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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0263,
von Märkische Konfessionbis Markomannen |
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, eine große Orleansfabrik mit Spinnerei, Weberei und Färberei und (1885) 2170 meist evang. Einwohner.
Marklosung, s. Näherrecht.
Markneukirchen, Stadt in der sächs. Kreishauptmannschaft Zwickau, Amtshauptmannschaft Ölsnitz, an der Linie Chemnitz
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100% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0612,
von Markierter Feindbis Markomannen |
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. ^[Spaltenwechsel]
Marklosung, s. Retrakt.
Markneukirchen, Stadt in der Amtshauptmannschaft Ölsnitz der sächs. Kreishauptmannschaft Zwickau, 4 km von der böhm. Grenze, in 504 m Höhe, am Schwarz- oder Floßbach und an der Linie Chemnitz-Aue-Adorf
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3% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0248,
von Nerven (botanisch)bis Nervendehnung |
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und Fuß enthält. Jeder Nerv besteht aus einer Summe von Nervenfasern, welche ihrem feinern Bau nach in markhaltige oder weiße und marklose oder graue geteilt werden. Die markhaltigen Nervenfasern bestehen aus einer äußern bindegewebigen Scheide
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3% |
Drogisten →
Erster Theil →
Droguen:
Seite 0102,
Radices. Wurzeln |
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Germanici. Hauptwurzel durch die Blattreste geschöpft, 15-20 cm lang, oben federkieldick, unten fadenförmig verjüngt. Aussen graubraun, gerunzelt. Rinde dick harzglänzend, einen Kreis von Oelbehältern enthaltend. Holzkörper braun, marklos.
Rad
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2% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0285,
von Neurogliabis Neusalzwerk |
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.) oder aus Bindegewebe (falsche N.) besteht. Die wahren N. trennt man in markhaltige und marklose je nach ihrer Zusammensetzung aus markhaltigen oder marklosen Nervenfasern; sie kommen in dem Verlaufe der Nerven oder an ihrem Ende (Amputations-Neurome
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2% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0057,
von Nertschinskbis Nerven |
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. Markscheide, d. h. in ein Rohr aus Fett und Eiweißstoffen, eingeschlossen (markhaltige Fibrille), oder liegt frei da (marklose Fibrille). In gleicher Weise kann ein Bündel von marklosen Fibrillen, d. h. eine Nervenfaser, marklos bleiben oder sich
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2% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0193,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Dingliches Recht) |
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Ganerbenrecht, s. Näherrecht
Gespilderecht, s. Retrakt
Jus congrui, s. Retrakt
Jus protimiseos
Kondominalretrakt, s. Retrakt
Losung
Marklosung, s. Retrakt
Nachbarlosung, s. Retrakt
Näherrecht
Revindikation
Territorialretrakt
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0794,
von Retoroabis Retrakt |
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Grundstücke einem gewissen Personenkreise erhalten: den nächsten Erben (retractus gentilitius, Erblosung), den Markgenossen (Marklosung), den Miteigentümern (Ganerbenrecht), den Nachbarn, denjenigen, unter welche Teile eines früher einheitlichen
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0303,
von Losonczbis Lösung |
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die Erblosung der nächsten Verwandten, die Marklosung der Markgenossen, die Nachbarlosung des nächsten Nachbarn, die Teillosung der Eigentümer von durch Realteilung entstandenen Parzellen im Verhältnis zueinander. (S. Retrakt.) In einem andern Sinne
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