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Ihre Suche nach Lateinischen Münzkonvention
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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0995,
von Lateinische Kirchebis Lateinische Münzkonvention |
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993 Lateinische Kirche – Lateinische Münzkonvention
röm. Bürgerrecht. Das Recht, das sie bis dahin genossen, wurde aber von den Römern später auch andern Städten gegeben. So bildete sich unter dem Namen der
Latinität das Jus Latii
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0722,
Geld |
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annahmen. (S. Münzkonvention.) In einzelnen
Staaten ist auch gewissen fremden Münzen gesetz-
liche Zahlungskraft verliehen worden, wie in Por-
tugal dem engl. Sovereign. Dagegen hat sich der
Gedanke der Herstellung einer allgemeinen inter
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0537,
von Laetarebis Lateinische Sprache |
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die angebliche Kunst, die Büchse eines andern zu versprechen, Wild zu berücken u. dgl. infolge eines Bündnisses mit dem Teufel.
Lateinischer Münzvertrag (lateinische Münzkonvention), der Vertrag, welcher 23. Dez. 1865 zwischen Frankreich, Italien, Belgien
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0478,
von Drachmannbis Draconites |
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Gesetzes vom 10. (22.) April 1867 und des 26. Sept. (8. Okt.) 1868
erfolgten Beitritts Griechenlands zu der sog. Lateinischen Münzkonvention ist die neue D. dem franz. Franken gleich, und sind seit dem 1. (13.) Jan. 1883 erfolgten Inslebentreten
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0456,
Währung |
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, daß die Lateinische Münzkonvention die Silbercourantprägung von 1874 bis 1877 einschränkte und 1878 einstellte. Den wichtigsten Halt für das Silber boten nach 1878 das Silberwährungsland Indien und Nordamerika, letzteres wegen der starken jährlichen Silberankäufe
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0893,
von Münzverfälschungbis Münzwesen |
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9. Mai 1876 ("Zentralblatt" 1876, S. 260) geregelt.
Münzverfälschung, s. Münzverbrechen.
Münzverträge (Münzkonventionen) sind zwischen verschiedenen Staaten getroffene Übereinkünfte über gleiche oder auch gemeinschaftliche Einrichtungen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Scheidemünzenbronzebis Scheiner |
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403
Scheidemünzenbronze - Scheiner
österr. Gesetz vom 2. Aug. 1892 (Art. 11) sind
die Beträge auf 50 Kronen sür Einkronenstücke,
10 Kronen sür Nickelmünzen und 1 Krone sür Kupfer-
münzen festgesetzt. In den Staaten der Lateinischen
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Münzkabinettbis Münzregal |
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und für Österreich der 45-Guldenfuß eingeführt und zugleich in dem Vereinsthaler ein für das ganze Gebiet gültiges gesetzliches Zahlungsmittel geschaffen wurde; die sog. Lateinische Münzkonvention (s. d.) vom 23. Dez. 1865 zwischen den Ländern des Frankensystems
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0674,
Belgien (Finanzen) |
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pénal wurde 1867 wesentlich gemildert. B. gehört der (1865 gegründeten) Lateinischen Münzkonvention (s. d.) an.
Über Heer und Flotte s. Belgisches Heerwesen. Das Wappen (s. beistehende Figur) ist der goldene stehende Brabanter Löwe
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0752,
Italien (Staatsschuld. Bank- u. Geldwesen. Armenwesen u. Wohlthätigkeitsanstalten) |
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(1891) 341,949 Mill. Lire Staatsnoten und 1121,601 Mill. Lire Banknoten im Umlauf. 1887 wurde für 31,3 Mill. Silber, 1888: 2,4 Mill. Gold, 1890: 1,3 Mill. Gold und 1891: 0,65 Mill. Gold ausgeprägt. - I. geHÖrt zur Lateinischen Münzkonvention (s. d
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0727,
Schweiz (Münze, Maß und Gewicht. Kirchenwesen. Unterrichtswesen) |
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. Münzfuß ein, und 1865 trat sie der Lateinischen Münzkonvention bei. Eigene Goldmünzen (20-Frankenstücke) werden erst seit 1883 geprägt. Staatspapiergeld giebt es nicht, dagegen Banknoten der konzessionierten Emissionsbanken (s. oben). Ein einheitliches
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Geistingenbis Geleit |
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gefchätzt, darunter in
Staaten
Mill. M.
Staaten
Mill. M.
Frankreich...... Sonstige Staaten der lat. Münzkonvention Deutschland..... England und Kolonien
3600
550 2900 2700
Rußland...... Österreich-Ungarn . , VercinigteStaaten
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0923,
von Dezessionbis Dezisivstimme |
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ist das Dezimalsystem angewandt worden. Im Deutschen Reich, in Frankreich, Italien und den meisten Ländern der lateinischen Münzkonvention, in Österreich-Ungarn, den Niederlanden, in Griechenland, Rußland, Schweden, Norwegen, in den Vereinigten
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0481,
Gold (Verwendung zu Münzen) |
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der lateinischen Münzkonvention (vom 23. Dez. 1865), Frankreich, Belgien, Italien und die Schweiz, mußten seit 1874 die Ausprägung von Silbermünzen sehr einschränken, 1878 sogar infolge neuer Konvention ganz einstellen, so daß auch dort, obwohl
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0703,
Griechenland (Neu-G.: Handel und Verkehr; Münzen, Maße etc.) |
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daß 100 neue Drachmen = 112 alten Drachmen sind. Seit 1. Jan. 1871 ist in G., welches 1868 der sogen. lateinischen Münzkonvention beitrat, die französische Münzwährung eingeführt, wobei nur Silber als Scheidemünze dient; die Benennungen Drachme
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0753,
Preisbewegung 1870-90 (Ursachen, Schlußfolgerungen) |
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durch die in der lateinischen Münzkonvention vereinigten Doppelwährungsländer (Frankreich, Italien, Belgien, Schweiz, Griechenland), noch endlich durch die Vereinigten Staaten ausgeglichen werden, welch letztere allerdings im J. 1878 mittels der Bland Bill die im J
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0721,
Bulgarien (Bevölkerung. Ackerbau. Industrie. Handel. Verkehrswesen u. s. w.) |
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- und Gewichtssystem B.s ist das metrische; hinsichtlich des Münzwesens
ist B. 1880 der Lateinischen Münzkonvention beigetreten, deren Einheit der Frank ist. In B. heißt der Frank
Lev (d. i. Löwe), der Centime Stotinka (d. i. Hundertel).
Verkehrswesen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0857,
von Decimalsystembis Decision |
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Metrischen System (s. d. und Meter) der Fall ist. Für das Geldwesen ist das D. gesetzlich vorgeschrieben: in ganz Europa, ausgenommen Großbritannien und die Türkei (s. Lateinische Münzkonvention); ferner in ganz Amerika sowie in China und Japan.
Decimālwage
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0705,
von Edelpapageienbis Edelsheim |
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herabzudrücken. Die Lateinische Münzkonvention
vom 23. Dez. 1865 hat bekanntlich das Wertverhält-
nis von 152/2:1 ebenfalls zur Grundlage der Gold-
und Silbercourantprägung gemacht. Infolge der
deutschen, skandinav. und Holland. Münzreform und
der sich
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0142,
Goldwaren |
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eine wirkliche G. nur in sehr beschränktem Umfange. Im internationalen Zahlungsverkehr kann aber auch für die
Staaten der Lateinischen Münzkonvention, für Holland, Spanien, Rumänien und Serbien sowie für die Vereinigten Staaten von Amerika
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0320,
Griechenland (Finanzen. Heer u. Flotte. Kirchen- u. Unterrichtswesen. Zeitungswesen) |
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) konsolidierte Renten und
32, 12 (bez. 98, 06 ) Mill. Drachmen Schatzscheine, Zwangs- und
provisorische Anleihen. G ist seit 1867 der sog.
Lateinischen Münzkonvention (s. d.) beigetreten. Seit 13./1. Nov.
1882
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0873,
Serbien (Verkehrswesen. Verfassung. Finanz-, Heer-, Unterrichts-, Zeitungswesen) |
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der Lateinischen Münzkonvention. Ein Dinar (s. d.)
ist = 1 Frank. Die Nationalbank (Kapital 20 Mill. Dinars) hatte Anfang 1893:
28, 9 Mill. Banknoten ausgegeben und eine Reserve von
9, 2 Mill. Gold und 4, 1 Mill. Silber.
Daneben
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Unionidaebis Universalalphabet |
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Union latine (frz., spr. ünióng latihn), Lateinische Münzkonvention (s. d.)
Union-Pacific-Railway, s. Pacific-Eisenbahnen.
Union républicaine (spr. ünióng repüblikähn), eine 1876 von Gambetta zu stande gebrachte Vereinigung aller
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