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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 1025,
Korrespondenzblatt zum elften Band |
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Quittungsbuchs in beglaubigter Form vorgetragen sind. Die geschlossenen Quittungsbücher sind bei der Gemeindebehörde des Herkunftsortes aufzubewahren. Eintragungen in die Bücher, welche ein Urteil über die Führung oder Arbeitsleistung des Inhabers
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0581,
von Buchsbaumbis Buchstabentonschrift |
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beschäftigt.
Buchschulden, im kaufmännischen Leben diejenigen Verbindlichkeiten, welche nur durch die Einträge in die Bücher des Gläubigers und des Schuldners dargethan werden, im Gegensatz zu solchen Verbindlichkeiten, die in besondern Urkunden
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0985,
von Insimulationbis Inspiration |
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.), unschmackhaft; fade, albern.
Inskribieren (lat.), einschreiben.
Inskription (lat.), Einzeichnung, Inschrift; auch s. v. w. Immatrikulation; Namenseintragung; daher auch die auf den Namen des Gläubigers lautende Eintragung in das Buch
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0568,
von Brohktaubis Brokmannen |
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zwar nicht mehr, doch ist es auch heute noch gegen den Geist und die Usance der Londoner Effektenbörse, daß B. für eigene Rechnung kaufen oder verkaufen. Eintragungen im Buche eines B. über abgeschlossene Geschäfte gelten als schriftliche Verträge
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0918,
Parlament |
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(6ni-6Fi8tr6in6nt)
und auf diese Weise zu publizieren. Der Krone war
es erwünscht gewesen, durch diese Eintragung in
die Bücher einer angesehenen, aber von ihr selbst ab-
hängigen Körperschaft ihre Gesetze vor der öffent-
lichen Meinung
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0046,
von Pfandbücherbis Pfandrecht |
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, der Darlehnssumme u. s. w. fortlaufend einzutragen sind; nach dem preuß. Gesetz erwirbt der Pfandleiher das Pfandrecht erst mit der Eintragung in das Buch. Der Pfandleiher hat dem Verpfänder einen mit diesem Eintrag übereinstimmenden Pfandschein zu
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