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100% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0653, von Beißbeere bis Beitzke Öffnen
. ^[Spaltenwechsel] Beitöne, s. Obertöne. Beitragsjahr, nach dem Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz vom 22. Juni 1889 ein Zeitraum von 47 Beitragswochen (s. d.), die nicht in dasselbe Kalenderjahr zu fallen brauchen (§. 17), aber auch nicht zu weit
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0519, von Wartepflicht bis Wartha Öffnen
für eine bestimmte Dauer nach dem Eintritt in die Versicherung ausgeschlossen; während dieser W. (Karenzzeit) müssen Beiträge entrichtet werden. Die W. beträgt für die Invalidenrente 5 Beitragsjahre (à 47 Beitragswochen), für die Altersrente 30
2% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 1025, Korrespondenzblatt zum elften Band Öffnen
teil, welcher nachweislich dauernd völlig erwerbsunfähig ist. Die Invalidenrente beträgt bei Männern 120 Mk. jährlich. Sie steigt nach Ablauf der ersten 15 Beitragsjahre für jedes weitere Beitragsjahr um je 4 Mk. jährlich bis zum Höchstbetrag
1% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0049, Arbeiterversicherung (deutsches Reichsgesetz vom 22. Juni 1889) Öffnen
ist, durch eine seinen Kräften und Fähigkeiten entsprechende Lohnarbeit mindestens einen Betrag zu verdienen, welcher gleichkommt der Summe eines Sechstels des Durchschnitts der Lohnsätze, nach welchen für ihn während der letzten fünf Beitragsjahre
1% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0495, von Investigator-Expedition bis Irland Öffnen
, für die Altersrente auf 30 Jahre bemessen ist, herabgesetzt worden. Für Versicherte, welche während der ersten 5 Kalenderjahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes erwerbsunfähig werden, und für welche während der Dauer eines Beitragsjahres auf Grund
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0470, von Altersklassenmethoden bis Altersschwäche Öffnen
für den Bezug der A. sind 1) der Nachweis des vorgeschriebenen Lebensalters; 2) die Zurücklegung einer Wartezeit (s. d.) von 30 Beitragsjahren zu 47 Beitragswochen, also von 1410 Beitragswochen (§. 16); Zeiten einer mit Erwerbsunfähigkeit verbundenen
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0662, Invalidenrente Öffnen
Beschäftigung oder durch freiwillige Leistung von Doppelmarken (s. d.) das Versicherungsverhältnis erneuert und eine neue Wartezeit von fünf Beitragsjahren zurückgelegt wird. (Für Personen, die aus Zuschußkassen I. be- ziehen, tritt dieses