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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Cementkupfer – Censoren

Cementkupfer, s. Cementwässer.

Cementpisémauerwerk, s. Gußmauerwerk.

Cementstahl, s. Eisen und Eisenerzeugung.

Cementstein, Bezeichnung für diejenigen natürlich vorkommenden Gemenge von Thon und Kalk, die nach dem Brennen Cement liefern; hierhber gehören die Thonnieren an den Ufern der Themse (s. Cement); ähnliche Bildungen kommen bei Eberswalde, auf Rügen, bei Boulogne u. a. O. vor.

Cementwässer, Flüssigkeiten, die gelöste Kupfersalze enthalten, aus denen durch Einlegen von blankem Eisen Kupfer (Cementkupfer) gewonnen werden kann. C. können durch Auslaugen von gerösteten oder verwitterten Erzen künstlich dargestellt werden; im Rammelsberge bei Goslar bilden sie sich durch Auslaugen des Alten Mannes.

Cena (lat.), s. Coena.

Cenaculum (lat.), s. Coenaculum.

Cenci (spr. tschenntschi), röm. Adelsfamilie, die von den Crescenzi abstammen soll. Der erste der Familie Cencio war 1061 beim Tode Nikolaus’ Ⅱ. an der Spitze der kaiserl. Partei und beschützte den Gegenpapst. Zur Zeit des Zwistes zwischen Heinrich Ⅳ. und Gregor Ⅶ. versprach er dem erstern, ihm den Papst gefangen zu übergeben. Allein das Volk befreite den Papst, den er Weihnachten 1075 bei Santa Maria Maggiore überfallen und in seinen Palast abgeführt hatte. Auch nach Canossa blieb er dem Kaiser treu. – Giovanni C. wurde 1376 zum Capitano del Popolo erwählt und führte die Kapitulation der Engelsburg herbei, in dem sich die Parteigänger des Gegenpapstes hielten. Er begünstigte die heil. Katharina von Siena und die Rückkehr des Papstes nach Rom. – Pietro C. zettelte 1398 eine Verschwörung gegen die päpstl. Gewalt an, um die municipale Selbständigkeit Roms wiederherzustellen. Nachdem die Verschwörung entdeckt, wurde er nebst seinen Gefährten enthauptet.

Das berüchtigste Mitglied der Familie ist Beatrice C., die jüngere Tochter von Francesco C. und der Ersilia Santa Croce, geb. 12. Febr. 1577 zu Rom. Ihr Vater war leidenschaftlich und ausschweifend, gegen die Familie von eiserner Strenge; die Kinder zeigten gleichen Charakter, sodaß zwischen ihm und diesen oft Zwistigkeiten vorkamen und letztere schließlich tödlichen Haß auf Francesco warfen. Seine zweite Frau, Lucrezia Petroni, sein ältester Sohn Giacomo, Beatrice und, von diesen verführt, die jüngern Söhne Bernardo und Paolo ließen Francesco in der Nacht vom 9. zum 10. Sept. 1598 in seinem Bette auf dem Schlosse Petrella in Neapel ermorden und eine Galerie hinabstürzen, um dadurch den Anschein hervorzurufen, der Ermordete sei verunglückt. Die Mordthat ward entdeckt, den Schuldigen der Prozeß gemacht, Lucrezia, Giacomo und Beatrice 11. Sept. 1599 vor der Engelsbrücke hingerichtet, Bernardo zu lebenslänglicher Galeerenstrafe verurteilt, 20. März 1606 begnadigt und ein Teil der Güter ihm zurückgegeben. Paolo war kurz nach dem Vatermorde gestorben. Beatrices Verteidiger, Prospero Farinacci, beschuldigte, um sie zu retten, den ermordeten Francesco des Versuchs der Blutschande. Obwohl diese Anklage jedes Grundes entbehrte, ist sie von der Nachwelt fast allgemein geglaubt und wiederholt worden, sodaß man die Mörder zu Märtyrern, den Ermordeten zu einem lasterhaften Unhold stempelte. – Shelley (s. d.) gestaltete 1819 die Geschichte dramatisch, Guerrazzi hat sie als Roman behandelt («B. C., Storia del secolo ⅩⅥ», 1854; neue Ausg., Mail. 1870; deutsch, 2 Bde., Hamb. 1858); romanhaft sind auch die Darstellungen von Scolari («B. C., causa celebre criminale del secolo ⅩⅥ», Mail. 1856), De Stendhal («Chroniques italiennes», Par. 1855), Dal Bono («Storia di B. C. e de’ suoi tempi», Neap. 1864), eines Ungenannten («B. C. o il parricidio di Rocca Petrella», Mail. 1876) u. a. Eine zuverlässige, aktenmäßige Darstellung gab erst der röm. Archivist Bertolotti, «Francesco C. e la sua famiglia» (Flor. 1877; 2. Aufl. 1879); vgl. auch Torigiani, Clemente Ⅷ e il processo criminale della B. C. (ebd. 1872). Ob das G. Reni zugeschriebene Bild im Palast Barberini zu Rom Beatrice C. vorstellt, ist fraglich.

Cendré (frz., spr. ßangdreh), aschfarbig.

Cendrillon (frz., spr. ßangdrĭjóng), Aschenbrödel.

Cendrinsteine, s. Steinmasse.

Cenere oder Ceneri, s. Monte-Ceneri.

Cenis, s. Mont-Cenis.

Cenogenĕsis, s. Biogenetisches Grundgesetz.

Cenomān, die unterste Stufe der obern Abteilung der Kreideformation (s. d.); ihm gehören z. B. die petrefaktenreichen Grünsandsteine bei Essen, ferner die untern Quadersandsteine der sächs.-böhm. Schweiz an. S. die Abbildungen einiger Leitfossilien des C. auf der Tafel: Petrefakten der Mesozoischen Formationsgruppe Ⅳ, Fig. 7‒9, beim Artikel Mesozoische Formationsgruppe.

Cenomānen, ein großes kelt. Volk, zur Zeit der Eroberung Galliens durch die Römer in dem Hügellande zwischen der untern Seine und Loire wohnhaft, mit der Stadt Suindinum (jetzt Le Mans). Ein Teil der C. hatte sich bei der kelt. Überflutung von Oberitalien Anfang des 4. Jahrh. v. Chr. in Gallia Transpadana bleibend festgesetzt und bewohnte das Gebiet am Mincio und Oglio, mit Orten wie Verona, Brixia und Mantua. 222 v. Chr. traten sie freiwillig in die Stellung abhängiger Bundesgenossen Roms, empörten sich aber schon um 200 zusammen mit den meisten Kelten Oberitaliens gegen die neuen Herren, von denen sie dann in dreijährigem Kampfe 197 dauernd unterworfen wurden.

Cenotaph, s. Kenotaph.

Censieren (lat.), beurteilen, abschätzen, prüfen; die Censur (s. d.) ausüben.

Censīt (lat.), Zinspflichtiger, Zinsmann.

Censōren, im alten Rom diejenigen zwei Magistratspersonen, die den Census (s. d.) besorgten, weiterhin aber auch die Aufsicht über die Sitten führten und Bürger, die durch ihren Wandel Anstoß gegeben hatten, rügten und dem entsprechend in der Regel in ihren bürgerlichen Rechten und Ehren beschränkten. Den Schluß des Census bildete die feierliche Entsühnung des Volks, das Lustrum (s. d.). Außerdem hatten die C. die Staatsländereien, Zölle und andere Gefälle, Salinen und Bergwerke zu verpachten, öffentliche Bauten und Lieferungen für den Staat an den Mindestfordernden zu vergeben, die Ausführung solcher Kontrakte zu überwachen und für die Instandhaltung der bestehenden öffentlichen Bauten und Anlagen zu sorgen. Ihr Amt (die Censur) währte 18 Monate, und da das Lustrum nur alle 5 Jahre stattfand, folgten die Censorenpaare nicht ununterbrochen, sondern durch 3½jährige Zwischenzeiten getrennt aufeinander. Die Würde eines Censors galt mit der Zeit, obschon strenggenommen die Konsuln dem Range nach höher standen, für die ehrenvollste, wie sie denn auch schon früh regelmäßig erst nach dem Konsulat erreicht zu wer- [folgende Seite]

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