Schnellsuche:

Ergebnisse für Ihre Suche

Ihre Suche nach Zolldefraudation hat nach 0 Millisekunden 8 Ergebnisse geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz sortiert angezeigt.

Rang Fundstelle
99% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0952, von Zolkiew bis Zölle Öffnen
freiem Verkehr stehen. Zollbehörden, s. Zollordnung. Zollbundesrat, s. Zollverein. Zolldefraudation, s. Defraudation. Zolldeklaration, s. Deklaration. Zölle (Mauten, v. mittellat. muta; griech. telos, engl. toll) nannte man
70% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1004, von Zoll (Längenmaß) bis Zöller Öffnen
. Zollbeirat, s. Bd. 17. Zollbundesrat, s. Zollverein. Zollcentner, s. Centner. Zollcoupons, s. Coupons und Russische Zollcoupons. Zolldefraudation, s. Defraudation. Zolldeklaration, s. Deklaration. Zölle ad valorem, s. Wertzölle. Zoller, Edm
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0958, von Zollordnungswidrigkeiten bis Zollverein Öffnen
Zollvergehen die Konterbande (s. d.), d. h. die Ein-, Aus- oder Durchfuhr solcher Gegenstände, welche einem Ein-, Aus- oder Durchfuhrverbot unterliegen, und die Zolldefraudation, d. h. die Hinterziehung von Zöllen (s. Defraudation). Neben diesen beiden
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0043, von Kontaktmetamorphismus bis Kontermarsch Öffnen
. Konterbande (franz.), im Zollwesen die Ein- oder Ausfuhr von Waren entgegen den bestehenden Zollgesetzen und unter Umgehung der letztern; auch Bezeichnung für diese Waren selbst. In der Zollgesetzgebung wird indessen zwischen Zolldefraudation (Hinterziehung
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0960, von Zollvergehen bis Zollverschluß Öffnen
der österreichisch-ungarischen Monarchie von 1850 bis zur Gegenwart (Budapest 1877). Zollvergehen, s. Zollstrafrecht. Zollverschluß (Warenverschluß), die zur Verhütung von Zolldefraudationen vorgenommene amtliche Verschließung von Warensendungen, auf denen ein
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0873, von Deflorieren bis Defraudation Öffnen
. Defraudation (lat.), im allgemeinen soviel wie Übervorteilung, in der Regel aber versteht man darunter die Hinterziehung von öffentlichen Abgaben durch Verheimlichung; so die Zolldefraudation. – Vgl. das Deutsche Vereinszollgesetz vom 1. Juli 1869
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0961, von Steuerbefreiungen bis Stickstoffsammler Öffnen
Steuern ist schon die unrichtige Angabe (Deklara- tion, Fassion) des Einkommens Defraudation und wird mit dem 4-lOfachen der defraudierten Steuer bestraft. - über die Zolldefraudation f. Defrauda- tion (Bd. 4). - Vgl. Otto Mayer, Deutsches Ver
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0438, von MacKeesport bis MacKinley-Bill Öffnen
ist. Der erste Teil des Gesetzes bezweckte vornehmlich, den bis dahin seitens der amerik. Importeure schwunghaft betriebenen Zolldefraudationen ein Ende zu bereiten; daher enthält er strenge Vorschriften über die Ausfüllung der Frachtbriefe, Fakturen