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Ihre Suche nach Haftstrafe
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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0641,
von Haftstrafebis Hagebutten |
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639
Haftstrafe - Hagebutten
Ein Haftpflichtschutz-Verband deutscher
Industrieller bildete sich 1892 in Düsseldorf, der be-
zweckt, durch fachwissenschaftliche Untersuchungen
dahin zu wirken, daß die nach dem Nnfallversiche-
rungsgesetz
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1007,
Zwangsvollstreckung (im Zivilprozeß) |
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ist der Schuldner durch Geldstrafen bis zum Gesamtbetrag von 1500 Mk. oder durch Haftstrafen zur Vornahme jener Handlung anzuhalten. Handelt es sich jedoch um die Eingehung einer Ehe, so kommt die letztgedachte Bestimmung nicht zur Anwendung. In dem Fall
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Arbeitsbücherbis Arbeitshäuser |
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, gewisse Personen (Bettler, Prostituierte) nach Verbüßung der
Haftstrafe bis zu zwei Jahren in ein Arbeitshaus unterzubringen oder zu gemeinnützigen Arbeiten zu verwenden. Bei
Ausländern kann an Stelle
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0525,
Baurecht |
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den Einsturz drohen, auszubessern oder einzureißen, mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haftstrafe bis zu sechs Wochen. Die gleiche Strafe trifft denjenigen (Strafgesetzbuch, § 367, Ziff. 15), welcher als Bauherr, Bau-^[folgende Seite]
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0995,
von Gefälligkeitsacceptebis Gefängniswesen |
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der Untersuchungshaft, Gefängnis- und Haftstrafen.
Gefängnisvereine, s. Gefängniswesen.
Gefängniswesen, der Inbegriff aller auf die Freiheitsentziehung bezüglichen staatlichen Anstalten und Einrichtungen. Die Hauptgestaltungen desselben ergeben sich
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0054,
von Geldkrisisbis Gelehrsamkeit |
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G. als uneinbringlich, so ist sie in Gefängnis umzuwandeln, bei Übertretungen in Haftstrafe. Bei Umwandlung einer wegen eines Verbrechens oder Vergehens erkannten G. ist der Betrag von 3-15, bei Umwandlung einer wegen einer Übertretung erkannten G
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 1002,
von Hafisbis Haft |
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Wochen. Ausnahmsweise kann die H. auf drei Monate erstreckt werden, wenn dieselbe Person wegen verschiedener Übertretungen mehrfach H. verwirkte. Arbeitszwang ist mit der Haftstrafe in der Regel nicht verbunden, doch können Landstreicher, Bettler
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0010,
von Konkurrenz der Verbrechenbis Konkurs |
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werden.
3) Sind mehrere Haftstrafen verwirkt, oder sind mehrere Geldstrafen ausgesprochen, so werden dieselben einfach zusammengerechnet (sogen. Kumulationsprinzip); doch soll der Gesamtbetrag der Haft alsdann drei Monate nicht übersteigen.
4) Beim
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0833,
von Trichinenkrankheitbis Trichinenversicherung |
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deutschen Reichsstrafgesetzbuch (§ 367) in eine Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder in Haftstrafe bis zu 6 Wochen, während es in der Regel als fahrlässige Tötung oder Körperverletzung zu bestrafen sein wird, wenn dadurch der Tod oder die Krankheit
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0966,
von Überwälzung der Steuernbis Ubicini |
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Unzucht treiben, neben der verwirkten Haftstrafe erkannt werden kann. Diese Überweisung kann auch gegen denjenigen ausgesprochen werden, der sich dem Spiel, Trunk oder Müßiggang dergestalt hingibt, daß er in einen Zustand gerät, in welchem zu seinem
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0344,
von Waldbußebis Waldeck (Fürstentum) |
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344
Waldbuße - Waldeck (Fürstentum).
Waldbuße, die Strafe für begangenen Forstfrevel und zwar Geld- oder Haftstrafe, verbunden mit Verpflichtung zum Schadenersatz (s. Forststrafrecht).
Walddistelstrauch, s. Ilex.
Waldeck (W.-Pyrmont
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1009,
von Zwangsvorstellungbis Zweibrücken |
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1009
Zwangsvorstellung - Zweibrücken.
exekutivisch von ihm beitreiben.
2) Die Behörde kann zu einer Handlung, welche der Betreffende selbst vornehmen muß, mittels Geld- oder Haftstrafe anhalten und durch die gleichen Zwangsmittel
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0822,
von Arbeitsbörsebis Arbeitslohn |
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verbüßter Strafe durch die Landespolizeibehörde in ein Arbeitshaus geschafft und dort bis zu zwei Jahren untergebracht und mit gemeinnützigen Arbeiten beschäftigt werden. Die erfahrungsgemäß unwirksame Haftstrafe (s. d.) führte zu dieser ergänzenden
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0741,
von Beplattenbis Béranger |
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- und Haftstrafen den Sänger einzuschüchtern oder der Verbreitung seiner Lieder Einhalt zu gebieten. Schon 1825 erschienen "Chansons nouvelles", und eine vierte Sammlung, "Chansons inédites" (1828), brachte dem Dichter wieder die Verurteilung zu neunmonatiger
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0727,
von Feudalsystembis Feuerbach (Anselm von) |
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. oder Haftstrafe bis 14 Tagen Scheunen, Ställe, Böden oder andere zur Aufbewahrung feuerfangender Sachen dienende Räume mit unverwahrtem F. oder Licht zu betreten oder sich denselben mit unverwahrtem F. oder Licht zu nähern; auch an gefährlichen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0639,
von Hafnarfjordbis Haftpflichtgesetze |
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. Marktflecken, s. Obernzell.
Hafnĭa, lat. Name für Kopenhagen.
Hafren, Oberlauf des Severn (s. d).
Haft, s. Haftstrafe und Untersuchungshaft.
Haftara, s. Haphtara.
Haftbefehl. Außer zur Herbeiführung der Untersuchungshaft (s. d.) kennt
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0156,
von Bergströmbis Berichtigungspflicht |
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durch physifchcn Zwang
obrigkeitlicher Organe, sondern nur indirekt durch
Antrag auf strafrichterliche Geld- (bis 150 M.) oder
haftstrafe erzwungen werden. Im Strafurteil wird
dann die Aufnahme des eingesandten Artikels in
die nächstfolgende Nummer angeordnet
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0461,
von Gegenseglerbis Geheimmittel |
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menschlicher Krankheiten zu dienen, bei Geldstrafe bis zu 150 M. oder Haftstrafe bis zu 6 Wochen verboten ist. Eine allgemein geltende Erklärung des Begriffes G. wurde bisher nicht gegeben, doch lauten die bisher veröffentlichten behördlichen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0035,
von Übervölkerungbis Ubier |
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Nachhaft, die im §. 362 des Reichsstrafgesetzbuchs festgesetzte Nebenstrafe, vermöge deren bestimmte Kategorien von zu Haftstrafe verurteilten Personen (Landstreicher, Bettler, Prostituierte, Müßiggänger, Arbeitsscheue) von der Landespolizeibehörde
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0957,
von Zeugartilleriebis Zeuge |
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, ist in die Terminskosten und in eine Geldstrafe bis zu 300 M. (nach der Österr. Civilprozeßordnung §. 333 Ordnungsstrafe ohne Angabe einer Grenze), event. in Haftstrafe bis zu sechs Wochen zu verurteilen. Bei wiederholtem Ausbleiben kann die Strafe wiederholt
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0958,
Zeuge |
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oder die Eidesleistung ohne Angabe eines Grundes oder nach rechtskräftiger Verwerfung des vorgeschützten Grundes verweigert, so ist der Z. in die Terminskosten und in eine Geldstrafe bis zu 300 M. (in Österreich ohne Angabe einer Grenze, §. 325), event. Haftstrafe bis
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1057,
von Zwangsvorstellungenbis Zweibrücken (Herzogtum) |
Öffnen |
der Schuldner der Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder zu dulden, so ist er auf Antrag wegen jeder Zuwiderhandlung, nach vorgängiger Strafandrohung, zu Geldstrafe bis zu 1500 M. oder zu Haftstrafe bis zu sechs Monaten, wobei das Maß
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0547,
Impfung (der Wiesen) |
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von Schulen haben bei der Aufnahme festzustellen, ob die gesetzliche I. erfolgt ist. Die Unterlassung der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen ist mit Geldstrafe, die Unterlassung auf amtliche Aufforderung auch mit Haftstrafe, I. durch Unbefugte
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0141,
von Nachgeschmackbis Nachnahme |
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. Sattelselbstgurter.
Nachguß, Nachgußwürze, s. Bier und Bierbrauerei.
Nachhaft, s. Haftstrafe und Überweisung an die Landespolizeibehörde.
Nachhaltsbetrieb, ein Forstbetrieb, der für die Wiederverjüngung abgetriebener Bestände sorgt, so daß dadurch
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