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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Westfälisch - Westfälischer Friede

Sitz des Oberpräsidenten und der Provinzialverwaltung ist Münster. Die Angelegenheiten der evang. Kirche bearbeitet das Konsistorium zu Münster. Für die kath. Kirche bestehen die Bistümer zu Münster und Paderborn, deren Bezirke auch nach Rheinland u. s. w. (s. Bistum) hinübergreifen. In den Reichstag (s. die Artikel der Regierungsbezirke) entsendet W. 17, in das Abgeordnetenhaus 31 Mitglieder, im Herrenhause ist es durch 18 Mitglieder vertreten, davon 9 erblich berechtigte, 6 auf Lebenszeit und 3 auf Präsentation berufene. Militärisch gehört die Provinz zum 7. Armeekorps (Generalkommando und Kommando der 13. Division in Münster), dem auch der Osten und Nordosten des Reg.-Bez. Düsseldorf (14. Division) zugeteilt ist. Das Berg- und Hüttenwesen untersteht dem Oberbergamt zu Dortmund, im Herzogtum W., den Grafschaften Wittgenstein-Wittgenstein und Wittgenstein-Berleburg, dem Fürstentum Siegen und den Ämtern Burbach und Neunkirchen dem Oberbergamt zu Bonn. W. bildet den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm (s. d.). Die Provinzialordnung (s. d.) ist 1. April 1887 in Kraft getreten. - Das Wappen der Provinz ist ein springendes silbernes Roß im roten Felde; die Provinzialfarben sind Weiß-Rot.

Litteratur. Lübke, Die mittelalterliche Kunst in W. (Lpz. 1853); Die Kunst- und Geschichtsdenkmäler der Provinz W., hg. vom Westfälischen Provinzialverein für Wissenschaft und Kunst (Stück 1 u. 2, Münst. 1881-86; fortgesetzt u. d. T. Die Bau- und Kunstdenkmäler von W., bearbeitet von Ludorff, 1887 fg.); Löbker, Wanderungen durch W. (ebd. 1883); Schücking und Freiligrath, Das malerische und romantische W. (4. Aufl., Paderb. 1897); Beckhaus, Flora von W. (Münst. 1893); Weddigen, W. Land und Leute (Paderb. 1896).

Westfälisch, s. Deutsche Mundarten nebst Karte.

Westfälische Eisenbahn, preuß. Staatsbahn unter der vormaligen, 1880 aufgelösten königl. Direktion der Westfäl. Eisenbahn zu Münster (bis 1855 zu Paderborn), umfaßte die der Köln-Minden-Thüringer Verbindungs-Eisenbahngesellschaft 1846 genehmigte, 1848 vom Staate übernommene Strecke Hamm-Paderborn-Warburg-Landesgrenze (1851-53 eröffnet), die 1855 erworbene Münster-Hammer Eisenbahn, die demnächst nach Rheine fortgesetzt und zugleich von Rheine aus mit Osnabrück und Salzbergen verbunden wurde, die Strecke Altenbeken-Höxter-Landesgrenze, Welver-Dortmund, Ottbergen-Northeim und Dortmund-Sterkrade (Emscherthalbahn, s. d.). Am 1. April 1895 wurden die Linien der ehemaligen W. E. den Eisenbahndirektionen zu Cassel, Essen und Münster i. W. unterstellt.

Westfälische Gerichte, s. Femgerichte.

Westfälische Landeseisenbahngesellschaft, s. Bd. 17.

Westfälische landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zu Münster, s. Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaften.

Westfälische Pforte, lat. Porta Westphalica, Berglücke (bei den Anwohnern Scharte) in dem Nordrande des Wesergebirges (s. d.), im preuß. Reg.-Bez. Minden, durch welche die Weser in das Flachland tritt, ein ziemlich geräumiges Thal, welches der Fluß, die Landstraße am linken und die Köln-Mindener Eisenbahn am rechten Ufer ausfüllen. Die beiden Eckpfeiler sind rechts der Jakobsberg, 181 m ü. d. M., 140 m ü. d. Weserspiegel, und links der Wittekindsberg (s. d.). hier werden die schönen, braungeaderten Sandsteine, Portasteine, gebrochen und Portacement gewonnen.

Westfälischer Friede, der 1648 in den zum westfäl. Kreis gehörenden Städten Münster und Osnabrück geschlossene Friede, durch den der Dreißigjährige Krieg geendigt und ein neues System in Europa begründet wurde. Er war die Grundlage aller nachfolgenden Friedensschlüsse bis zur Französischen Revolution und wurde insbesondere in Deutschland als das vornehmste Grundgesetz der deutschen Staatsverfassung angesehen. Schon gegen Ende des J. 1641 waren zu Hamburg Präliminarien festgesetzt, die besonders den Ort und die Art der Konferenzen betrafen. Die wirklichen Friedensverhandlungen fingen erst 1644 an und wurden zu Osnabrück zwischen den kaiserl., reichsständischen und schwed. Gesandten, zu Münster zwischen dem Kaiser, Frankreich und andern fremden Mächten, jedoch immer in gewisser Verbindung, betrieben. Die ödesten Rang- und Titelstreitigkeiten, durch welche für den Gesandtenkongreß eine diplomat. Etikette geschaffen werden sollte, verzögerten noch lange die Eröffnung des Kongresses. Während der Verhandlungen wurde der Krieg fortgesetzt, bis zuletzt Königsmark 15. Juli 1648 die Kleinseite von Prag eroberte. Dies gab den langen, schwierigen Unterhandlungen den Ausschlag, und es wurde nun der Friede 24. Okt. 1648 zu Münster unterzeichnet, wohin kurz vorher auch die Bevollmächtigten von Osnabrück, die früher zum Schluß gekommen waren, sich begeben hatten.

Durch den W. F. erhielt die ganze Epoche der Gegenreformation und des Dreißigjährigen Krieges ihren Abschluß. Der W. F. brachte zunächst bedeutende Territorialveränderungen (s. Historische Karte von Europa I, 4 und Historische Karte von Deutschland II, 5): Frankreich erhielt die volle Oberhoheit über die Bischofstädte Metz, Toul und Verdun, die es thatsächlich schon seit 1552 besaß, sowie den österr. Besitz von Elsaß, vor allem den Sundgau, die Landvogtei über Hagenau und damit über die zehn vereinigten Reichsstädte im Elsaß. Deutsch blieben Stadt und Bistum Straßburg und eine Anzahl Reichsgrafen und Reichsritter; dafür faßte Frankreich auf dem rechten Rheinufer durch das Besatzungsrecht von Breisach und Philippsburg Fuß. Schweden erhielt die wichtigsten Plätze und Küstenstrecken an der Ostsee: Vorpommern und die Odermündung mit Stettin, die Inseln Rügen, Usedom und Wollin, sowie Wismar und die Stifter Bremen und Verden. Die Gebiete blieben jedoch Reichslande; Schweden erhielt für sie Sitz und Stimme im Reichstag. Außerdem sollte es vom Reich eine Kriegsentschädigung von 5 Mill. Thlrn. bekommen. Für Brandenburg blieb der hafenarme Rest von Hinterpommern und als Ersatz für Vorpommern die Bistümer Halberstadt, Minden und Cammin, dazu die Anwartschaft auf Magdeburg, das jedoch noch bis zum Tode (1680) des damaligen Administrators, des sächs. Prinzen August, in dessen Besitz blieb. Bayern behielt die Kur und