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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Erb; Erbach; Erbäcker; Erbadel; Erbämter

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Erb - Erbämter

heitsgeschichte dieses Gottes und reihte daran eine demselben in den Mund gelegte Beschreibung der Sphärenharmonie und des Himmelsgewölbes, ein anderes enthielt in elegischem Versmaße die Sage von Erigone, der Tochter des Ikarius. Die Bruchstücke dieser beiden und einer dritten Dichtung hat Hiller ("Eratosthenis carminum reliquiae", Lpz. 1872) zuletzt herausgegeben. Eine Sammlung der Fragmente aller Schriften veröffentlichte Bernhardy u. d. T. "Eratosthenica" (Berl. 1822).

Erb, Wilh. Heinr., Kliniker und Neuropatholog, geb. 30. Nov. 1840 zu Winnweiler in der bayr. Pfalz, studierte 1857-62 zu Heidelberg, Erlangen und München Medizin und wurde 1862 Assistenzarzt der mediz. Klinik zu Heidelberg. Er habilitierte sich dort im Herbst 1865 für innere Medizin, wurde 1869 außerord. Professor daselbst, 1880 ord. Professor für specielle Pathologie und Therapie zu Leipzig, siedelte aber 1883 in gleicher Eigenschaft und als Direktor der mediz. Klinik wieder nach Heidelberg über. E. hat sich vorwiegend mit Elektrotherapie und Neuropathologie beschäftigt und beide Disciplinen durch genaue und scharfsinnige Untersuchungen und Beobachtungen wesentlich gefördert. Außer zahlreichen Journalaufsätzen verfaßte er ein "Handbuch der Krankheiten der peripheren cerebrospinalen Nerven" (Lpz. 1874; 2. Aufl. 1876) und ein "Handbuch der Krankheiten des Rückenmarks und des verlängerten Marks" (ebd. 1876-78; 2. Aufl. 1878), beide in von Ziemssens "Handbuch der speciellen Pathologie und Therapie" erschienen; ferner ein "Handbuch der Elektrotherapie" (ebd. 1882; 2. Aufl. 1886), das zugleich den dritten Band von von Ziemssens "Handbuch der allgemeinen Therapie" bildet; "über die neuere Entwicklung der Nervenpathologie" (ebd. 1880), "Die Thomsonsche Krankheit" (ebd. 1886) und "Dystrophia muscularis progrssiva" (ebd. 1891). Auch giebt er in Gemeinschaft mit von Bergmann und Winckel die Neue Folge der von R. von Volkmann begründeten "Sammlung klinischer Vortrage" und mit Lichtheim, Friedr. Schultze und Strümpell die "Deutsche Zeitschrift für Nervenheilkunde" heraus.

Erbach. 1) Kreis in der Hess. Provinz Starkenburg, hat 593,12 qkm, (1890) 46418 (22927 männl., 23491 weibl.) E., 4 Städte und 97 Landgemeinden. - 2) E. im Odenwald, Hauptstadt des Kreises E., 50 km im SO. von Darmstadt, in 279 in Höhe, an der Mümling und der Linie Frankfurt-Eberbach der Hess. Ludwigsbahn, ist Sitz eines Kreisamtes, Kreisbau- und Aichamtes, einer Oberförsterei und hat (1890) 2788 E., darunter 170 Katholiken; Post, Telegraph, evang. und kath. Pfarrkirche, Kreditverein; bedeutende Tuchfabriken, Gerberei, Elfenbeinschnitzerei und besuchte Märkte. Das gräft. Schloß der Linie Erbach-Erbach, über der Stadt, in deren Mitte gelegen, Mitte des 16. Jahrh. im Renaissancestil erneuert, im 18. Jahrh, zum Teil umgebaut, birgt interessante, von dem letzten souveränen Grafen Franz I. erworbene Sammlungen griech., röm. und german. Altertümer, eine reiche Gewehrkammer, einen Rittersaal mit den Rüstungen und Waffen hervorragender Männer (Kaiser Maximilian I., Franz von Sickingen, Götz von Berlichingen, Wallenstein, Gustav Adolf u. a.), wertvolle Glasmalereien (13. bis 17. Jahrh.) und in der Kapelle Steinsarkophage Einhards (s. d.) und Immas, 1810 aus dem Kloster zu Seligenstadt hierher gebracht. - 3) E. im Rheingau, Dorf im Rheingaukreis

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des preuß. Reg.-Bez. Wiesbaden, 2 km westlich von Eltville, rechts des Rheins und an der Linie Frankfurt-Niederlahnstein der Preuß. Staatsbahnen, hat (1890) 2173 meist kath. E., Post, Telegraph, evang. und kath. Pfarrkirche, Schloß Reinhartshausen des Prinzen Albrecht von Preußen, mit einer Sammlung von Gemälden und Skulpturen; Konservenfabrik, vortrefflichen Obst- und Weinbau (auf dem Markobrunnerberg wächst der schon 1104 erwähnte edle Markobrunner). E. erscheint bereits 954. 4 km im N. die schön gelegene Heil- und Pflegeanstalt für Geisteskranke Eichberg, 1843 errichtet.

Erbach, frank. Dynastengeschlecht, das seinen Stammbaum bis auf Einhard (s. d.) und dessen Gemahlin Imma, der Sage nach eine Tochter Karls d. Gr., zurückführt, aber erst seit Mitte des 12. Jahrh. urkundlich nachweisbar ist, erhielt 28. Juni 1532 die reichsgräfl. Würde und 1541 das Münzrecht. Gemeinschaftlicher Stammvater des jetzigen Hauses ist Georg Albrecht II. (gest. 1717). Es teilte sich nach dessen drei Söhnen in drei Linien: Erbach-Fürstenau, Erbach-Erbach und Erbach-Schönberg, die nach dem Alter des Hauptes jeder Familie rangieren. Das Geschlecht ist noch im Besitz des Landes, welches Einhard (s. d.) von Kaiser Ludwig dem Frommen erhielt und 4 Jahre nachher dem Kloster Lorsch unter der Bedingung vermachte, daß es als Lehn seinen etwaigen Nachkommen verbleiben solle. Die ganze gegenwärtig unter die drei Linien geteilte Grafschaft liegt in der Hess. Provinz Starkenburg und umfaßt 523 qkm. Sie verlor durch die Rheinbundsakte vom 12. Juni 1806 ihre Unabhängigkeit und bildet jetzt eine Hess. Standesherrschaft. Die Linie Erbach-Erbach trat 1806 in das Erbe der Grafen Kolbe von Wartenberg-Roth. - Vgl. Simon, Die Geschichte der Dynasten und Grafen zu E. und ihres Landes (Frankf. 1858).

Erbäcker, s. Walzende Grundstücke.

Erbadel, s. Adel.

Erbämter, Hofämter, welche im erblichen Besitz gewisser Familien sind. Ihr Ursprung ist aus der ältesten Verfassung des german. Bauernhofs herzuleiten, aus welcher sich die Verfassung des frank. Königshofs wie des mittelalterlichen deutschen Königshofs entwickelt hat. Im Mittelalter sind die Hofämter weder der Zahl noch dem Umfange nach fest bestimmt und noch im 12. Jahrh, ist die Erblichkeit nicht nachzuweisen. Erst mit der Ausbildung der Erzämter (s. d.) entstehen diesen entsprechende Reichserbämter, indem jedem weltlichen Erzamt ein Erbamt untergeordnet wurde. Die E. des Reichs wurden Ministerialen erteilt und blieben in der Familie derselben. Die Inhaber der E. hatten bei feierlichen Gelegenheiten sich am Hofe des Königs einzufinden und daselbst Ehrendienste zu leisten; niedere Dienstleistungen wurden von ihnen nicht verlangt. Mit dem Erbamt war in der Regel eine Dotation in Grundbesitz verbunden, die anfangs nach Hofrecht (Ministerialenrecht), später nach Lehnrecht verliehen wurde. Eine feste Regelung hat das Institut durch die Goldene Bulle Karls IV. von 1356 erfahren; das Erbmarschallamt hatten die Grafen von Pappenheim (s. Erzmarschall); Erbschenken waren die Grafen von Limburg und seit 1713, wo die Schenken von Limburg ausstarben, die Grafen von Althan; Erbtruchsessen waren im 14. Jahrh. die Grafen von Nortenberg, seit dem Ende des 15. Jahrh. die von Selden-Eck, seit dem Ende des 16. Jahrh. die Grafen von Waldburg;