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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0447,
von Melbyebis Meleagros |
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, einen Finger entzwei und floh, worauf der Vogt den Vater blenden ließ. Über das Verhältnis der Sage zur Geschichte s. Tell.
Melcombe-Regis (spr. mellköm-rihdschis), s. Weymouth und Portland.
Melde, s. Atriplex und Chenopodium.
Meldepflicht
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0692,
Krankenversicherungsgesetz |
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oder Herabsetzung der Leistungen abzielen, als auch andererseits die Ansammlung übermäßig hoher Kapitalien verhüten sollen.
Über die Meldepflicht der Arbeitgeber s. Anzeige.
Litteratur. Größere Kommentare zum deutschen K. von Eger (2. Aufl., Bresl
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0475,
von Wehrreiterbis Weib |
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475
Wehrreiter - Weib.
tärpflicht, d. h. zur Pflicht, sich der Aushebung zu unterwerfen (die Meldepflicht bedingt die Aufnahme in die Rekrutierungsstammrolle, die Gestellungspflicht das Erscheinen vor den Ersatzbehörden). Bei dem zum Dienst
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0930,
von Meisenkönigbis Metakarpalknochen |
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, Menschenrassen 478,1
Melanthios, Malerei 149,2
Melanthos, Athen 1000,2
Melanylkerzen, Kerzen 697,2
Melasvusen, Thrakien
Melbourne (Berg), Südpolarländer
Melchisedeksche Priester, Gichtel
Meldä, Meaux
Meldedienst, Mine 646,1
Meldepflicht (milit
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0845,
von Schlegelbis Schliemann |
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) durchzusetzen hat. Mittels der in Berlin streng durchgeführten Meldepflicht und der sanitätspolizeilichen Nachforschung zu Epidemiezeiten werden auch die nötigen Anhalte bezüglich der Herdbildung beim Einbruch ansteckender Krankheiten gewonnen. Im Anschluß an
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0690,
von Krankentaufebis Krankenversicherung |
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. Für die Erfüllung der Meldepflicht ist der Arbeitgeber unter allen Umständen persönlich haftbar. Die Verteilung der Beitragslast zwischen Arbeitgeber und Versicherten erfolgt zwar regelmäßig auch im Verhältnis von 1:2, kann aber unter gewissen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0608,
von Ingabis Internationale Arbeiterkongresse |
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durch den Innungsvorstand gesetzlich vertreten.
Ihre Organisation ist im wesentlichen den Ortskrankenkassen (s. d., Bd. 12) nachgebildet, doch sind z. B. die Vorschriften über die Meldepflicht der Arbeitgeber und deren Haftung bei versäumter
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Meldereiterbis Melek |
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. Im technischen Sinne bezeichnet man mit M. die Pflicht aller Personen, den Wechsel des Aufenthaltsortes oder der Wohnung der Ortspolizeibehörde anzuzeigen. Diese Meldepflicht erleichtert die Kontrolle der örtlichen Bevölkerungsbewegung und dient
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