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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1018,
von Fahneneidbis Fähnrich |
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durch jene Verletzung der militärischen Pflicht verübt worden ist.
Fahnenflucht, s. Desertion.
Fahnengasse, in einem Zeltlager die Hauptgasse, an deren einem Ende sämtliche Fahnen aufgestellt werden.
Fahnenhalter, auf dem Boden feststehende oder an
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2% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0703,
von Desertoria sententiabis Desèze |
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703
Desertoria sententia - Desèze.
zwischen der unerlaubten Entfernung und der Fahnenflucht. Erstere, das Wegbleiben vom Dienst, Verlassen der Truppe ohne Urlaub oder Überschreitung des Urlaubs, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0969,
von Desenzanobis Desfontaines (Pierre François Guyot) |
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610606818 6t eivitati8 VH0i6ll8i3" (ebd. 1770).
Defertas, Gruppe von drei Inseln südöstlich
von Madeira (s. d.). ^s. Desertion.
Deserteur (frz., spr.-töhr), Fahnenflüchtiger,
Desertion (lat., d. i. Verlassung
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0199,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht. Proceß) |
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. Majestätsverbrechen
Verbrechen der beleidigten Majestät, s. Majestätsverbrechen
Verrath
Verschwörung
Militärverbrechen
Deserteur, s. Desertion
Desertion
Fahnenflucht, s. Desertion
Falschwerbung
Feigheit
Insubordination
Kriegsverrath
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0624,
von Militärverdienstkreuzbis Militärverdienstorden |
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auf das Militärstrafrecht analoge Anwendung finden. Besonders strenge Vorschriften sind für die strafbaren Handlungen im Feld gegeben. So wird z. B. die Fahnenflucht vom Posten vor dem Feind oder aus einer belagerten Festung mit dem Tod bestraft. Dieselbe Strafe trifft
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0931,
von Arrebobis Arrestbruch |
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. durch Haft oder andere Freiheitsbeschränkungen. Vgl. Civilprozeßordn. §§. 796 fg. Dem A. verwandt ist die einstweilige Verfügung (s. d.).
Auf das Vermögen des Fahnenflüchtigen ist auf Antrag des Militärgerichts durch das zuständige Civilgericht A
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1026,
von Unrundbis Unsichere Dienstpflichtige |
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der Gestellung entziehen, ohne sich der Fahnenflucht schuldig zu machen; verlieren das Losungsrecht und können außerterminlich eingestellt werden, wobei ihre Dienstzeit vom nächsten Einstellungstermin an rechnet.
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0737,
von Todaustragenbis Todesstrafe |
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eines Menschen herbeigeführt worden ist, mit dem Tod bestraft werden soll, wofern der Thäter jenen Erfolg voraussehen konnte. Das deutsche Militärstrafgesetzbuch endlich bedroht auch die schwersten Militärverbrechen, wie Kriegsverrat, Fahnenflucht, Feigheit
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0963,
von Überfruchtungbis Überlieferung |
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(Deserteur), ein Soldat, der zum Feind übergeht, macht sich der Fahnenflucht unter erschwerenden Umständen schuldig und wird nach dem Militärgesetz mit dem Tod bestraft. S. Desertion.
Überlebenswahrscheinlichkeit, s. Sterblichkeit.
Überlebsel, nach
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0682,
Österreich (Kaisertum: Bevölkerung, Bildungswesen, Landwirtschaft) |
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. zählt 3,335,674 schulpflichtige Kinder; von diesen blieben jedoch 21,895 Kinder wegen Gebrechen ohne Unterricht, während 365,593 Kinder sich der Schulpflicht gänzlich entzogen; allerdings sind es nur fünf Kronländer, wo die Fahnenflucht
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0524,
von Fahne (Anton)bis Fahnenlehn |
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samsverpflichtung gegen den Deutschen Kaiser und
König von Preußen. Die Elsaß-Lothringer werden
dem Deutschen Kaiser vereidigt. Bei der Marine ist
der F. ebenfalls dem Kaiser zu leisten.
Fahnenflucht, s. Desertion.
Fahnengaffe, in Zeltlagern diejenige
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0926,
von Flourens (Marie Jean Pierre)bis Flüchtiges Salz |
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) auf Anrufen des zuständigen Be-
amten, des Beschädigten oder des Pfändungsberech-
tigten nicht stehen bleibt, sondern die F. ergreift. -
Über die F. von Soldaten, Fahnenflucht, s. De-
sertion. - F. in der Baukunst, s. Bauflucht. - F
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0272,
von Freikuxbis Freiligrath |
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270
Freikux - Freiligrath
reichen leichten Truppen des österr. Heers zu füh-
ren. Diese Freibataillone besaßen keinen Kanton
und rekrutierten sich vorzugsweise aus Ausländern,
Kriegsgefangenen und Fahnenflüchtigen; auch das
Ofsizierkorps
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0287,
von Fremdengesetzebis Fremdenlegion |
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Vundesorgan zur Hand-
habung der Fremdenpolizei eingesetzt (s. Auswei-
sung und Auslieferung).
Fremdenlegion (I^ion etrHu^örs), eine fran-
zösische, nach der Iulirevolution aus polit. Flückt-
lingen, Abenteurern und Fahnenflüchtigen errich-
tete
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0397,
von Frustrierenbis Fryxell |
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nöti-
gen Erfatz zu fchaffen. F. hob bis 1866 1120621
Rekruten aus, ließ 76562 Fahnenflüchtige einbrin-
gen und hatte beim Abschlüsse des Bürgerkrieges noch
2254063 Militärpflichtige in seinen Musterrollen,
^ein Bureau wurde durch Gesetz vom 28
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0244,
von Pollux (Stern)bis Polnische Litteratur |
Öffnen |
und fahnenflüchtigen Polen unter Graf Zamoyski in der Stärke von zwei Kavallerieregimentern errichtet worden; sie nahm am Orientkriege im Korps des Generals Vivian teil und wurde nach dem Frieden größtenteils in den türk. Dienst übernommen. In Frankreich
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0682,
von Schwärzebis Schwarzenberg (Geschlecht) |
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. Die S. F. verstärkten sich beständig durch Zuzug chines. Flüchtlinge, namentlich Verbrecher und fahnenflüchtiger Soldaten, sowie durch europ. und amerik. Matrosen, machten sich im Delta des Roten Flusses als Seeräuber gefürchtet und dienten nach Art
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0883,
von Todesthalbis Toffana |
Öffnen |
der Tod einer der Personen, gegen welche der Streifzug unternommen war, verursacht wurde (s. Sklaverei; Reichsgesetz vom 28. Juli 1895). Im deutschen Militärstrafgesetzbuch wird die T. für militär. Verbrechen im Felde (Fahnenflucht, Feigheit und Bruch des
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0434,
Frankreich |
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wortlich sein; es bedürfe einer thatkräftigen Regie-
rung, die Achtung vor dem Gesetze erzwinge.
Das Aufsehen war ungeheuer; doch hatte diese
"Fahnenflucht" Casimir-Periers, wie ^eme Partei-
genossen schalten, keine tiefern polit. Folgen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1018,
von Zubußebis Zuchtwahl |
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. Bei militär. Verbrechen, z. B. wegen Mißhandlung Untergebener mit schwerer Körperverletzung, Fahnenflucht u. s. w., ist gegen Offiziere wie gegen Gemeine und Unteroffiziere auf Zuchthausstrafe zu erkennen; sie wird nicht mehr in eine andere Strafart
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0835,
von Woltmannscher Flügelbis Wolzogen (Ernst, Freiherr von) |
Öffnen |
», Roman (ebd. 1894 u. ö.), «Das gute Krokodil und andere Geschichten aus Italien» (ebd. 1893), «Fahnenflucht», Novelle (ebd. 1894 u. ö.), «Ecce ego!», Roman (ebd. 1895), «Die Erbschleicherinnen», Roman (Stuttg. 1895), «Geschichte von lieben süßen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0736,
von Kriegslazarettpersonalbis Kriegsleistungen |
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Militärpersonen, unter Umständen auch noch weitere Personen; der Mindestbetrag der Unterstützung beträgt für die Ehefrau vom Mai bis Oktober je 6, vom November bis April 9 M., für jedes Kind 4 M. monatlich; die Zahlung wird eingestellt bei Fahnenflucht
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