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100% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0275, von Heerenveen bis Heerwurm Öffnen
und im südlichen Deutschland. Die Neuzeit bezeichnet als H. nur lange, zur Landesgrenze führende "strategische" Eisenbahnlinien. Heer- und Wehrordnung, für Deutschland eine Sammlung der die Militär- und die Dienstpflicht betreffenden Gesetze
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0580, von Wehr (Dorf) bis Wehrordnung Öffnen
einer Musteranstalt ihrer Art erhoben. Wehrlīt, Gestein, s. Olivingesteine. Wehrordnung, eine systematische Zusammenstellung aller auf das Ersatz- und Kontrollwesen des deutschen Heeres bezüglichen Bestimmungen; ihrer Natur nach kein Gesetz, sondern
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0474, von Wehlau bis Wehrpflicht Öffnen
von J. J. W. (Frauenf. 1857). Wehrmann, s. v. w. Landwehrmann. Wehrordnung für Deutschland vom 28. Sept. 1875, enthaltend alle gesetzlichen Bestimmungen über die Wehrpflicht, den Ersatz und die Ergänzung des Heers. An ihre Stelle trat
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0316, von Ersatzberufung bis Ersatzreserve Öffnen
314 Ersatzberufung - Ersatzreserve ersatzes für das Heer und die Marine obliegt. Die E. bestehen aus Vertretern der Militär- und Civil- verwaltung und zerfallen in vier Instanzen: 1) Er- satzkommissionen, 2) Oberersatzkommissionen, 3) E
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0283, von Steffenstraße bis Stehendes Kapital Öffnen
im Deutschen Reich zum Unterschied von der Seewehr und der Marine-Ersatzreserve. (Vgl. Deutsche Wehrordnung vom 22. Nov. 1888, §. 5.) Stehendes Gut, s. Laufendes Gut. Stehendes Heer, die Gesamtheit der ständig im Dienste befindlichen ausgehobenen
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0608, von Kontrition bis Konventikel Öffnen
, die gesamten Einrichtungen und Maßnahmen, die den Zweck haben, die Erfüllung der militär. Pflichten aller nicht zum aktiven Heere oder Marine gehörigen Wehrpflichtigen zu beaufsichtigen (vgl. Wehrordnung vom 22. Nov. 1888, 2. Tl.). (S
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0844, Deutschland (Heerwesen) Öffnen
Verordnung erlassene Heer- und Wehrordnung vom 28. Sept. 1875, welche die Ersatz-, Kontroll-, Rekrutierungs- und Landwehrordnung enthält. Nach der Verfassung bildet die gesamte Landmacht ein einheitliches Heer im Krieg und im Frieden unter dem Befehl des
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0067, Deutsches Heerwesen (Landheer) Öffnen
Könige von Preußen im Frieden wie im Kriege unbedingt Folge zu leisten. Besondere Militärkonventionen führten eine noch weiter gehende Einheitlichkeit des Heerwesens herbei. Das Heer des Norddeutschen Bundes bestand im Frieden aus 118
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0427, von Hébrard bis Heerwesen der europäischen Staaten Öffnen
als Ministerpräsident. Heer- und Wehrordnung. Auf Grund des Gesetzes, betreffend Änderungen der Wehrpflicht vom 11. Febr. 1888, ist die H.- u. W. umgearbeitet und in 2. Auflage unterm 22. Nov. 1888 (Berl.) erschienen. "Heerwesen der europäischen Staaten
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0818, von Ersatztruppen bis Ersatzwesen Öffnen
- und Fußartillerieregiment 1 Ersatzabteilung à 2 Feld- und bez. noch 1 reitende Batterie etc., bez. 2 Kompanien Rekrutendepot und Handwerkerabteilung. Ersatzwesen, Inbegriff alles dessen, was mit der Ergänzung des Heers, also mit der Aushebung, Einstellung
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0945, von Land unter der Enns bis Landwehrkanal Öffnen
Provin- zen stellten 149 Bataillone und 113 Schwadronen, zusammen 120500 Mann L. Nach dem Frieden er- hielt die L. ihre feste Organisation durch die Land- wehrordnung vom 21. Nov. 1815, die bis 1867 gültig war. Danach bestand die L
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0889, von Militärkommission bis Militärmusik Öffnen
. Insbesondere nennt man M. die einzelnen Vereinbarungen, welche Preußen mit allen deutschen Staaten außer Bayern, Sachsen und Württemberg dahin geschlossen hat, daß die Kontingente jener Staaten dadurch Teile des preuß. Heers geworden sind. Die M. enthalten
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0684, von Reichskanzleramt bis Reichsmilitärgesetz Öffnen
und Ergänzung des Heers, über das aktive Heer, die Entlassung aus demselben, den Beurlaubtenstand und die Ersatzreserve die nötigen Bestimmungen enthält. Auf Grund von § 71 dieses Gesetzes wurde 28. Sept. 1875 vom Kaiser die Heer- und die Wehrordnung erlassen
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0315, von Errungene Güter bis Ersatzbehörden Öffnen
für die Heeres- ergänzung besteben, z.B. die Werdung in England, auf verschiedene Weise. Für das Deutsche Reich sind alle Gesetze über das Ersatzwesen (s. d.) in der Teutschen Wehrordnung und in der Heerordnung, beide vom 22. Nov. 1888, zusammengefaßt
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0317, von Ersatzrichter bis Erschleichen Öffnen
der Wehrordnung vom 22. Nov. 1888 und durch die im Militärgesetz vom 3. Aug. 1893 erla^enen Linderungen geregelt. Hiernach um- faßt das Ersatzgeschäft die Maßnahmen, durch die der Mannschaftsersatz für Heer und Marine auf- gebracht wird. Das E
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0356, von Freiwillige bis Freycinet Öffnen
352 Freiwillige - Freycinet Freiwillige. Das Institut der Einjährig-Freiwilligen wurde in Preußen durch Gesetz vom 3. Sept. 1814 eingeführt. Durch die neue Heer- und Wehrordnung vom 22. Nov. 1888 sind die frühern Bestimmungen über
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0995, von Wardö bis Weidenhanger Öffnen
', .', Wegschausel, Gartengeräte Wehmutter, Hebamme Wehr (Fluß), Baden 227,2 ' .'.' Wehra (Fluß), auch Werra 1) ! Wel,rfefter, Anerbe -' Wehrgehenk, Säbelkoppel Webrgesetz, Heer
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0919, von Beulenfieber bis Beurten Öffnen
. Beurig, Wasserheilanstalt bei Saarburg (s. d.). Beurkundung des Personenstandes, s. Civilstandsregister. Beurlaubtenstand. Der B. Umfaßt nach §. 109,4 der Deutschen Wehrordnung vom 22. Nov. 1888 die Offiziere, Ärzte, Beamten
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0800, von Einhüllende Kurven bis Einjährig-Freiwillige Öffnen
während ihrer Dienstzeit selbst bekleiden, ausrüsten und verpflegen, und welche die gewon- nenen Kenntnisse in dem vorschriftsmäßigen Um- fange dargelegt haben, werden schon nach einjähri- ger Dienstzeit im stehenden Heere (vom Tage des
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0119, von Musterschneidemaschine bis Mutanabbî Öffnen
, die zeitweise Besichtigung der Truppenabteilungen zu dem Zwecke, zu untersuchen, ob sie vollzählig, gesund und dienstfähig, vorschriftsmäßig bekleidet und ausgerüstet und mit den ihnen z ustehenden Gebührnissen versehen worden sind. Im deutschen Heere
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0392, von Erlbach bis Ersatzwesen Öffnen
zu Übungen überhaupt nicht mehr herangezogen (Deutsche Wehrordnung §.117). Im übrigen ist die E. als Teil des Heeresorganismus in den frühern Grenzen erhalten geblieben. (S. auch Ersatzwesen, S. 392 d). Grsatzverteilung, die sog. Verteilung
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0734, von Kriegsfall bis Kriegsgeschichte Öffnen
(§. 98, 2 der Wehrordnung). Sie werden bei der Demobilmachung oder bei Auflösung des betreffenden Truppenteils zur Disposition der Ersatzbehörden entlassen. Kriegsfuß, das organisatorische und administrative Verhältnis der Truppenteile