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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0169,
von Gerichtsfolgebis Gerichtskosten |
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Geschäfte.
Gerichtsgebrauch (Usus fori), die Gleichförmigkeit der Grundsätze, welche ein Gericht in Ansehung des gerichtlichen Verfahrens (formeller G.) oder bei Entscheidung vorkommender Fälle (materieller G.) beobachtet. Unter letzterm versteht man
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99% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0853,
von Gerichtsfolgebis Gerichtskosten |
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und die Hoheit des Gerichts zum Ausdruck zu bringen. Dies findet besonders bei dem Reichsgerichtsgebäude (von Hoffmann, 1886 begonnen, 1895 vollendet) zu Leipzig statt.
Gerichtsgebrauch, die gleichmäßige Rechtsübung durch das Gericht; sie kann als ein Akt des
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0197,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Justiz) |
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Gerichtsgebrauch
Gerichtsordnung
Gerichtsstand
Gerichtstag
Gerichtsverfassung
Immediat
Inkompetenz
Jurisdictio
Kompetenz
Militärgerichtswesen
Militärjustiz, s. Militärgerichtswesen
Peinliche Gerichtsbarkeit
Strafgerichtsbarkeit
Spruchliste, s
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0363,
Strafrecht (Theorien) |
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Schwierigkeiten erreichte, den Fortbestand alter germanischer Gewohnheiten und des römischen Rechts aber anerkennende Gesetzgebungseinheit zersetzte sich im 18. Jahrh. vollständig, insofern der Gerichtsgebrauch die alten, mit der fortschreitenden
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0996,
von Gewohnheitsskoliosebis Gewölbe (in der Baukunst) |
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benutzen und zum Zweck einer solchen Benutzung das Erforderliche
anzuordnen. – Jetzt hat das G. die geringste Bedeutung auf dem
strafrechtlichen Gebiete, indem es sich hier nur in der Form des Gerichtsgebrauchs geltend macben kann. – Vgl. Puchta
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0949,
von Evansbis Eventuell |
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Vorschrift ist der, Prozeßverschleppungen zu verhüten. Der Gerichtsgebrauch bildete die E. gleichzeitig mit dem Grundsatz der Schriftlichkeit des Verfahrens aus. Das moderne Prozeßverfahren dagegen wird durch den Grundsatz der Mündlichkeit
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0311,
Gewölbe (Teile, Formen, Arten der G.) |
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. Auf dem strafrechtlichen Gebiet kann G. nur noch in der Gestalt des Gerichtsgebrauchs zur Geltung kommen. Vgl. Puchta, Das G. (Erlang. 1828-37, 2 Tle.); Brinckmann, Das G. (Heidelb. 1847); E. Meier, Die Rechtsbildung in Staat und Kirche (Berl. 1861
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0294,
von Judicabis Jüdische Litteratur |
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. v. w. Gerichtspraxis, Gerichtsgebrauch.
Jüdisch-deutscher Dialekt (Judendeutsch), der eigentümliche Dialekt, dessen Grundlage die in Vokalisation, Wortbildung und durch Neugestaltungen getrübte, mit Korruptionen aus dem Hebräischen und andern
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0333,
von Jurisconsultusbis Juristische Person |
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sein soll. Das J. soll teils aus den wissenschaftlichen Schriften der Juristen, teils aus dem Gerichtsgebrauch (s. d.) erkannt werden, insofern derselbe von den Juristen beherrscht wird. Allein der Richter kann nur bereits vorhandenes
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0694,
von Mitternachtbis Mittnacht |
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umgearbeitet unter dem Titel: "Das deutsche Strafverfahren in der Fortbildung durch Gerichtsgebrauch und Partikulargesetzbücher" (das. 1827, 2 Abtlgn.; 4. Aufl. 1845-46); "Der gemeine deutsche bürgerliche Prozeß" (1.-4. Beitrag, Bonn 1820-26 u. öfter
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0308,
von Obscönbis Obst |
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. Eine besonders ausgezeichnete Art von Observanzen bilden die Gerichtsobservanzen, deren Inbegriff das Wesen des Gerichtsgebrauchs (s. d.) ausmacht. Im Handelswesen ist statt O. die Bezeichnung Usance oder Handelsbrauch (s. d.) üblich.
Observationskorps
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0312,
von Praegustatorbis Prâkrit |
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Urteil"), ein früherer Rechtsspruch, eine frühere Verfahrungsweise, auf welche man in einem spätern Fall zurückkommt; namentlich sind die Präjudize der Obergericht als Haupterkenntnisquelle des Gerichtsgebrauchs von Wichtigkeit. Außerdem bedeutet P. s. v
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0626,
von Rechenstäbchenbis Recht |
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), ist wahres R., ungeschriebenes R. im Gegensatz zu dem geschriebenen Gesetzesrecht (Jus scriptum). Unrichtig ist es dagegen, ein sogen. R. der Wissenschaft oder ein durch den Gerichtsgebrauch entstandenes R. anzunehmen; denn weder die Wissenschaft noch
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Rechtsbeistandbis Rechtshilfe |
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. Orthographie.
Rechtsfall, eine Handlung, auf welche eine Rechtsvorschrift Anwendung findet. Die konstante Entscheidung gleichartiger Rechtsfälle bildet den Gerichtsgebrauch (s. d.), welcher für die künftige Entscheidung analoger Rechtsfälle von großer
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Strafprozeßbis Strafrecht |
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einschränkenden Beweisregeln mit alleiniger Ausnahme der auf die Vereidigung der Zeugen und Sachverständigen bezüglichen Vorschriften, während in England ein gerichtsgebräuchliches System von Beweisregeln bestehen blieb. 7) Öffentlichkeit (s. d.) und Mündlichkeit
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0364,
von Strafrechtstheorienbis Strafregister |
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) hatte sich das alte gemeine Recht im Gerichtsgebrauch erhalten. Schon 1848 erkannte man allgemein das Willkürliche der strafgesetzlichen Zersplitterung in Deutschland; die Grundrechte verordneten ein einheitliches deutsches Strafgesetzbuch, und auch
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0944,
Zivilprozeß (Abgrenzung, geschichtliche Entwickelung) |
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im Anschluß an jenes Verfahren durch den Gerichtsgebrauch in den einzelnen Territorien der Landesprozeß aus, für welchen das Reichsprozeßrecht als subsidiäre Rechtsquelle betrachtet wurde. Namentlich war unter den Landesprozessen der sächsische Z
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0990,
von Ust Strjelkabis Velez de la Gomera |
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, Nießbrauch
Nsukuma, Uuiamvesi
UsllM Hassan, Armenien 834,2
Usundscha Owa, Türk. Reich 921,1
Usungula, Usaramo
Ü8U8 toii (lat.), Gerichtsgebrauch
Nöwjät, Düna
UtakaMll, Uniamvesi
Utanata, Aruinseln
Uter, n. Pendragon, Artus
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Anathemabis Anatomie |
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Zinsrückstand. Nach franz. Gerichtsgebrauch kann das auch vorbedungen werden, nicht nach preuß. und sächs. Recht. Nach franz. Recht dürfen von der Zeit der Klagerhebung an Verzugszinsen der geklagten Zinsen gefordert und zugesprochen werden, nach Allg
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0651,
von Anklagejurybis Anklam |
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und behielt - durch Wissenschaft, Gerichtsgebrauch und Partikulargesetzgebung weiter entwickelt - dieselbe bis zur Mitte des 19. Jahrh. Nur in England blieb, wenn auch der Ankläger im Namen der Krone auftritt, die Form des Anklageprozesses vorherrschend. Nach
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0622,
von In parenthesibis Inquisition |
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.
In praesentĭa (lat.), in Gegenwart; in praesénti casu, im vorliegenden Fall.
In praxi (lat.), in der Ausübung; im Gerichtsgebrauch, in der Rechtsanwendung, im gemeinen Leben.
In pristĭnum statum (lat.), in den vorigen Zustand.
In promptu (lat
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0399,
Strafgesetzgebung |
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Gewohnheitsrecht und Gerichtsgebrauch fast noch ausschließlich. B. In Indien gilt das Strafgesetzbuch von 1860, bei dessen Abfassung Stephen wesentlich beteiligt war; es bildet die Grundlage für das Strafgesetzbuch für Singapur und die Straits
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0917,
von Tortonabis Tortur |
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Gerichtsbarkeiten Deutschlands verschieden. Wollte man indes das Urteil über Art und Maß der T. nicht mißbräuchlicherweise dem Scharfrichter überlassen, so mußte die Doktrin und der Gerichtsgebrauch auch hierfür eine Theorie schaffen. Nach einigen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0831,
Österreichisch-Ungarische Monarchie |
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, in dem es der
Gerichtsgebrauch fortbildet, ist es am wenigsten ver-
ändert, wenn immerhin auch in dieser Richtung
abändernde Gesetze ergangen sind |
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0948,
von Mitterburgbis Mitthäterschaft |
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Privatrechts" (7. Aufl., 2 Bde., Regensb. 1847), "Der gemeine deutsche bürgerliche Prozeß" (1. bis 4. Beitr., 3. und 2. Aufl., Bonn 1827-40), "Das deutsche Strafverfahren in der Fortbildung durch Gerichtsgebrauch und Landesgesetzbücher" (4. Aufl., 2 Bde
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