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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0744,
von Ehegattenbis Ehehindernis |
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742
Ehegatten - Ehehindernis
Ehegatten, die zur ehelichen Lebensgemeinschaft Berechtigten und Verpflichteten. Insbesondere haben sie den Wohnsitz und die Wohnung zu teilen. Beide werden vom Ehemann bestimmt, und die Ehefrau hat ihm dahin zu folgen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0342,
von Ehehaftbis Ehre |
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überhaupt.
Ehegüterrecht, s. Güterrecht der Ehegatten.
Ehehindernis, s. Ehe, S. 336 f.
Ehelosigkeit, s. Cölibat.
Ehepakten, s. Ehevertrag.
Eheprozeß, s. Ehe, S. 341.
Eherecht, s. Ehe, besonders S. 340 f.
Ehern, s. v. w. von Eisen oder Erz
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0337,
Ehe (Ehehindernisse) |
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. beschränkte jedoch 1216 die Eheverbote wieder bis auf den 4. Grad kanonischer Komputation inklusive. Nach evangelischem Kirchenrecht ist die gerade Linie durchgehends ein vernichtendes, indispensables öffentliches Ehehindernis, die Seitenlinie desgleichen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0338,
Ehe (Form der Eheschließung) |
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als Ehehindernis anbetrifft, so gilt eine Eheschließung als erzwungen, wenn jemand durch absolute oder durch psychische Gewalt, z. B. durch ernstliche Drohung eines bedeutenden Übels, zur Eheschließung genötigt worden ist. Dahin gehört aber nicht der sogen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0336,
Ehe (bei verschiedenen Völkern; Voraussetzungen der Eheschließung) |
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: das Sponsalium, Verlöbnis, Eheversprechen, das aber nicht geradezu als notwendig erfordert wird (s. Verlöbnis). Der Abschluß der E. selbst kann, wie der jedes rechtlichen Geschäfts, nur unter gewissen Voraussetzungen erfolgen. Ein Ehehindernis
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0191,
Rechtswissenschaft: Allgemeines. Privatrecht (Familienrecht) |
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Ehehindernis, s. Ehe
Ehescheidung, s. Ehe
Eheverlöbnisse, s. Sponsalien
Ehevertrag
Hagestolz
Hand, ärgere
Heimführung der Braut
Heirath, s. Ehe
Konkubine
Licentia
Prokuration
Repudiation
Scheidung, s. Ehe
Scheidung von Tisch und Bett
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0073,
von Gemellus suraebis Gemischte Ehen |
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(disparitas cultus) ist ein sogen. trennendes Ehehindernis. Was dagegen die Ehe zwischen Katholiken und den Angehörigen einer andern christlichen Konfession anbelangt, so erscheint eine derartige Verschiedenheit der Konfession nur als ein sogen. aufschiebendes
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Colicobis Coligny (Gaspard de) |
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höherer Weihen in den Laienstand. Erst der Altkatholicismus hat, allerdings erst nach langen Verhandlungen, mit dem C. gebrochen. Das Preuß. Landrecht hat das Ehehindernis der höhern Weihen unberücksichtigt gelassen, ebenso der franz. Code civil
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0742,
von Eheberedungbis Ehebruch |
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ist, daß ihr kein Ehehindernis (s. d.) entgegensteht. Sie erfolgt nach dem geltenden Recht in Deutschland in der Form der obligatorischen Civilehe.
Die sog. Winkelehe (matrimonium clandestinum), welche im Mittelalter zwar strafbar, aber gültig war, ist durch das Konzil
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0714,
von Geistiges Eigentumbis Gekrönter Dichter |
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und der Fir-
mung zwischen dem Tausenden, dem Täufling und
denEltern des Täufliugs, weiterzwischen demPaten,
dem Täufling und den Eltern des letztern: analog
l bei der Firmuug. Sie bildet ein 'Ehehindernis.
Dem heutigen prot. Kirchenrecht, den
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0668,
von Schwaden (Grasart)bis Schwalbe |
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sonstige Familienrcchte noch ein gesetzliches Erbrecht.
Das Österr. Bürgert. Gesetzb.'Z. 05, 00 dehnt das
Ehehindernis der S. so weit aus, daß der Ehegatte
diejenigen nicht heiraten darf, welche sein Ehegatte
nicht heiraten dürfte, also selbst nicht
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0074,
von Gemischte Stimmenbis Gemmen |
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für das Deutsche Reich die obligatorische Zivilehe eingeführt und damit das Ehehindernis der Religionsverschiedenheit in staatsbürgerlicher Beziehung überhaupt beseitigt (s. Zivilehe).
Gemischte Stimmen (ital. Coro pieno, lat. Plenus chorus, gemischter Chor
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0880,
von Personagebis Personifikation |
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des Personenstandes eines andern und die betrügerische Eingehung einer Ehe. In letzterer Beziehung wird nämlich derjenige, welcher bei Eingehung einer Ehe dem andern Teil ein gesetzliches Ehehindernis arglistig verschweigt oder den andern Teil zur
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0749,
Ehestatistik |
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Staaten beobachtete stetige Zunahme der gemischten Ehen erkennen läßt, daß der konfessionelle Unterschied in den Augen des Volks immer weniger als Ehehindernis in Betracht kommt, mag man hierin je nach seinem Standpunkte entweder eine Abnahme der religiös
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Verlängerungszettelbis Verlobung |
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Klage auf Schadenersatz bei Verlöbnisbruch zu. Nach der Reichsgesetzgebung begründet ein Verlöbnis kein Ehehindernis mehr, wohl aber berechtigt ein solches zur Zeugnisverweigerung im Civil- und Kriminalprozeß. Gar keine Klage aus dem Verlöbnis lassen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0426,
von Altkirchbis Altomonte |
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und die dritte Synode, bis endlich unter Hinweis darauf, daß die neue Reichsgesetzgebung das Ehehindernis der Priesterweihe nicht mehr kennt, die fünfte mit 75 gegen 22 Stimmen das Cölibat abschaffte, worin ihr die Schweizer Synode in Olten schon 1875
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0927,
von Biformbis Bignon |
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oder der Standesbeamte, welcher, wissend, daß eine Person verheiratet ist, gleichwohl eine neue Ehe derselben schließt, wird mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren bestraft (deutsches Strafgesetzbuch, § 338). Vgl. Fuchs, Das Ehehindernis des bestehenden Ehebandes (Wien 1879
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0197,
von Cogitobis Cogoleto |
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in Betracht kommt, als sie nach kanonischem Recht ein Ehehindernis zwischen dem Täufling und den Paten begründet. Vgl. Verwandtschaft.
Cogniard (spr. konnjār), Hippolyte und Théodore, zwei Brüder und franz. Vaudevilleschreiber, jener geb. 20. Nov
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Entfernungsmesserbis Entlassungsprüfung |
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einer verheirateten Frau mit deren Einwilligung begangen, so greifen die strafrechtlichen Bestimmungen über Ehebruch (s. d.) Platz. Vgl. Reichsstrafgesetzbuch, § 236-238; Colberg, Das Ehehindernis der E. (Halle 1869).
Entfuseln, s. Spiritus
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Geistliche Güterbis Geithain |
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durch die Taufe und Firmung zwischen dem Paten und Täufling, bez. Firmling entsteht und ein Ehehindernis begründet, zu dessen Beseitigung es der geistlichen Dispensation bedarf.
Geistlichkeit, die Gesamtheit aller Kirchenbeamten, höherer wie niederer
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0721,
von Griechische Kunstbis Griechische Litteratur |
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, die Lehre von der Transsubstantiation und vom Meßopfer, den Marien-, Heiligen-, Bilder- und Reliquiendienst, das Fasten und andre gute Werke, die hierarchischen Abstufungen in den geistlichen Weihen, die geistliche Verwandtschaft als Ehehindernis
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0714,
von Pardunenbis Parenzo |
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Grade von jenem entfernt stehen. Dies Verhältnis ist heutzutage nicht mehr ein Ehehindernis.
Parenthēse (griech., "Einschaltung"), in der Rhetorik eine nicht notwendig zu der eben behandelten Hauptsache gehörige Erwähnung, welche, den Zusammenhang
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0678,
von Schwäbisches Meerbis Schwägerschaft |
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ist die Schwiegerverwandtschaft und ebenso die Stiefverwandtschaft in den nähern Graden ein Ehehindernis; auch befreit die-^[folgende Seite]
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0170,
von Affiliiertebis Affût-truc |
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, die Affinitätserscheinungen auf polare Gegensätze zurückzuführen. (S. Elektrochemische Theorie.)
Affinität, juristisch, das Verhältnis, welches durch die Ehe zwischen dem einen Ehegatten und den Verwandten des andern entsteht (s. Schwägerschaft und Ehehindernis
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 1005,
von Biester (Joh. Erich)bis Bigelow |
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ist, sie wird doch einst zusammenbrechen, wenn Muspells Söhne zum Vernichtungskampf gegen die Götter über sie reiten.
Bifurkation (lat.), Gabelteilung eines Flusses
Biga (lat.), Zweigespann, s. Quadriga.
Bigamie (grch.), s. Doppelehe und Ehehindernis
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0759,
von Gemengebis Gemischtes Eisenbahnsystem |
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anderer Konfessionen steht das Ehehindernis
der gemischten Religion gegenüber (impeclimeutum
inixtae i'6iiZioui3); dasselbe ist indessen nur ein
auffchiebendes, fodah die ungeachtet desselben ge-
schlossene Ehe zwar strafbar, aber gültig
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0062,
von Glaubensartikelbis Glaubenseid |
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), s.
Ehehindernis .
Glaubenseid (lat. professio fidei. sc. Romanae Tridentinae ), in der kath. Kirche das
Glaubensbekenntnis, das alle Geistlichen und kirchlichen Lehrer bei Übernahme ihrer Ämter, wie alle zu dieser Kirche übertretenden
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0700,
von Irritantiabis Irrtum |
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Grund der Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen mußte). – Über die Bedeutung des I. bei der Eheschließung s. Ehehindernis. – Bei letztwilligen Verfügungen kann auch ein I. im Beweggrunde
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0982,
Juden |
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. Religion bekennen, aus, ebenso das Preuß. Allg. Landr. II, 1, §§. 36, 939 Ehen mit solchen, welche nach den Grundsätzen ihrer Religion gehindert werden, sich den christl. Ehegesetzen zu unterwerfen. Für Preußen wurde das Ehehindernis durch das Gesetz vom 9
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0962,
von Trauereschebis Traum |
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. Die vorzeitig geschlossene Ehe ist nicht ungültig, also nur aufschiebendes Ehehindernis (s. d.). Das Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 120 beschränkt die Frist auf sechs Monate für die nichtschwangere Witwe; die Frist kann durch Dispensation unter
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0699,
von Wiedereröffnungbis Wiederkäuer |
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. erfolgt. Einzelne Rechte erfordern eine vorgängige Sicherstellung dieses Vermögens. Nach Preuß. Allg. Landr. Ⅱ, 1, §. 18 und Deutschem Bürgerl. Gesetzb. §. 1314 ist die unterbliebene Auseinandersetzung aufschiebendes Ehehindernis. Das röm. Recht droht
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0308,
von Verwandlungenbis Verwandtschaft |
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Bestimmungen im Deutschen Reiche s. Ehehindernis.
In rechtlicher Beziehung erstrecken sich die Wirkungen der V. auf das ganze Gebiet des Rechts, insbesondere aber auf das Familienrecht und Erbrecht. Die Wirkungen der ehelichen V. treten teilweise nach dem
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0659,
von Kinderehebis Kinetoskop |
Öffnen |
. Jedenfalls sind die K. aber ein Kennzeichen der primitiven Geschlechtsgenossenschaft, bei aufkommender staatlicher Organisation werden sie geradezu verboten (so in China). Die Unmündigkeit als solche bildet schon ein Ehehindernis. Das gilt jedoch
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0237,
von Grado (in Spanien)bis Graf (Amt und Titel) |
Öffnen |
, Vergleichungsgrade (grammatikalisch); G. admonitiōnis, die Grade der Admonition (s. d.); G. cognatiōnis, Verwandtschaftsgrade; G. poenitentĭae, Bußgrade; G. prohibĭti, verbotene Grade (der Verwandtschaft, welche ein Ehehindernis bilden).
Gradus ad Parnassum
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0928,
von Mirbel (Léonide de)bis Misanthropie |
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wird streng geübt. Die M. heiraten nur unter sich, aber Stammesgemeinschaft und die weitgehendsten Verwandtschaftsverhältnisse gelten als Ehehindernis. Sie können 6000 Bewaffnete stellen. Weizen, Mais und Wein gedeihen im Lande, doch leben die M
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