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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Manon - Manövrieren im Wirbelsturm

von denen die erstern am zuverlässigsten wirken, aber schwerer in Stand zu halten und darum auch weniger gebräuchlich sind.

Die nachstehenden Fig. 1 u. 2 zeigen ein sog. Quecksilber-Gefäßmanometer, bei welchem die Quecksilbersäule direkt aus dem Quecksilbergefäß in die Höhe gepreßt wird; Fig. 3 stellt ein Federmanometer dar. Die M. geben gewöhnlich den in dem betreffenden Raum herrschenden Überdruck in Kilogrammen pro Quadratcentimeter an. Wenn demnach das M. auf 5 kg zeigt, so bedeutet dies, daß auf jeden Quadratcentimeter der Wandung des unter Druck stehenden Gefäßes ein Druck von 5 kg mehr als der Druck der atmosphärischen Luft (der annähernd 1 kg auf den Quadratcentimeter beträgt) ausgeübt wird.

^[Fig. 1.]

^[Fig. 2.]

^[Fig. 3.]

Ihre hauptsächlichste Verwendung finden die M. bei Dampfkesseln (s. d.), um den im Innern derselben herrschenden Dampfdruck anzuzeigen, außerdem namentlich bei hydraulischen Pressen und Pumpen. Für letztern Zweck werden Federmanometer angefertigt, welche bis zu 2000 Atmosphären (2000 kg pro Quadratcentimer) Überdruck anzeigen.

Zu den M. gehören auch die Vakuummeter, die, ähnlich wie die Federmanometer konstruiert, nicht wie diese den Überdruck, sondern die Luftverdünnung in einem Raum anzeigen und bei allen Vakuumapparaten Verwendung finden.

Das neuerdings von Cailletet am Eiffelturm errichtete Riesenquecksilbermanometer erlaubt die Messung von Pressungen bis 400 Atmosphären und dient auch zur Aichung von Federmanometern für hohe Drucke,

Manon (frz., M. -nóng), Koseform von Marie, Mariechen.

Manono, eine der Samoa-Inseln, s. Apolima.

Manopan, mechan. Musikwerk, s. Musikinstrumente, mechanische.

Manor (spr. männ'r), engl. Bezeichnung für das Gebiet einer Grundherrschaft, deren Herr (Lord of the M.) gewisse Rechte über dasselbe ausübt (z. B. ein Recht auf Zahlung von Gebühren bei Veräußerung der im Gebiet befindlichen Grundstücke, Recht auf Ausbeutung der Bergwerke, häufig auch eine kleine jährliche Gebühr, quit rent genannt). Seit Erlaß des Statute Quia Emptores (1291) sind keine neuen M. begründet worden, aber die früher geschaffenen bestehen weiter und können sowohl unter Lebenden als durch letztwillige Verfügung veräußert werden. Am weitesten geht das Recht des Lord of the M. bei den Copyholders (s. d.); doch giebt es auch Freeholds, die noch grundherrlichen Rechten unterworfen sind. Die Gesetzgebung des 19. Jahrh. und namentlich die Copyhold Act von 1887 hat die Ablösung derartiger Rechte wesentlich erleichtert, und sie werden wohl bald ganz verschwinden.

Manora, Fort bei Karatschi (s. d.).

Manöver (frz. manœuvre), größere Truppenübungen zum Zweck der Schulung der Truppen in der angewandten Taktik und der Führer in der Leitung größerer Verbände. Zur ausgedehnten Benutzung des Geländes auch außerhalb der eigentlichen Übungsplätze finden die M. im Herbst statt und werden daher auch Herbstübungen genannt. Im deutschen Heere umfassen die regelmäßigen Herbstübungen in steigender Stufenfolge zunächst das Exerzieren der Regimenter und Brigaden der einzelnen Waffen und der zu Übungszwecken zusammengestellten Kavalleriedivisionen. Dann folgen die Brigademanöver (Detachementsübungen), bei denen jede Infanteriebrigade unter Zuteilung anderer Waffen in zwei Parteien gegeneinander übt, dann die Divisionsmanöver, die gleich den letztern in zwei Parteien gegeneinander oder in der ganzen Division gegen einen markierten Feind stattfinden. Hieran schließen sich bisweilen Korpsmanöver, in denen beide Divisionen eines Armeekorps gegeneinander oder das ganze Korps gegen einen Markierten Feind (s. d.) übt. Alljährlich haben gewöhnlich zwei Armeekorps sog. Kaisermanöver, d. h. sie üben vor dem Kaiser zunächst einzeln im Armeekorpsverbande und dann gegeneinander. Da bei den Friedensübungen zweier Parteien die zahlreichen Momente, von denen im Ernstfalle der Ausgang des Kampfes abhängt (z. B. die Feuerwirkung), sich gar nicht oder nur in beschränktem Umfange geltend machen, so sind höhere Offiziere als Schiedsrichter auf dem Manöverfelde verteilt. Die Herbstübungen der andern großen Mächte sind dem deutschen Muster nachgebildet. - M. bezeichnet ferner eine Bewegung, durch die man ein taktisches oder strategisches Ziel ohne direkte Gefechtsthätigkeit zu erreichen strebt; so sucht man z. B. durch eine Umgehung oder Bedrohung der Rückzugslinie den Feind aus einer Stellung ohne Gefecht hinauszumanövrieren. - Ganz allgemein ist M. Bezeichnung für eine beliebige taktische Maßregel; in diesem Sinne spricht man z. B. von einem dreisten oder unvorhergesehenen oder übereilten M.

Manöverdivision im Seewesen, s. Division.

Manöverkartuschen, Kartuschen (s. d.) ohne Geschoß, die bei Friedensübungen verfeuert worden, um den Knall und bisher auch die Raucherscheinung feuernder Geschütze hervorzurufen.

Manöverpostordnung, s. Feldpost und Soldatenpostsendungen.

Manövrierartillerie, s. Artillerie (Bd. 1, S. 949 a).

Manövrieren im Wirbelsturm. Auf der nördl. Halbkugel, dem Winde zugewendet, hat man das Centrum eines Wirbelsturms zur Rechten und hinter sich, auf der südl. Halbkugel dagegen zur linken und hinter sich. Beim Vorwärtsgehen des Centrums auf der nördl. Halbkugel ist für Schiffe rechts von der Bahn (s. umstehende Abbildung) der Wind rechtsdrehend, für solche auf der linken Seite linksdrehend. Da nun bei starkem Winde ein Schiff nicht beim Winde oder mit Wind querein, sondern nur mit achterlichem Wind vorwäNs kommen kann,