Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach Seeversicherungswesen
hat nach 0 Millisekunden 6 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
100% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0042,
Hamburg (Industrie, Volkswohlstand, Wohlthätigkeits-, Bildungsanstalten) |
Öffnen |
sich 1884 auf 7220,6 Mill. Mk. belief. Neben dem
Warenhandel, verbunden mit dem Schiffahrtsverkehr, besteht in H. als ein eigentümliches und naturgemäßes
Nebengeschäft das Seeversicherungswesen
|
||
1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Konatbis Kondensationswasserableiter |
Öffnen |
.), Verurteilung; im Seekriegswesen die Entscheidung, daß ein Schiff als gute Prise, d. h. als nach völkerrechtlichen Grundsätzen mit Recht erbeutet, anzusehen sei (s. Prise). Außerdem spricht man im Seehandelsrecht und namentlich im Seeversicherungswesen
|
||
1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0048,
von Ablozierenbis Abner |
Öffnen |
des Kelchs mit Wein nach dem Abendmahl, wobei der Priester ebenfalls seine Finger mit
Wein und Wasser abwäscht oder purifiziert.
Abmachung , im Seeversicherungswesen
|
||
1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0843,
von Casaubonbis Caserta |
Öffnen |
.), der Schiffsrumpf. Im Seeversicherungswesen bedeutet C. das Seeschiff mit Einschluß derjenigen Inventarienstücke, welche zu jeder Reise nötig sind. Unter Versicherung auf C. versteht man die Versicherung des Schiffs mit Einschluß allen Zubebörs, wie Segel, Anker
|
||
1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0791,
von Furobis Fürst |
Öffnen |
, eine im Seeversicherungswesen übliche Wendung, welche folgendes besagt. Es kann bei der Seeassekuranz unbestimmt gelassen werden, ob die Rechnung für eigne oder für fremde Rechnung genommen werde. Die Person, für welche der Versicherungsnehmer die Versicherung mit dem
|
||
1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0282,
von Nupharbis Nürnberg |
Öffnen |
bewirkt die Ehe.
Nupturĭenten (lat.), Brautleute.
Nur für Seegefahr, im deutschen Handelsgesetzbuch (Art. 853) die Klausel, wonach im Seeversicherungswesen der Versicherer alle Gefahren mit alleiniger Ausnahme der Kriegsgefahr tragen soll. Die Klausel
|