Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtspflege
hat nach 1 Millisekunden 33 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
100% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0546,
von Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtspflegebis Offertorium |
Öffnen |
544
Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtspflege – Offertorium
fahren zum Zweck der Ausübung der Strafgewalt, über die Organisation und die Instanzen und Zuständigkeit der Strafgerichte, der Reichs- und Staatsanwaltschaft fest
|
||
0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0402,
Strafprozeß |
Öffnen |
. Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtspflege) doch gewisse Ausnahmen davon im Interesse der öffentlichen Ordnung, insbesondere der Staatssicherheit und der Sittlichkeit. Wiederum abweichend von den kontinentalen Formen des Strafverfahrens läßt
|
||
0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0086,
Rußland (Rechtspflege) |
Öffnen |
mündlichen Verfahrens und Öffentlichkeit der Verhandlung; Gleichheit aller Russen vor dem Gericht und damit Aufhebung des frühern Brauchs, wonach jeder nur von seinesgleichen gerichtet werden konnte; Aufhebung der alten und Gründung neuer Gerichtshöfe
|
||
0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0472,
Hessen (Großherzogtum: Rechtspflege, Kirchenwesen, Finanzen) |
Öffnen |
472
Hessen (Großherzogtum: Rechtspflege, Kirchenwesen, Finanzen).
Über Verwaltungsstreitigkeiten entscheidet der Verwaltungsgerichtshof im öffentlichen und mündlichen Verfahren. Die Verwaltung sämtlicher sogen. innern Angelegenheiten leitet
|
||
0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0946,
Zivilprozeß (Hauptgrundsätze des deutschen Zivilprozesses, Litteratur) |
Öffnen |
946
Zivilprozeß (Hauptgrundsätze des deutschen Zivilprozesses, Litteratur).
verweigerte oder gehemmte Rechtspflege anzunehmen und darauf die gerichtliche Hilfe bei der Bundesregierung, die zu der Beschwerde Anlaß gegeben hat, zu bewirken. Auch
|
||
0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0763,
Schwurgericht |
Öffnen |
und
Mündlichkeit der Rechtspflege), welchen die Öffent-
lichkeit des Verfahrens und die Mitwirkung von
Laien hat, ist schwer zu bestimmen. Stände aber auch
fest, daß der gelehrte, beamtete Richter nach dem
unmittelbaren Eindruck einer mündlichen Verhand
|
||
0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0077,
Russisches Reich (Staats- und Provinzialverwaltung, Rechtspflege) |
Öffnen |
Gerichtsverfassung ist allmählich eine neue getreten mit Trennung der Justiz von der Administration, Öffentlichkeit und Mündlichkeit des Anklageverfahrens, Geschwornengerichten, Gleichheit der Stände vor Gericht. Die Gerichtsinstanzen sind sowohl
|
||
0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0532,
Frankreich (Rechtspflege, Finanzen) |
Öffnen |
von der gesetzgebenden Gewalt, der Verwaltung von der Rechtspflege ausgesprochen, das System zweier Instanzen und der Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtspflege eingeführt worden ist. Dieses Gesetz wurde durch spätere ergänzt und weiter
|
||
0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0622,
von Schriftgießermetallbis Schriftstellervereine |
Öffnen |
der Verhandlung (vorbereitende Schriftsätze) und für gewisse Anträge, sodann zur Feststellung des wesentlichen Ergebnisses der Verhandlung, Beweisaufnahme und Entscheidungen (Protokoll), endlich zur Abfassung des Urteils. (S. Öffentlichkeit und Mündlichkeit
|
||
0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0839,
Deutschland (Reichsbürgerrecht; Rechtspflege) |
Öffnen |
im Strafprozeß, durch die Grundsätze der Öffentlichkeit und Mündlichkeit, der Unmittelbarkeit der Verhandlung und der freien Würdigung der Beweisergebnisse durch den Richter beherrscht. Ausnahmegerichte, abgesehen von Kriegsgerichten und Standrechten, sind
|
||
0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0349,
Civilrecht |
Öffnen |
Verfahrens, wie es in der Deutschen Civilprozeß-
ordnung geregelt ist, ergeben sich folgende: An die
Spitze gestellt ist der Grundsatz der Mündlichkeit,
zufolge dessen die Verhandlungen der Parteien vor
dem erkennenden Gericht unmittelbar
|
||
0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0348,
Disciplinargewalt |
Öffnen |
346
Disciplinargewalt
und tritt ein bei der Staatsverwaltung in dem Ver-
hältnisse des Vorgesetzten zu den Untergebenen im
Staatsdienste, bei dem Militär, bei einzelnen öffent-
lichen Instituten, bei den Unterrichtsanstalten; fer-
ner
|
||
0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0507,
Dänemark (Finanzen; Heerwesen) |
Öffnen |
das "Landemodet", ein geistliches Gericht für geistliche Amtsvergehen. Öffentlichkeit und Mündlichkeit sollen für die ganze Rechtspflege durchgeführt werden; in Kriminalsachen und in Sachen, welche aus politischen Gesetzübertretungen entstehen, sollen
|
||
0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0164,
Gericht (Gerichtsbarkeit) |
Öffnen |
in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wird, ebenso wie das Hauptverfahren des Strafprozesses, durch die Grundsätze der Mündlichkeit und der Öffentlichkeit, der Unmittelbarkeit der Verhandlung und der freien Würdigung der Beweisergebnisse durch das G. beherrscht
|
||
0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0867,
von Grundlastenbis Grundrente |
Öffnen |
Feudalwesens; unabhängige und für alle Staatsangehörigen gleiche Rechtspflege und öffentliches, mündliches Verfahren dabei; Schwurgerichte in Strafsachen, Entscheidung durch sachkundige Richter, soweit thunlich, bei Zivilstreitigkeiten; Trennung
|
||
0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Verkupfernbis Verlagsanstalt für Kunst und Wissenschaft |
Öffnen |
oder eines Teils derselben die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. (S. Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtspflege.) Als Besonderheiten des österr. Strafverfahrens sind hervorzuheben, daß einem wegen ungeziemenden Benehmens entfernten oder zur
|
||
0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0090,
Spanien (Verfassung. Verwaltung und Gerichtswesen) |
Öffnen |
wird. Die Rechtspflege ist auf Öffentlichkeit und Mündlichkeit gegründet. 1890 wurden die Schwurgerichte eingeführt. In den bask. Provinzen galten bisher besondere Provinzialrechte, Fueros (s. d.); doch sind diese Privilegien 1877 ganz aufgehoben worden
|
||
0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0944,
Zivilprozeß (Abgrenzung, geschichtliche Entwickelung) |
Öffnen |
) ist also stets ein privatrechtlicher Anspruch. Aber damit ist das Gebiet des Zivilprozesses noch nicht völlig abgegrenzt. Es ist vielmehr dem streitigen Gerichtsverfahren auch noch dasjenige Gebiet der Rechtspflege entgegenzustellen, auf welchem zwischen
|
||
0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0150,
Sachsen, Königreich (Geschichte) |
Öffnen |
der Ständeversammlung von 1851 bildete die Umgestaltung der ganzen Rechtspflege und Verwaltung. Da die Regierung die gänzliche Trennung der Justiz von der Verwaltung, desgleichen die Einführung der Mündlichkeit im Civilverfahren fallen ließ und an Stelle
|
||
0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0077,
von Mundiumbis Mundt |
Öffnen |
Gesichtsschmerz und bei der Eklampsie auf; auch soviel wie Lachkrampf (s. d.).
Mundlaute, s. Laut.
Mündlichkeit, im Civil- und Strafprozeß, s. Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtspflege.
Mundloch, die Öffnung eines bergmännischen Stollens
|
||
0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0018,
Rumänien |
Öffnen |
kommen vor die Geschworenengerichte. Das Verfahren ist durchweg mündlich und
öffentlich. Der Code Napoléon gilt als Zivilgesetzbuch. R. hat 70 Spitäler, 5 Irrenanstalten,
2 Gebär- und 2 Findelhäuser.
Das Zeitungswesen ist jungen Datums
|
||
0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0660,
von Belagerungsparkbis Belbuck |
Öffnen |
Verfahren vor diesen Kriegsgerichten ist mündlich und öffentlich. Rechtsmittel finden nicht statt. Todesurteile unterliegen der Bestätigung durch den Befehlshaber der Besatzung, in Friedenszeiten durch den kommandierenden General. Die Strafe wird innerhalb
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0555,
Bayern (Geschichte: 1838-1848) |
Öffnen |
deutschen Volks am Bund und Revision der Bundesverfassung, Verantwortlichkeit der Minister, vollständige Preßfreiheit, Verbesserung der Ständewahlordnung, Einführung der Öffentlichkeit und Mündlichkeit in die Rechtspflege mit Schwurgerichten, schleunige
|
||
0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0364,
Braunschweig (Geschichte) |
Öffnen |
wichtige Gesetze, wie über Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtspflege und Einführung von Geschwornengerichten in Strafsachen, über Freiheit der Presse, über Aufhebung des Verbots der Ehe zwischen Christen und Juden, über das Vereinsrecht, über
|
||
0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0093,
Russisches Reich (Geschichte 1854-1863) |
Öffnen |
- und Geschwornengerichten mit öffentlichem Verfahren und mündlicher Verhandlung (1864) und die Errichtung von Kreis- und Provinzialversammlungen, die aus Delegierten des Adels und der grundbesitzenden und städtischen Notabilität gebildet wurden. Hierdurch sollte
|
||
0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Unkebis Unmöglichkeit |
Öffnen |
, unbestimmt.
Unluststoffe, s. Jäger, Gustav.
Unmittelbar, im öffentlichen Recht, s. Immediat.
Unmittelbarkeit des Verfahrens, s. Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtspflege.
Unmöglichkeit. Unmöglich ist das, was nicht sein oder was nicht
|
||
0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0351,
Braun |
Öffnen |
) Alexander Karl Hermann, königlich sächs. Märzminister, geb. 10. Mai 1807 zu Plauen, wurde Advokat in seiner Vaterstadt; 1839 zum Mitglied, 1845 zum Präsidenten der Zweiten Kammer gewählt, kämpfte er besonders eifrig für Einführung der Öffentlichkeit
|
||
0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0201,
von Feueranbeterbis Feuerbach |
Öffnen |
über meine angeblich geänderte Überzeugung in Ansehung der Geschwornengerichte" (Jena 1819) und "Über Öffentlichkeit und Mündlichkeit der gerichtlichen Verhandlungen" (Gieß. 1821) sowie als zweiter Band hierzu die Schrift "Über
|
||
0% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0146,
Niederlande (Verwaltung, Rechtspflege, Finanzen, Heerwesen) |
Öffnen |
; von diesen ressortieren die Bezirksgerichtshöfe (Arrondissementsregtbanken), 23 an der Zahl, von diesen endlich die 106 Einzelrichter (Kantonregters). Es besteht Mündlichkeit und Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens, eine Staatsanwaltschaft, Beweistheorie
|
||
0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0074,
Spanien (Staatsverwaltung, Rechtspflege) |
Öffnen |
.
Die Gerichtsverfassung beruht auf Öffentlichkeit und Mündlichkeit des Verfahrens und Geschwornengerichten. Römisches Recht und Landrecht bilden die Grundlage des Rechtswesens; die in den baskischen Provinzen bisher geltenden Sonderrechte (fueros) wurden 1876
|
||
0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0576,
Bayern (neuere Geschichte 1848-64) |
Öffnen |
und Zehnten abgeschafft, die Rechtspflege von der Verwaltung in den untersten Behörden getrennt, der Grundsatz einer allgemeinen progressiven Einkommensteuer ausgesprochen, Schwurgerichte wurden eingeführt und mit ihnen die Öffentlichkeit und Mündlichkeit
|
||
0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0348,
Civilprozeß |
Öffnen |
Pesetas, Württemberg
1799459 M. und 295849 M. Apanagen.
Eivilprozeß, bürgerliches Verfahren, ist
die gesetzlich geregelte Form der staatlichen Privat-
rechtspflege. Die Rechtsordnung gestattet dem in
seinem Privatrecht (bürgerlichen Recht
|
||
0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0166,
von Sachsen-Weißenfelsbis Sächsische Bank |
Öffnen |
-
pflege erhielt eine Umgestaltung durch Erlassung
eines neuenStrafgesetzbuches sowie durch Einführung
des öffentlichen und mündlichen Verfahrens, der
Geschworenengerichte für die fchwerern Verbrechen
und des Instituts der Staatsanwaltschaft
|