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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Wechselprozeßbis Wechselregreß |
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569
Wechselprozeß - Wechselregreß
täts-, Windprotest.) Nach preuß. Stempelsteuergesetz vom 31. Juli 1895 ist der Steuersatz für W. 1,50 M. vom Hundert. Dazu kommen noch die Aufnahmsgebühren: bei Aufnahme mit einem Weg durch den Richter bis zu
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0568,
von Wechselforderungbis Wechselklagen |
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im Wechselregreß einlösen müssen, so geht der Anspruch gegen den Aceeptanten und den Aussteller auf die
Wechselsumme und Zinsen und alles, was der Kläger außerdem seinem Nachmann hat zahlen müssen.
(S. Wechselregreß .) Der Anspruch verjährt in drei
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0566,
von Wechsel (in der Baukunst)bis Wechselduplikat |
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564
Wechsel (in der Baukunst) - Wechselduplikat
Über Einzelheiten s. Adrittura, Aval, Domizilwechsel, Kommissionstratte, Trassieren, ferner namentlich die Artikel Accept, Ehrenannahme, Indossament, Wechselklage, Wechselprotest, Wechselregreß
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0580,
von Indophenolweißbis Indoxyl |
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eine Regreßpflicht ist, weil sie erst eintritt, wenn der Hauptschuldner des Wechsels (Acceptant, Aussteller) seine Verbindlichkeit nicht erfüllt, s. Wechselregreß, Wechselprotest, Wechselklagen. Durch die in der Haftung sämtlicher Indossanten enthaltene Verstärkung
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 1055,
von Rückscheinbis Rückwechsel |
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Regreßpflichtigen
(s. Wechselregreß ) zieht, um sich durch Begebung desselben baldmöglichst in den Besitz der
Regreßsumme zu setzen. Die Deutsche und die Österr. Wechselordnung gestatten dies ausdrücklich, schreiben aber vor, daß
der R
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Regredierenbis Regulator |
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ordinem), hat er vielmehr den sogen. springenden R. (regressus per saltum), d. h. die Wahl, an welchen Vormann er sich halten will. Zur Geltendmachung des Wechselregresses dienen die Wechselregreßklagen, zu deren Begründung jedoch die ordnungsmäßige
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0711,
von Regreßbis Regulator |
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gegen den Cedenten, wenn der Schuldner nickt
zahlt, namentlich aber der Wechselregreß ls. d.).
Auch die Fälle gehören bierher, in denen ein Schade
zngefügt ist, für dessen Ersatz außer dem Schuldigen
ein Dritter haftet, wenn der Schuldige ibn
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0204,
von Springebis Springfield |
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(gemischtes S.); man unterscheidet danach Stab-, Pferd-, Bockspringen u. s. w.
Springender Regreß, s. Wechselregreß.
Springer, Fisch, s. Blaufisch; auch eine Figur des Schachspiels (s. d.).
Springer, Sekte, s. Baptisten.
Springer, Anton
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0414,
von Vorkeimbis Vormundschaft |
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.
Vorlegeschloß, Vorhängeschloß, s. Schloß.
Vormaischapparat, s. Bier und Bierbrauerei.
Vormaischbottich, s. Spiritusfabrikation.
Vormann, im Wechselrecht, s. Wechselregreß.
Vormark, frühere Bezeichnung der Prignitz (s. d.).
Vormars, s. Mars
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0565,
Wechsel (im Handel) |
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, der Aussteller und die Indossanten für den Fall, daß dieser nicht zahlt. (S. Accept, Wechselregreß, Wechselklagen.)
Über die Wechselgesetzgebung s. Wechselordnung und Wechselrecht.
III. Die wirtschaftliche Bedeutung des W., besonders der Tratte, besteht
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Wechselparibis Wechselprotest |
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.), oder Datierung des Accepts nicht zu erlangen ist. Die Erhebung des W. muß innerhalb der Präsentationsfrist erfolgen. Die Unterlassung hat Verlust des Regresses (s. Wechselregreß) gegen Indossanten und Aussteller zur Folge. Dasselbe gilt, wenn
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0573,
von Wechselströmebis Weckherlin |
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.
Wechselverjährung, s. Wechselklagen und Wechselregreß.
Wechsel von der Hand, s. Gemachtes Papier.
Wechselvorvertrag, s. Wechselschluß.
Wechselwarme Tiere, s. Wärme (tierische).
Wechselweizen, Weizensorte, die sowohl als Winter
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0909,
von Zahlungsbefehlbis Zählwerke |
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Wechselordnung zum Regreß auf Sicherstellung gegen die Vormänner Anlaß (s. Wechselregreß).
Zahlungskredit, s. Papiergeld.
Zahlungsort, s. Erfüllungsort.
Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz. Z. eines Schuldners liegt dann vor, wenn demselben
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 1054,
von Rückforderungsanspruchbis Rückrechnung |
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, Ricambiorechnung, die Rechnung, welche im Wechselregreß (s. d.) der Regreßnehmer über den Betrag seiner Regreßforderung aufstellt.
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0141,
von Nachgeschmackbis Nachnahme |
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.), wenn sie oder ihre Abnahme verlangt wird.
Nachmann, im Wechselrecht, s. Wechselregreß.
Nachmittagsblume, s. Mesembryanthemum.
Nachnahme (frz. remboursement), im Frachtgeschäft und im Güterverkehr der Eisenbahnen die Entnahme
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