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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Verschwindungslafetten - Versicherungsamt

trag auch ein Entmündigungsverfahren (s. Entmündigung) eingeleitet werden. Das Gemeine Recht läßt nach der Entmündigung nur Pflegschaft eintreten, welche eine Fürsorge für das Vermögen des V. bezweckt, ebenso die Rechte der freien Städte. Die übrigen, neuern Rechte (auch das Deutsche Bürgerl. Gesetzb. §§. 6 und 1896), mit Ausnahme des Code civil, welcher nach Art. 513, 514 sogar nur einen Beistand bestellen läßt, ordnen Vormundschaft an. Der entmündigte V. steht in der Handlungsfähigkeit nach Deutschem Bürgerl. Gesetzb. §. 114 dem Minderjährigen gleich, der das siebente Jahr vollendet hat. Doch kann er nicht einmal mit Zustimmung des Vormundes eine letztwillige Verfügung errichten. Die Unfähigkeit dazu tritt schon mit Stellung des Antrags auf Entmündigung ein (§. 2229). Das Preuß. Allg. Landr. Ⅰ, 12, §§. 27 fg. und das Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 568 gewähren ihm Widerrufsrecht der errichteten Verfügung und die Befugnis, über die Hälfte des Vermögens letztwillig zu verfügen. Die Frau kann bei Verschwendung auf Aufhebung der Gütergemeinschaft klagen (§. 1468).

Verschwindungslafetten, Tauchlafetten, Lafetten, die das Verschwinden eines Geschützrohrs hinter die Deckung (Wall) nach dem Schuß zum Zweck des Ladens ermöglichen; das Rohr sinkt beim Schuß vermöge der Kraft des Rückstoßes selbstthätig unter die Feuerlinie hinab, und die überschüssige Kraft wird zugleich aufgespeichert, so daß das wieder schußfertig gemachte Rohr auch selbstthätig wieder in die Feuerstellung geht. Geschieht dieses Aufspeichern der Kraft durch Heben eines Gegengewichts, so heißen die V. Gegengewichtslafetten (s. d. und Moncriefflafette), geschieht es durch Zusammenpressen von Luft, Hydropneumatische Lafetten (s. d.). Die Tafel: Geschütze Ⅵ, Fig. 1, zeigt Armstrongs 20 cm-Kanone L/30 in Verschwindelafette.

Verschwindungspunkt, s. Perspektive.

Verschwörung (lat. conjuratio), die geheime, gewöhnlich durch Eidschwur bekräftigte Verbindung mehrerer zu unerlaubter Umgestaltung des Staates, seiner Verfassung und seiner Regierung; sie ist eine besondere Art des Komplotts (s. d.). Der Ausdruck V. kommt im geltenden Deutschen und Österr. Strafgesetzbuch nicht mehr vor. §. 83 des Deutschen Strafgesetzbuchs enthält dasjenige Verbrechen, welches man gewöhnlich als V. bezeichnet. Nach diesem Paragraphen werden der Regel nach mit Zuchthaus nicht unter 5 Jahren diejenigen bestraft, welche die Ausführung eines hochverräterischen Unternehmens verabredet haben, ohne daß es auch nur zum Beginn gekommen ist (s. Hochverrat).

Versecz, deutsch Werschetz, Stadt mit geordnetem Magistrat im ungar. Komitat Temes, am Fuße des Berges V. (645 m), in der Nähe des Alibunarer Sumpfes und am Theresienkanal, an den Linien Temesvár-Báziás, V.- Kubin-Dunapart (85 km) der Ungar. Staatsbahnen und Nagy-Becskerek-V. (88 km) der Torontáler Lokalbahnen, Sitz eines griech.-orient. Bischofs, hat (1890) 21819 meist kath. deutsche E. (7712 Serben, 1254 Magyaren), darunter 8271 Griechisch-Orientalische und 695 Israeliten, Reste eines alten Schlosses, eine kath. und eine griech.-orient. Kirche, eine Staatsoberrealschule, zwei Mädchenbürgerschulen; Maschinenfabrikation, Dampfmühlen, Brauerei, Weinbau und Handel mit Wein. Der hier erzeugte Cognac und Rotwein sind berühmt. Am 11. Juli 1848 schlugen hier die Ungarn die Serben; 19. Jan. 1849 nahmen die Österreicher die Stadt. In der Nähe Römerschanzen und Reste eines Römerkastells (bei Varadia).

Versehen der Schwangern, die angebliche Einwirkung von Sinnes-, insbesondere Gesichtseindrücken Schwangerer auf die Formbildung der Leibesfrucht. (S. Mißbildungen.)

Verseifung, ursprünglich die Zersetzung der Fette, der Glycerinester der fetten Säuren und der Ölsäuren durch basische Hydrate, wobei die Seifen, d. h. die Salze der Säuren, neben freiem Glycerin entstehen. (S. auch Glyceride.) Die Bezeichnung ist dann auf alle analogen Prozesse der Zersetzung von Estern durch starke Basen, namentlich durch die Alkalien, übertragen und ganz allgemein angewendet worden, gleichviel welcher Art die Säure oder der Alkohol des zu zersetzenden oder zu verseifenden Esters ist.

Versendungsschein, s. Legitimationsschein.

Versenkbare Panzertürme, s. Panzerdrehtürme.

Versenker, soviel wie Ausreiber (s. d.).

Versenkt heißen Schildzapfen (s. Geschütz), deren Achse unterhalb der Seelenachse (s. Lauf) liegt. Bei Vorderladern sehr viel, neuerdings nur selten in Anwendung.

Versenkung, auf der Bühne ein Ausschnitt des Podiums mit Vorrichtung, Personen oder Gegenstände unter die Bühne hinabzulassen. Die modernen V. werden durch hydraulische Aufzüge bewegt.

Über V. beim Dachstuhl und über Versenkungsrahmen s. Dachstuhl.

Versenkungswand, s. Kniestockwand.

Versetzen der Pflanzen, s. Verpflanzen.

Versetzgerüste, s. Gerüste.

Versetzstücke, Versatzstücke oder Setzstücke, kleinere Dekorationsstücke, die das Bühnenbild, das Prospekte, Coulissen und Soffiten gewähren, vervollständigen: Häuser, Bäume, Säulen u. a.

Versetzungszeichen oder Accidentalen, in der Musik die Zeichen ♯, ♮, ♭, 𝄫 und 𝄪, durch die die Erhöhung oder Erniedrigung eines Haupttons auf dem Notenplan angedeutet wird. Soll ein schon erhöhter oder erniedrigter Ton wieder in seine erste Größe zurückgeführt werden, so wird dies durch das Aufhebungszeichen, Quadrat (♮) genannt, angezeigt. Name und Zeichen des Quadrats stammen von der Bezeichnung des Tons h, der im Mittelalter als viereckiges b (b quadratum) von dem eigentlichen b, dem sog. runden b (b rotundum), unterschieden wurde.

Versfüße, s. Rhythmus.

Versicherung, s. Versicherungswesen und Versicherungsvertrag. – Über Freiwillige Versicherung s. d.

Versicherung an Eidesstatt, s. Eid.

Versicherungsamt, jede oberste Staatsbehörde, die das Versicherungswesen, auch wenn es ausschließlich in der Form von Privatunternehmungen auftritt, im Interesse der allgemeinen Wohlfahrt überwacht. So giebt es in Österreich seit 1880 ein Versicherungskontrollamt als versicherungstechnisches Bureau im Ministerium des Innern. Auch in der Schweiz (seit 1886) und in mehrern Einzelstaaten der amerik. Union giebt es solche Behörden. Das deutsche Reichsversicherungsamt (s. d.) ist Aufsichts- und Entscheidungsbehörde der staatlich geordneten Arbeiterversicherung und wird mit der weitern Entwicklung dieser durch die Alters- und Invalidenversicherung eine noch wichtigere Stellung erhalten. Außerdem hat man in einzelnen