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Parapepton – Parasiten
Parapet (frz., spr. -peh), Brustwehr.
Paraphe (Parafe, frz.; zusammengezogen aus dem grch.
paragraphe), Namenszug, Schnörkel an der Unterschrift, die abgekürzte Unterschrift unter
Abänderungen des Textes auf dem Rande von Akten; Stempel zum Aufdrücken eines Namenszugs;
Paraphengebühr, Stempelgebühr; paraphieren, mit
dem P. versehen.
Paraphérnen (grch.) oder Paraphernalgut,
in der Rechtssprache dasjenige, was die Ehefrau, falls in der Ehe Dotalrecht gilt, außer der Mitgift
(dos) im Vermögen hat. Da die Bestellung als Mitgift eine besondere Übertragung erfordert,
so bleibt das Vermögen der Frau regelmäßig selbst dann Paraphernalgut, wenn es der Verwaltung des Ehemanns überlassen ist.
In einem engern Sinne verstehen manche unter P., gegenüber dem der eigenen Verwaltung von der Ehefrau vorbehaltenen
Vermögen (sog. bona receptitia), nur das dem Manne zur Verwaltung anvertraute Vermögen
der Frau, im gemeinen sächs. Recht das Gut der Ehefrau, welches sie im Lauf der Ehe erworben hat, im Gegensatz zu dem bei
Eingehung der Ehe Eingebrachten. Für die ihm anvertrauten P. haftet der Ehemann als Verwalter; er hat aber nur diejenige
Sorgfalt zu vertreten, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Das Rückforderungsrecht war vielfach durch ein
gesetzliches Pfandrecht gesichert. Entsprechende Vorschriften wie das Gemeine Recht enthält auch das Österr. Bürgerl.
Gesetzb. §§. 1237 fg., ohne jedoch den Ausdruck zu wählen. Der Code civil und das
Badische Landr. Art. 1574 fg. enthalten im wesentlichen dem Gemeinen Recht sich anschließende Vorschriften über
biens paraphernaux für den Fall, daß das Dotalsystem in der Ehe gilt
(s. Eheliches Güterrecht). Das Badische Landrecht übersetzt «zugebrachtes Gut». Das Preuß. Allg. Landr.
II, 1, §§. 205 fg. unterscheidet für die Verwaltungsgemeinschaft (s. d.) nur eingebrachtes und vorbehaltenes
Vermögen. Das Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 1640, 1655 fg. trennt vorbehaltenes und zugebrachtes Vermögen. Beide haben
das Wort Paraphernalgut nicht.
Paraphimose (grch.), spanischer Kragen, derjenige Zustand,
bei welchem die abnorm enge Vorhaut über die Eichel zurückgezogen ist und wegen hinzutretender entzündlicher Schwellung
nicht wieder vorgebracht werden kann, führt, sich selbst überlassen, leicht zu heftiger Entzündung, selbst brandiger Zerstörung
und bedarf deshalb möglichst frühzeitiger ärztlicher Behandlung. Dieselbe besteht zunächst in dem Versuch, durch gewisse
Handgriffe die umgestülpte Vorhaut wieder in ihre richtige Lage zubringen; gelingt das nicht, so muß zur Operation geschritten,
d. h. das innere Vorhautblatt der Länge nach eingeschnitten werden.
Paraphŏnie (grch.), rauher krankhafter Beiklang der Stimme, z. B. der
Taubstummen, auch das Überschnappen der Stimmlagen in den Diskant beim Stimmwechsel.
Paraphrase (grch.), Umschreibung, erweiternde oder verdeutlichende Übertragung einer Schrift in
Worte derselben oder auch einer andern Sprache. Paraphrást, der Verfasser einer P.
Paraphysen (grch.), eine Form der Hyphe (s. d.) zwischen den einzelnen
Sporenschläuchen in den ↔ Perithecien der Ascomyceten; auch die in den Archegonien und Antheridienständen
vieler Moose befindlichen haarartigen Gebilde werden als P. bezeichnet, ebenso die in den Sporenhäufchen mancher Farne
zwischen den Sporangien vorkommenden Haare. Bei manchen Basidiomyzeten finden sich auf der Hymenialschicht zwischen
den sporenabschnürenden Basidien sterile Hyphen, die auch P. heißen.
Paraplegie (grch.), Querlähmung, diejenige Form der Lähmung,
bei welcher beide untern Extremitäten, zuweilen mit den Schließmuskeln der Harnblase und des Mastdarms, gelähmt sind und
infolgedessen Unfähigkeit zum Gehen sowie unfreiwilliger Harn- und Stuhlabgang bestehen. Die P. ist in der Regel durch eine
Erkrankung des Rückenmarks bedingt. (S. Lähmung.)
Parapluie (frz., spr. -plüih), Regenschirm.
Parapungia, der jetzige Name von Leuktra (s. d.).
Parasange, altpers. Meilenmaß, s. Farsang.
Parasche (hebr.), s. Sidra.
Parasit (grch.), eigentlich jemand, der an der Seite eines andern speist; insbesondere nannte man im
alten Griechenland P. gewisse priesterliche Gehilfen und Unterbeamte, ferner Beisitzer höherer Beamten, die wie diese auf
Staatskosten gespeist wurden. Später findet sich das Wort gewöhnlich in verächtlichem Sinne und bezeichnet eine besondere
Klasse von Schmarotzern, die sich bei den Reichen und Vornehmen meist ungeladen zur Tischzeit einstellten und für den Genuß
einer freien Mahlzeit vom Gastgeber wie von den Gästen die erniedrigendste Behandlung und gemeinsten Späße sich gefallen
ließen. Die P. waren ein stehendes Charakterbild der neuern griech. Komödie (s. Griechische Litteratur,
Bd. 8, S. 359) und sind auch von Lucian in einem Dialog, «Der P.», geschildert worden.
Parasiten oder Schmarotzergewächse, Pflanzen, die ihre
Nährstoffe ganz oder zum Teil lebenden Pflanzen oder Tieren entnehmen.
Die Art, wie die P. den Nähr- oder Wirtspflanzen, d. h. den Pflanzen, auf denen sie schmarotzen, die Nährstoffe entnehmen, ist
sehr verschieden. Die meisten parasitischen Pilze durchdringen mit ihrem Mycelium die Gewebe der Wirtspflanze und ihre
Hyphen wachsen entweder in die Zellen selbst hinein oder sie senden Haustorien (s. d.) in das Innere
derselben, während die eigentliche Mycelentwicklung in den Intercellularräumen stattfindet. In beiden Fällen verursachen sie
krankhafte Veränderungen einzelner Organe oder der ganzen Wirtspflanze. Teils rufen sie Anschwellungen, Hypertrophien,
Gallenbildungen hervor, teils auch bewirken sie ein vollständiges Absterben, Faulen u. dgl. entweder bloß der befallenen Organe
oder auch der ganzen Pflanze (s. Gallen und
Pflanzenkrankheiten).
Oft kommen beide Erscheinungen zusammen vor in der Weise, daß nach vorher stattgefundener krankhafter Veränderung
schließlich ein vollständiges Absterben eintritt, z. B. häufig bei den Brandpilzen, bei der Kartoffelkrankheit, bei zahlreichen
Krankheiten der Obst- und Waldbäume. Außer den im Innern der Pflanzengewebe lebenden
endophytischen P. giebt es unter den Pilzen noch eine Anzahl
epiphytischer, deren Mycelium sich auf der Oberfläche der befallenen Pflanzen entwickelt
und
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 891.