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3% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0680, von Reichsboten bis Reichsfiskal Öffnen
. Die übrigen Staaten haben durch besondere Militärkonventionen sich an Preußen angeschlossen. Die Rechte, Pflichten und Dienstverhältnisse der Reichsbeamten sind durch das Reichsbeamtengesetz vom 31. März 1873 geregelt. Die Disziplinargerichtsbarkeit
3% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0005, Disziplinargewalt Öffnen
5 Disziplinargewalt. amten, die Versetzung derselben an eine andre Stelle oder in den Ruhestand. Für die Beamten des Deutschen Reichs ist die Sache durch das Reichsgesetz vom 31. März 1873, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten
2% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0366, von Strafverfügung bis Strahlapparate Öffnen
eines Beamten in ein andres Amt von gleichem Rang besteht; zumeist mit einer Schmälerung des Gehalts verbunden, welche z. B. nach dem deutschen Reichsbeamtengesetz vom 31. März 1873, § 75, nicht über ein Fünftel des Diensteinkommens betragen soll. Statt
2% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0280, von Dienste (architektonisch) bis Diensteinkommen Öffnen
Reichsbeamten- gesetzes vom 31. März 1873. Das D. kann nicht nnter die privatrechtlichen Gesichtspunkte einer Be- lohnung für geleistete Dienste gestellt werden, son- dern bildet eine Art Alimentation, welche der Staat oder die Gemeinde in Form
2% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0325, von Erwerben bis Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften Öffnen
, daß Beamte in den Vorstand, den Verwaltungs- oder Aufsichtsrat einer E. nicht eintreten dürfen ohne höhere Genehmigung, und daß diese Genehmigung zu versagen ist, sofern die Stelle mit einer Remuneration verbunden ist. Vgl. Reichsbeamtengesetz vom
2% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0085, von Achene bis Acherusia Öffnen
über das Reichsbeamtengesetz sowohl in den Kommissionssitzungen als im Hause selbst die Reichsregierung zu vertreten. Nach Ernennung Falks zum Kultusminister (1872) trat A. als Unterstaatssekretär
2% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0832, Pension Öffnen
Pensionssystemen eine große Verschiedenheit. In manchen Staaten sind die Beamten zur Zahlung von Pensionsbeiträgen verpflichtet. Das deutsche Reichsbeamtengesetz vom 31. März 1873 verlangt von den Beamten keine Pensionsbeiträge. Es macht den Pensionsanspruch
2% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0106, von Achates bis Achenbach (Heinr. von) Öffnen
Partei angehört. Als Delegierter des Reichskanzleramtes, dem er seit 1870 angehörte, vertrat er 1871 die Reichsregierung bei den Debatten über das Haftpflichtgesetz, das Rayongesetz und das Reichsbeamtengesetz im Reichstage. Seit April 1872
2% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0870, von Defenders bis Deffereggenthal Öffnen
gerichtlich anfechtbar ist, als das Gericht die Frist für Beibringung des Defcltsbeschlusses und dei Versäumnis der Frist die Aufhebung der vor- läufigen Sicherungsmaßregel anordnen kann. Vgl. Reichsbeamtengesetz vom 31. März 1873, ߧ. 134
2% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0726, Reichsgesetzblatt Öffnen
Mitgliedern des Disciplinarhofs (s. Disziplinargewalt) für Reichsbeamte müssen der Präsident und wenigstens fünf Mitglieder zu den Mitgliedern des R. gehören (§§. 91 und 93 des Reichsbeamtengesetzes vom 31. März 1873). Der Geschäftsgang des R
2% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0670, von Kölnische Zeitung bis Kolonialrecht Öffnen
das Reichsbeamtengesetz vom 31. März 1873 Anwendung. Bezahlt werden die Kolonial- beamten aus Mitteln der Schutzgebiete, nicht aus Neichsmitteln. Vorschriften über ihre Vorbildung sind in Aussicht genommen; einstweilen ist ihnen insbesondere