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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0837,
Fischereirecht |
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835
Fischereirecht
boten. 2) Schonzeiten. Auch zu gewissen Zeiten
sollen Fische nicht gefangen werden. Man unter-
scheidet die wöchentliche und die jährliche Schonzeit. !
Die erstere besteht darin, daß sür einen Teil der z
Woche
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62% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0318,
Fischereirecht und Fischereipflege (Binnenfischerei) |
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304
Fischereirecht und Fischereipflege (Binnenfischerei)
Neustädter Militärakademie 1852 als Leutnant in das 1. Ulanenregiment und machte als Rittmeister die Feldzüge 1859 in Italien und 1866 gegen Preußen mit. 1876 ward er Oberst
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50% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0319,
Fischereirecht und Fischereipflege (Meeresfischerei) |
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305
Fischereirecht und Fischereipflege (Meeresfischerei)
Schädigungen des Fischbestandes durch Dritte. Dahin zählt im besondern das Verbot der Einleitung giftiger oder sonst schädlicher gewerblicher oder landwirtschaftlicher Abwässer
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0302,
Fischerei (staatliche Aufsicht, Schonzeit etc.; wilde Fischerei) |
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ist meist auf eine gewisse Entfernung (gewöhnlich alte Kanonenschußweite oder 3 Seemeilen) das Recht der F. (Küstenfischerei) den Bewohnern der betreffenden Uferstaaten vorbehalten. Das Fischereirecht gewährt zugleich die Befugnis, die zur Ausübung
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0991,
von Forssellbis Forstabschätzung |
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königl. Wald, Herrenwald, im 8. Jahrh, einen
Wald, in dem das Jagd- oder Fischereirecht, bis-
weilen beide, einem Berechtigten, anfänglich nur
dem Könige, bei Vermeidung des Königsbannes
vorbehalten war (s. Vannforsten). Später, etwa seit
dem
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0838,
Tier |
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).
Rechtliches. Wilde T. oder zahme T., welche vom Eigentümer derelinquiert sind, können von jedem eingefangen werden, soweit nicht das Jagdrecht (s. d.) und das Fischereirecht (s. d.) oder die zum Schutze der Vögel erlassenen Bestimmungen (Reichsgesetz
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0009,
Übersicht des Inhalts |
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Fischereirecht und -pflege, von Buchenberger 30
Fleischhandel, von Ostertag 313
Gebäudegrundsteuer, von M. v. Heckel 353
Geldmarkt und Börse, von G. Schweitzer 361
Getreideproduktion und Getreidehandel, von E. Jung 382
Gewerbesteuer (Preußen) 393
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0405,
Großbritannien und Irland (Viehzucht. Fischerei) |
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einer gewissen Zeit des Jahres (Geschlossene Zeit) ist das Fangen dieser Fische gesetzlich verboten, und in der übrigen Zeit hüten die Landeigentümer ihr Fischereirecht ängstlich. In Schottland giebt es für Forellen keine "Geschlossene Zeit". Die Seefischerei
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0311,
von Fischereigerechtigkeitbis Fischersandwurm |
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und Fischereirecht in Österreich (Wien 1874); Frič, Die Flußfischerei in Böhmen (Prag 1871); Derselbe, Die künstliche Fischzucht in Böhmen (das. 1874); Krafft, Die neuesten Erhebungen über die Zustände der F. in Österreich (Wien 1874); Walpole, The
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0124,
Jagd (Geschichtliches; Jagdgesetzgebung, Jagdscheine, Wildstand in Preußen) |
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), für Sachsen Einsiedel (Leipz. 1885), für Hessen Haller (3. Aufl., Darmst. 1884), für Baden Schenkel (Tauberbischofsheim 1886), für Elsaß-Lothringen Huber (Straßb. 1881) etc. Für Österreich vgl. Anders, Das Jagd- u. Fischereirecht (Innsbr. 1885).
Jeder
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0404,
Großbritannien (Geschichte, 1887, 1888) |
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Staaten und den kanadischen Provinzen schwebte seit langem ein Streit wegen des Fischereirechts in den Gewässern des nördlichen Amerika. Zum Ausgleich desselben wurden im November ^'87 königliche Kommissare, an deren Spitze I.EHamberlain stand, nach
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0401,
Großbritannien (Geschichte) |
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der Interessensphären beider Mächte vorgenommen. Ungeregelt blieb freilich zunächst noch eine andre Differenz zwischen G. und Frankreich wegen der dem letztern durch den Frieden von Utrecht eingeräumten Fischereirechte an der Küste von Neufundland, welche
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0071,
von Absinkenbis Absolution |
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auszuüben; wenn die Einwohner eines Dorfes bei ihrem Fischfang die A. hatten, ein Fischereirecht auszuüben. Eine Zahlung kann geleistet sein mit der A., eine Schuld zu tilgen (animo solvendi), zu schenken (animo donandi) oder ein Darlehn zu geben
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0618,
von Angelibis Angelikasäure |
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der A." (3. Aufl., ebd. 1892); Hawlitschek, "Über Angelsport" (Wien 1892). - Vgl. Blakey, Historical sketches of the angling literature of all nations (Lond. 1855). In rechtlicher Beziehung: Peyrer, Fischereibetrieb und Fischereirecht in Österreich (Wien
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0835,
Fischerei |
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, Hcincke u. a.
Litteratu r. Lindeman, Die arktische F. der deut-
schen Seestädte 1620-1868 (Gotha 1869); Hcnsen,
lWerdieVefischungderdeutfchenKüsten (Berl. 1874);
Peyrer, Fischercibetrieb und Fischereirecht in Ofter-
reich (Wien 1874); Wittmack
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0836,
von Fischereifragebis Fischereipolizei |
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Großbritannien
und den Vereinigten Staaten über das Fischereirecht
in den Gewässern an der Nordostküste von Nord-
amerika. Mehrere Einzelfragen sind zu unterscheiden.
1) Zunächst die Fischerei an den Bänken von Neu-
fundland. Auf diesen Betrieb
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0940,
Flüsse |
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und Schaffhausen. Das schließt nicht aus, daß einzelne Rechte wie das
Fischereirecht (s. d.), das Recht auf Benutzung der Triebkraft zu Mühlen- oder Fabrikanlagen oder
Benutzung des Wassers durch Ableitung aus dem Flusse mittels Kanälen, welche
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0456,
Großbritannien und Irland (Geschichte 1886-92) |
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Fischereirecht an der Küste Neufundlands, wobei die Regierung der Kolonie so weit ging, mit Selbsthilfe und Unabhängigkeitserklärung zu drohen. In der That kam es im Juni zu einem Zusammenstoß zwischen franz. und neufundländ. Fischern, bei dem die erstern
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0520,
von Occupationsgebietbis Oceanien |
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oder
ganz vernichtet (erobert) und das so staatenlos
(herrenlos) gewordene Land annektiert und inkor-
poriert wird. Die O. muß effektiv, d. h. nicht bloß
symbolisch (Aufstecken von Hoheitszeichen) sein. (S.
auch Iagdrecht, Fischereirecht.) Die O
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0914,
Pariser Friede |
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der Teil westlich vom Mississippi mit Neuorleans an Spanien fiel, das außerdem
Cuba und die Philippinen zurückerhielt. Frankreich wurde sodann noch das Fischereirecht bei Neufundland (s.d.) zugestanden. –
Über den 1763 zwischen Frankreich
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0698,
von Regalecusbis Regatta |
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auf privatrechtlichem Gebiete dem Staate vorbehalten blieben, z. B. das Bernsteinregal (s. Bernstein, Bd. 2, S. 840 b), das Fischereirecht (s. d.) im Küstenmeer u. dgl. – Vgl. Strauch, Über Ursprung und Natur der R. (Erlangen 1865), sowie die Lehrbücher des deutschen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0897,
von Ritter (Moritz)bis Ritter ohne Furcht und Tadel |
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Ritterdiensten ver-
pflichtet waren. Diese Pflicht hatte eine Rechtseite
einesteils in der gründ- und gerichtsberrlichen Stel-
lung, dem eigenen Jagd- und Fischereirecht, der
durch die landständischen Verfassungen gegebenen
polit. Stellung
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0133,
von Bauernbündebis Baugesellschaften |
Öffnen |
bestehenden Erbdienstbarkeitsrechte und die
arundherrlichen Jagd- und Fischereirechte aufhob.
Die Ablösung der sehr bedeutenden Zehntabgaben
erfolgte durch das Gesetz vom 28. Dez. 1831 sowie
durck das eigentliche Zehntablösungsgesetz vom
15. Nov
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