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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Nachtwache - Nádasdy

bewohnen tagsüber Höhlen, dunkle Löcher in Bäumen und Mauern oder Erdlöcher; alle gehen erst nach Sonnenuntergang ihrer Thätigkeit nach.

Nachtwache, s. Vigilien.

Nachtwandeln, auch Somnambulismus, Schlafwandeln genannt, ein schlafähnlicher und in der Regel im Verlauf gewöhnlichen Schlafs eintretender Zustand, bei welchem die Fähigkeit, komplizierte Bewegungen oder Handlungen auszuführen besteht, trotz Aufhebung des Selbstbewußtseins. Diese Handlungen sind regelmäßig Kopien früher oftmals ausgeführter, demnach dem Nachtwandler sehr geläufiger Verrichtungen und beruhen offenbar auf einseitiger lebhafter Erinnerung oder Vorstellung derselben. Andere Gedanken, sowie äußere Eindrücke, soweit sie nicht unmittelbar zu den gerade ausgeführten in Beziehung stehen (z. B. die Wahrnehmung räumlicher Hindernisse für die Fortbewegung), kommen nicht zum Bewußtsein. Es besteht somit nur ein partielles Wachen des Gehirns. Das N. ist insbesondere in allen ausgeprägtern Fällen als krankhafter Zustand anzusehen und setzt jedenfalls eine Disposition des psychischen Organs zu abnorm selbständiger oder isolierter Thätigkeit seiner Einzelapparate voraus; Hysterie, Epilepsie und hypnotische Zustände, auch erbliche Belastung, begünstigen seine Entstehung.

Nachtwinde, s. Tag- und Nachtwinde.

Nach uns die Sintflut, s. Après nous le déluge.

Nachverfahren, das Verfahren zur Erledigung eines durch Eidesauflage bedingten Urteils (s. Läuterung).

Nachverjüngung, s. Kahlschlagbetrieb.

Nachvermächtnis, der Name für diejenige letztwillige Anordnung, durch welche dem Bedachten ein Vermächtnis zugewendet wird, das er erst von einem nach dem Erbfall eintretenden bestimmten Zeitpunkt oder Ereignis an erhalten soll, während bis dahin der vermachte Gegenstand einem andern als Vermächtnis zugewiesen ist (Bürgerl. Gesetzbuch für das Deutsche Reich §. 2191).

Nachwehen, die nach Vollendung der Geburt (s. d., Bd. 7, S.628 b) erfolgenden schmerzhaften Zusammenziehungen der Gebärmutter, wodurch ihre Verkleinerung und allmähliche Rückkehr zur normalen Größe befördert wird. Die Dauer der N. erstreckt sich meist auf die ersten drei bis vier Tage, selten treten sie noch später auf; im Anfang sind sie gewöhnlich stärker und häufiger, während sie später an Intensität und Frequenz abnehmen. Bei Erstgebärenden pflegen sie schwächer zu sein als bei Mehrgebärenden; beim Anlegen des Kindes treten sie gewöhnlich stärker und anhaltender auf. Solange sie sich nicht zu häufig einstellen, nicht außergewöhnlich schmerzhaft und nicht von Fieber begleitet sind, stellen die N. eine normale und durchaus günstige Erscheinung dar. Gegen übermäßig schmerzhafte N. sind Opium und hydropathische Umschläge auf den Unterleib zu verordnen.

Nachweine, weinartige Getränke, die dadurch erzielt werden, daß man die nach dem Keltern zurückbleibenden Trester mit Wasser oder einer Zuckerlösung einige Zeit zusammen stehen läßt, dann die Flüssigkeit abermals abtrennt und wie Most (s. d.) vergären läßt. Die N. sind meist sehr dünn und werden als Haustrunk unter verschiedenen Namen, wie Tresterwein, Leirer u. dgl., verwendet.

Nachweisebureau (Central-), eine von der Freiwilligen Krankenpflege im Kriege, der die schriftliche Benachrichtigung der Angehörigen von Verwundeten und Kranken obliegt, errichtete Behörde in Berlin, die über den Aufenthalt der Verwundeten und Kranken des deutschen Heers wie der verbündeten und feindlichen Truppen Auskunft erteilt. Das N. erhält fünftägige Zu- und Abgangsmeldungen von sämtlichen Lazaretten. Bestimmungen über die Einrichtung des N. enthält die Kriegssanitätsordnung.

Nachweisebureaus, soviel wie Adreßbureaus (s. d.) oder Auskunftsstellen (s. d.).

Nachwinter, das Auftreten winterlicher Erscheinungen (starken Schneefalls oder anhaltenden Frostes) nach Beginn des Frühjahrs, d. h. nach dem Frühjahrsäquinoktium.

Nachzettel, eine einseitige letztwillige Verfügung des Erblassers, welche in der im Testament im voraus bestimmten Form abgefaßt ist. Eine solche Verfügung ist nach der herrschenden Meinung für das Gemeine Recht nicht wirksam, soweit nicht die Form eines Kodicills beobachtet ist. Einzelne Rechte erklären jedoch in dem bezeichneten Falle dergleichen Zettel für rechtswirksam.

Nacken, Genick (Cervix, Nucha), der rückwärts gelegene Teil des Halses (s. d.), welcher, breiter und länger als der vordere, vom Hinterhaupte beginnt und sich nach unten in den Rücken und die Schultern verliert. Der mittlere und der Länge nach etwas vertiefte obere Teil des N. führt den Namen Nackengrube (fovea nuchae), in deren Grund die Dornfortsätze der obern Halswirbel fühlbar sind. Die Grundlage des N. bilden der untere Teil der Hinterhauptsschuppe und die sieben Halswirbel, deren Brüche und Verrenkungen sofort den Tod herbeiführen und als sog. Genickbrechen bekannt sind. An diese Wirbel lagert sich eine große Anzahl ziemlich starker und in Schichten übereinander liegender Muskeln an. In der Mittellinie zwischen diesen Muskeln der rechten und linken Seite ist das elastische Nackenband (ligamentum nuchae) verborgen, welches besonders bei den Wiederkäuern sehr stark ist und zur Befestigung des Kopfs und seiner Muskeln dient. Die Nackenmuskeln besorgen die Bewegungen teils des Kopfs und Halses (besonders das Strecken und Aufrichten), teils der Schulter.

Nackenjoch, s. Anschirren.

Nackenstarre, s. Genickkrampf.

Nacktfarn, s. Gymnogramme.

Nacktfrüchtig, s. Gymnocarp.

Nacktfußadler, s. Seeadler.

Nackthalshuhn, s. Haushuhn.

Nacktschnäbler (Gymnorhininae), Unterfamilie der Rabenvögel (s. d.).

Nacktschnecken, alle Schnecken mit fehlendem oder verkümmertem Gehäuse, wozu sehr viele Hinterkiemer (s. d.) gehören, besonders die nackten Lungenschnecken (s. d), Ackerschnecke und Wegschnecken).

Nacktzähner, Gymnodonten, s. Haftkiefer.

Nadar, Pseudonym von Felix Tournachon (s. d.).

Nádasdy (spr. nahdaschdi), altes magyar. Geschlecht, dessen berühmtester Ahn, Thomas N., 1554-62 Palatinus von Ungarn war. - Über die Gräfin Elisabeth N., geborene Gräfin Bathory, s. Bathory.

Franz N. gehörte als Judex Curiae der Verschwörung Franz Wesselényis (s. d. und Frangipani) an. Obgleich er nach Wesselényis Tode Verräter seiner Mitgenossen wurde, ließ ihn dennoch Leopold I. 30. April 1671 in Wien enthaupten.