Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach Zolldefraudation
hat nach 0 Millisekunden 8 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
99% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0952,
von Zolkiewbis Zölle |
Öffnen |
freiem Verkehr stehen.
Zollbehörden, s. Zollordnung.
Zollbundesrat, s. Zollverein.
Zolldefraudation, s. Defraudation.
Zolldeklaration, s. Deklaration.
Zölle (Mauten, v. mittellat. muta; griech. telos, engl. toll) nannte man
|
||
70% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Zoll (Längenmaß)bis Zöller |
Öffnen |
.
Zollbeirat, s. Bd. 17.
Zollbundesrat, s. Zollverein.
Zollcentner, s. Centner.
Zollcoupons, s. Coupons und Russische Zollcoupons.
Zolldefraudation, s. Defraudation.
Zolldeklaration, s. Deklaration.
Zölle ad valorem, s. Wertzölle.
Zoller, Edm
|
||
1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0958,
von Zollordnungswidrigkeitenbis Zollverein |
Öffnen |
Zollvergehen die Konterbande (s. d.), d. h. die Ein-, Aus- oder Durchfuhr solcher Gegenstände, welche einem Ein-, Aus- oder Durchfuhrverbot unterliegen, und die Zolldefraudation, d. h. die Hinterziehung von Zöllen (s. Defraudation). Neben diesen beiden
|
||
0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0043,
von Kontaktmetamorphismusbis Kontermarsch |
Öffnen |
.
Konterbande (franz.), im Zollwesen die Ein- oder Ausfuhr von Waren entgegen den bestehenden Zollgesetzen und unter Umgehung der letztern; auch Bezeichnung für diese Waren selbst. In der Zollgesetzgebung wird indessen zwischen Zolldefraudation (Hinterziehung
|
||
0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0960,
von Zollvergehenbis Zollverschluß |
Öffnen |
der österreichisch-ungarischen Monarchie von 1850 bis zur Gegenwart (Budapest 1877).
Zollvergehen, s. Zollstrafrecht.
Zollverschluß (Warenverschluß), die zur Verhütung von Zolldefraudationen vorgenommene amtliche Verschließung von Warensendungen, auf denen ein
|
||
0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0873,
von Deflorierenbis Defraudation |
Öffnen |
.
Defraudation (lat.), im allgemeinen soviel wie Übervorteilung, in der Regel aber versteht man darunter die Hinterziehung von öffentlichen Abgaben durch Verheimlichung; so die Zolldefraudation. – Vgl. das Deutsche Vereinszollgesetz vom 1. Juli 1869
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0961,
von Steuerbefreiungenbis Stickstoffsammler |
Öffnen |
Steuern ist schon die unrichtige Angabe (Deklara-
tion, Fassion) des Einkommens Defraudation und
wird mit dem 4-lOfachen der defraudierten Steuer
bestraft. - über die Zolldefraudation f. Defrauda-
tion (Bd. 4). - Vgl. Otto Mayer, Deutsches Ver
|
||
0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0438,
von MacKeesportbis MacKinley-Bill |
Öffnen |
ist.
Der erste Teil des Gesetzes bezweckte vornehmlich, den bis dahin seitens der amerik. Importeure schwunghaft betriebenen Zolldefraudationen ein Ende zu bereiten; daher enthält er strenge Vorschriften über die Ausfüllung der Frachtbriefe, Fakturen
|