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3% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0049, Arbeiterversicherung (deutsches Reichsgesetz vom 22. Juni 1889) Öffnen
Beiträge entrichtet worden sind, und eines Sechstels des 300fachen Betrags des nach dem Krankenversicherungsgesetz festgesetzten ortsüblichen Tagelohns gewöhnlicher Tagearbeiter des letzten Beschäftigungsorts, in welchem er nicht lediglich vorübergehend
3% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0481, Illegitimität (Ursachen der Häufigkeit unehelicher Geburten) Öffnen
Klassen der Mütter natürlicher Kinder im großen anbelangt, so waren 1889 in Preußen unter je 1000 Gebornen uneheliche bei den Selbständigen 14,9, öffentlichen Beamten 1,3, Privatbeamten 19,9, Gewerbsgehilfen aller Art 30,9, Tagearbeitern 65,3
3% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0824, Arbeitslosigkeitsversicherung Öffnen
15. Juni 1883 festgestellten ortsüblichen Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter (2. Aufl., Neuwied 1888). Arbeitslosigkeitsversicherung bezweckt, dem Arbeiter für den Fall, daß er, obwohl arbeitsfähig, entweder infolge mangelnder Nachfrage
3% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0751, von Gemeindevertretung bis Gemeindevorstand Öffnen
- bänder und ähuliche Heilmittel' 2) im Falle der Er- werbsunfähigkeit vom dritten Tage nach dem Tage der Ertrankung ab für jeden Arbeitstag ein Kran- kengeld in Höhe der Hälfte des ortsüblichen Tagc- lohnes der gewöhnlichen Tagearbeiter. An Stelle
3% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0944, von Gesindekrankenkassen bis Gesindeordnungen Öffnen
der thatsächlichen Höhe des Lohnes, son- dern nach dem für den Dienstort auf Grund des Krankenversicherungsgesetzes allgemein festgesetzten ortsüblichen Tagelohn gewöhnlicher (männlicher bez. weiblicher) Tagearbeiter. sGesinde