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Ihre Suche nach Erbfähigkeit
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Oder meinten Sie 'Hoffähigkeit'?
Rang | Fundstelle | |
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6% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0230,
von Erbendorfbis Erbfolge |
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,
111
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3% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0722,
Erbfolge |
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ohne Hinterlassung von erbfähigen Verwandten gestorben sind. In Ermangelung aller erbfähigen Personen endlich nimmt der Fiskus den Nachlaß als herrenloses Gut an sich.
Die Noterbfolge beruht auf dem Grundsatz, daß der Erblasser seine Deszendenten, bez. Aszendenten
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3% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0229,
von Erbeinigungbis Erben |
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. Gesctzb. §§. 2166 fg.; Östcrr. Bürgert.
Gesetzb. §. 553. Gültig eingesetzt werden können
nur Erbfähige (s. Erbfähigkeit); wegen der Einfetzung
einer unbestimmten Person s. inckita pei^ou^.
Eine bestimmte Form der Erklärung, welcke die
Anordnung
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3% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0610,
von Inkahundbis Inkassogeschäft |
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. Glühlicht.
Inkapacität (lat.), Unfähigkeit, s. Erbfähigkeit.
Inkarceration (neulat.), Einkerkerung; in der Medizin die Einklemmung, namentlich der Darmbrüche (s. Bruch, Bd. 3, S. 595 a.) oder verschlungener Darmpartien (s. Darmverschlingung
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0721,
von Erbeinsetzungbis Erbfolge |
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auf der Blutsverwandtschaft, Schwäger haben es nicht. Die Erbfolgeordnung wird nach gewissen Klassen bestimmt, und solange noch ein erbfähiger Verwandter aus einer vorhergehenden Klasse vorhanden ist, wird keiner aus der folgenden zugelassen. Rücksichtlich
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0762,
von Fructuariusbis Frühgeburt |
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Rechtmäßigkeit und Erbfähigkeit eines Kindes, sondern auch in Bezug auf die Lebensfähigkeit Neugeborner bei Untersuchungen über zweifelhafte Todesarten derselben zur Feststellung des Thatbestandes des Kindesmordes erfordert. Rücksichtlich der Fähigkeit
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0948,
Güterrecht der Ehegatten |
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948
Güterrecht der Ehegatten.
werden; nur der Wille der Frau kann dem Mann auch die Verwaltung ihres übrigen Vermögens, welches Paraphernalgut heißt, übertragen. Ein gegenseitiges Erbrecht findet bloß in Ermangelung aller erbfähigen Verwandten
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 1011,
von Hagerbis Haghe |
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staatsbürgerlichen Ehre ausgeschlossen. Auch römische Gesetze bevorzugten die Verehelichten, namentlich hinsichtlich der Erbfähigkeit. Ganz unabhängig von diesen Bestimmungen des römischen Rechts war das sogen. Hagestolzenrecht (jus hagestolziatus
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2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Kollinbis Kollision |
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Eingehung der Ehe. Nach dem Rechte des Wohnortes des Erblassers muß Erbfähigkeit und Erbfolge beurteilt werden. Körperliche Sachen als solche stehen unter dem Rechte der belegenen Sache (statuta realia), d. h. unter dem Gesetz des Ortes, wo sie sich
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0590,
von Lebenselixirbis Lebensknoten |
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Erbfähigkeit, Legitimität etc. nur Leben im allgemeinen verlangen. Auch in strafrechtlicher Beziehung wurde früher zwischen Leben und L. insofern unterschieden, als der Kindesmord schwerer bestraft wurde, wenn das Kind lebensfähig gewesen
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0608,
Testament (juristisch) |
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Rechts heutzutage unpraktisch; nur in Ansehung juristischer Personen ist die Erbfähigkeit auf den Fiskus, die Gemeinden, Kirchen und milden Stiftungen und auf diejenigen juristischen Personen beschränkt, welchen dieselbe ausdrücklich beigelegt
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1014,
von Zwergbis Zwergmännchen |
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und 4 kg schwer. Bei den Römern wurden die Zwerge zu mancherlei Verrichtungen, bisweilen selbst, des Kontrastes willen, bei Fechterspielen gebraucht. Im deutschen Mittelalter galten Zwerge wie Krüppel weder für lehns- noch erbfähig, mußten aber
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0610,
Aneroid |
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sie erst nach Erzeugung ehelicher Kinder anerkannt und letztere noch am Leben sind), auf die Hälfte, wenn nur Eltern des Erblassers, auf drei Viertel, wenn auch keine Vorfahren oder Geschwister hinterbleiben, auf den ganzen Nachlaß, wenn erbfähige
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Ebenaceenbis Ebenbürtigkeit |
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Thronfolgercchts
und des Privatfürstenrechts, d. h. hinsichtlich der
Ehen und der Erbfähigkeit des sog. hohen Adels
(s. Adel, Bd. 1, S. I34d). Die Ehe eines Mannes
von hohem Adel mit einer dem niedern Adel oder
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0244,
von Erbswurstbis Erbunterthänigkeit |
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.
Grbtruchsefj, f. Erbämter.
Grbunfähigkeit, f. Erbfähigkeit.
Grbunterthänigkeit, f. Leibeigenschaft.
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0111,
von Kap (Kolonie)bis Kapelle (kirchliches Gebäude) |
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die Fähigkeit zu
erben (s. Erbfähigkeit); besonders aber Bezeichnung
für geistige Fassungskrast, geistige Fähigkeit, daher
auch für eine in einem bestimmten Fach hervor-
ragend tüchtige Person.
Kapaneus, der Vater des Sthcnelos aus Argos,
gehörte zu
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2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0042,
von Leibeserbenbis Leibnitz |
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und Freiheit (ebd. 1891).
Leibeserben, in manchen Gegenden Bezeichnung für Descendenten des Erblassers (s. Abkömmling); in manchen Gesetzen auch für uneheliche Abkömmlinge, soweit sie erbfähig sind.
Leibesfrucht, s. Embryo (Bd. 6, S. 70 b).
Leibeskadron
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1061,
von Zwentiboldbis Zwerghühner |
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deutschen Mittelalter galten Z. wie Krüppel weder für lehns- noch für erbfähig, mußten aber von ihren nächsten Verwandten, die statt ihrer erbten, ernährt werden. In den Zeiten der Hofnarren (s. d.) wurden Z. zur Ergötzung an den Höfen gehalten
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2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0498,
von Maine (Provinz)bis Maine-et-Loire |
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im Regentschaftsrat einnehmen. Der Regent, Herzog Philipp von Orléans, unterdrückte aber nach Ludwigs ⅩⅣ. Tode diese Bestimmungen und hob auch 1717 das Edikt auf, das die Kinder der Montespan erbfähig und zu Prinzen von Geblüt erklärte. Zum Entgelt bildete M. nebst
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