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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0657,
von Freimeisterbis Freischütz |
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enthaltend; die übrigen aus dem Nachlaß zuerst in der Ausgabe von Doujat, Par. 1679).
Freireligiöse Gemeinden, s. Freie Gemeinden.
Freisamkraut, s. Viola.
Freisassen, s. Freigut.
Freischaren, durch freiwilligen Zuzug gebildete Scharen zur Führung
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0153,
Englische Verfassung |
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der selbständigen lokalen Verwaltung und der königl. Verwaltung bildet. Bei Gelegenheit des Besuchs der reisenden Richter sollen in der Grafschaftsversammlung erscheinen: die Prälaten und Großen des Landes und alle Ritter und Freisassen, außerdem vier freie
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0207,
Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte |
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Bürgerliche und andere Stände.
Ausbürger
Freie
Freisassen, s. Freigut
Landsassen
Mittelfreie
Sasse
Schöffenbarfreie, s. Mittelfreie
Semperfreie Leute
Freigelassener
Glevenbürger
Kammerknechte
Pfahlbürger
-
Leibeigenschaft
Absarii
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0661,
von Burghaunbis Burgmüller |
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Städten erwuchsen, verwandelten sich die Burggrafen in Stadtgrafen (comites urbis) und übten als solche den Gerichts- und Heerbann sowie überhaupt die Aufsicht und Polizei über die Freisassen aus. Ihr Ansehen sank mit der steigenden Macht der Städte
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0633,
von Frederiksoordbis Freeholders |
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der Seeleute" (Oldenb. 1885). 1849-50 redigierte er mit Böckel die "Freien Blätter" zu Jever und seit 1870 die "Hansa, Zeitschrift für Seewesen".
Freeholders (engl., spr. frih-), in England die Freisassen, die freien Bauern, die Eigentümer der alten freien
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0645,
von Freiersbachbis Freihafen |
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Bauerngut, welches von Frondiensten und ähnlichen Lasten frei ist, und dessen Besitzer Freibauer, Freisasse genannt wird. Ein kleineres F. heißt Freihof. Die moderne Gesetzgebung hat die Privilegien der Frei- und Rittergüter beseitigt. Vgl. Allodium
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0767,
Großbritannien (Viehzucht, Forstwesen) |
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, und die jetzt allmählich eingefriedigt (enclosed) werden, wobei allerdings dem Feudalherrn (Lord of the Manor) und den wenigen Freisassen der Löwenanteil geschenkt wird, wenn auch die Interessen des Publikums nicht mehr ganz beiseite gesetzt werden
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0788,
Großbritannien (Geschichte: Herrschaft der Normannen) |
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Güterkomplexen, aber in sehr verschiedenem Maß, ausgestattet waren. Außerdem werden 7871 Afterlehnsleute, 10,097 Freisassen und 23,072 Sochemannen, d. h. Freie mindern Rechts, erwähnt. Die unfreie, in verschiedenen Abstufungen der Abhängigkeit stehende
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0873,
von Knightbis Knipperdolling |
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.) ist, wird als K. Bachelor (bas chevalier) bezeichnet. K. Banneret (Bannerherr) ist eine Würde, die früher auf dem Schlachtfeld verliehen wurde (zuletzt von Karl I.). Knights of the shire hieß man die von den Freisassen der Grafschaften ins Parlament
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0868,
von Robilantbis Robinia |
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Freisasse (yeoman), der unter Richard I. (gest. 1199), nach andern unter Heinrich III. (gest. 1272) und Eduard I. (gest. 1307) lebte und nach der Niederlage der sächsischen Volkssache in der Schlacht bei Evesham (1265) in die Wälder floh, wo
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Saskatchewanbis Sassenage |
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Besitzes unterschied man Freisassen, Besitzer eines Freiguts, Landsassen, große Landeigentümer, und Hintersassen, Kotsassen oder Kossäten; nach der Gerichtsbarkeit, unter welcher sie standen, Schriftsassen, welche nur vor den Obergerichten belangt
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0909,
Shakespeare (Lebensschicksale) |
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verheiratete. Sechs Monate nach Schließung der Ehe, 26. Mai 1583, ward das erste Kind Shakespeares getauft. Von der Mutter wissen wir übrigens nur, daß sie die Tochter eines Freisassen war, und daß sie ihren Mann um sieben Jahre überlebt hat. Daß aber
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0435,
von Almorabis Almqvist |
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einer
amtlichen Laufbahn, zog sich aber 1824, die romantische Lehre von der Ungebundenheit des Genies verwirklichend, nach den Wäldern Wermlands zurück, um als
bäuerlicher Freisasse zu leben. Bald dieses Lebens überdrüssig, wurde A
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0281,
von Bondbis Bondengüter |
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. Thomson gründete
B. 1870 die Palæographical Society , für die sie (1873–83) eine Reihe von
Facsimiles of ancient manuscripts and inscriptions herausgaben.
Bonde , in Skandinavien (und von da nach England übertragen) Freibauer, Freisasse
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0602,
von Cromartybis Cromwell (Oliver) |
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trat er, der bisher nur in bürgerlichem Beruf thätig gewesen war, als
schöpferischer Organisator auf. Aus Landleuten, Freisassen und Pächtern nahm er seine Mannschaft, er sorgte für Ausbildung und straffe Zucht, vor allem aber
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0150,
Englische Verfassung |
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Grafschaftsversammlungen statt sämtlicher Freisassen der Amtmann (Reeve) jeder Gemeinde (Township) mit vier Männern als Vertreter der Gemeindegenossen. Nach der Magna Charta (Art. 18) soll jede Grafschaftsversammlung vier Männer erwählen, die zusammen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0152,
Englische Verfassung |
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Stellung ihrer Mitglieder. Häufig wird den Städten das Privileg eines Court Leet erteilt, worin leichtere Strafsachen vor den Freisassen verhandelt werden. Im übrigen sind in den meisten Städten die Bürger zur Teilnahme an dem Grafschaftsgericht
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0264,
von Freigutbis Freihandel |
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Landsteuern oder einen Freizins bezahlt. Die Besitzer eines solchen Bauerngutes sind Freisassen. Auch versteht man in manchen Ländern unter F. ein solches, welches von Kriegs- und andern Lasten frei ist und nur auf männliche Erben fällt. Die Natur des F
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0404,
Großbritannien und Irland (Kolonialwesen. Landwirtschaft) |
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. Die Eigentumsverhältnisse des Bodens beruhen immer noch theoretisch auf den alten Feudalgesetzen. Der Gutsbesitzer erhält sein Land direkt von der Krone als Freisasse (Freeholder) oder von einem andern Grundherrn als Erbpächter (Copyholder), Pächter (Leaseholder) u. s. w
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0685,
Irland (Klima, Pflanzen- und Tierwelt. Mineralreich. Landwirtschaft) |
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sehr lange Pachtungen, auf ewige Zeiten oder 999 Jahre, üblich waren. Es giebt wenig kleine Grundeigentümer, und die Zahl der Freisassen (freeholders) ist verhältnismäßig gering. Verderblich auf den Kulturzustand wirkt die große Zerstückelung des
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0444,
von Knightbis Knights of Labor |
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Freisassen der Grafschaften, XniFiit8 ok tk6
8iiir6 heißen. Noch unter der Königin Elisabeth
sollten die Gutsbesitzer von 40 Pfd. jährlichen Ein-
kommens sich die Nitterwürde erteilen lassen. Die
unterste und älteste Stufe der persönlichen Nitter-
würde
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