fälligkeit an Zinsen beanspruchen. Vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch, Art. 289.
Mahnverfahren, im modernen Prozeßrecht ein summarischer Prozeß, welcher bei
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0180,
von Mandatsprozeßbis Mandelbaum |
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180
Mandatsprozeß - Mandelbaum.
Mandātsprozeß (lat.), ein summarischer Prozeß, dessen Eigentümliches darin besteht, daß der Verklagte unter gewissen Voraussetzungen angewiesen wird, den Kläger zu befriedigen, ohne vorher gehört worden zu
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0903,
von Armenkolonienbis Armenrecht |
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).
Armenordnung, Armenpflege und Armenpolizei, s. Armenwesen.
Armenrecht. Im Civilprozeß hat jede Partei unter der Voraussetzung, daß sie außer stande ist, ohne Beeinträchtigung des für sie und ihre Familie notwendigen Unterhalts die Kosten des Prozesses zu
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0553,
von Bayard (Pierre du Terrail, Seigneur de)bis Bayer (Joh.) |
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. Reichsrat ernannt. B. starb in München 13. Juli 1876. Er schrieb: "Über die Änderung des Klaglibells" (Landsh. 1819), "Vorträge über den deutschen gemeinen ordentlichen Civilprozeß" (10. Aufl., Münch. 1869), "Theorie der summarischen Prozesse" (7. Aufl
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0533,
von Brieftaubebis Briel |
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fuerit apud Romanos" (Erlangen 1843), "Rechtsfälle zum akademischen Gebrauch" (2 Hefte, Gött. 1848-50), "Einleitung in die Theorie der summarischen Prozesse" (Lpz. 1859), "Vermischte Abhandlungen" (1 Bdchn., Erlangen 1868). Auch gab er aus Durantis
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0312,
Cicero |
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wegen Erpressung gegen den trotz aller Schändlichkeiten von einflußreichen Staatsmännern unterstützten, vom Redner Hortensius verteidigten Prätor C. Verres. Dieser ging ins Exil, ohne das Ende des Prozesses abzuwarten. Da C. während desselben nur eine kurze
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Urkundenvernichtungbis Urnen |
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Urkundenvernichtung – Urnen
Grund des Urteils Geleisteten zu verurteilen. Im U. erlassene Urteile sind auch ohne Antrag für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Eine Unterart des U. bildet der Wechselprozeß (s. d. und Summarischer Prozeß
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