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100% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0623, von Hofraite bis Hofrecht Öffnen
623 Hofraite - Hofrecht. einflußreichen Hofmann. So hielt Kaiser Maximilian I. seinen treuen H. Kunz von der Rosen sehr hoch. Otto der Fröhliche, Herzog von Steiermark, trieb manche Kurzweil mit seinem Lustigmacher Wiegand von Theben, dem
27% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0261, von Hofrecht bis Hofsystem Öffnen
259 Hofrecht – Hofsystem Ministerialrat . Demnach ist in Österreich gegenwärtig noch der H. ein wirklicher hoher Funktionär; doch wird auch jetzt, und zwar noch häufiger als sonst, Titel und Rang eines H
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0207, Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte Öffnen
Ministerialen Anrüchigkeit Unehrliche Gewerbe Rechtspflege. Hofrecht Landrecht Albanagium Angarien Bastardagium Bastardisa, s. Bastardagium Bauernzwang Faustrecht Blutrache Blutbrüderschaften, s. Blutrache Fehde Fehdebrief
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0463, Bauer (geschichtliche Entwickelung des Bauernstandes) Öffnen
(terra salica, aviatica) und erwarben und besaßen es unter dem Schutz des Gemeinde- und des Gaugerichts, während die hörigen Leute unmittelbar unter dem Hofrecht standen und vor der Gemeinde durch ihre Hofherren vertreten wurden. Der Meier (villicus
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0076, von Doreloterie bis Dorf Öffnen
und am Niederrhein, und aus Vereinigungen der Hofgenossen. Sehr viele Dörfer entstanden aber auch dadurch, daß ein Gutsherr Ansiedelungen (villae) anlegte. Alle, welche unter der Botmäßigkeit des Herrn der Villa standen, begaben sich unter ein Hofrecht
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0494, Grundeigentum Öffnen
bestand, und in ein Nutzeigentum der Bauern, welches ein echtes hofrechtliches, vom Herrn zu respektierendes Eigentum war. Die Bande der Grundherrschaft begannen sich im westl. Deutschland unter dem Einflüsse der raschen Entfaltung
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0464, Bauer (Emanzipation des Bauernstandes) Öffnen
Angelegenheiten die Schöppen und Richter, mit deren Zustimmung die Hofrechte abgefaßt wurden, und die mit dem Hofherrn gemeinschaftlich den neuen Hofhörigen investierten. Endlich war ein nicht geringer Teil der Bauern wirklich leibeigen. Eine Masse
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0469, von Bauerngericht bis Bauerngut Öffnen
und in der Grafschaft Mark vorkommt, ist durch den Hofsverband, in welchem sie zu einem Haupt-, Sal-, Ding-, Oberhof stehen, ausgezeichnet. Ihre Rechtsverhältnisse werden durch die Hofrechte bestimmt. Sattel- (Setel-), Sal-, Zedelhöfe und sattelfreie Güter
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0099, von Gengenbach bis Genie Öffnen
); "Das Hofrecht des Bischofs Burchard von Worms" (das. 1859); "Über Äneas Sylvius in seiner Bedeutung für die deutsche Rechtsgeschichte" (das. 1860); "Codex juris municipalis Germaniae medii aevi" (das. 1863-67, Bd. 1); "Germanische Rechtsdenkmäler", mit Glossar
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0346, von Gildemeister bis Gilgenberg Öffnen
beteiligten Einwohner eines Platzes, sowohl der Kaufleute und Krämer als der Handwerker, erscheint, die weder kirchlichen noch hofrechtlichen Ursprungs ist und zunächst keine Scheidung nach einzelnen Gewerben kennt. Stets hat sie exklusive Rechte des
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0624, von Hofspeise bis Hogarth Öffnen
624 Hofspeise - Hogarth. fach schriftlich aufgezeichnet und aufbewahrt, so daß sie die wichtigste Erkenntnisquelle des ehemaligen Hofrechts bilden. Nicht zu verwechseln mit H. ist das Höferecht (s. d.), d. h. das bäuerliche Grund
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0335, von Jus bis Jus gentium Öffnen
oder Stammes eine rechtsgültige Ehe einzugehen. Die Ehe zwischen Patriziern und Plebejern in Rom sowie zwischen Römern und Ausländern war lange Zeit nicht zulässig. Jus curiae (lat.), s. Hofrecht. Jus deliberandi (lat.), Deliberationsrecht, s. Bedenkzeit
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0464, von Landpfleger bis Landsassen Öffnen
). Landrecht, im Mittelalter das gemeine Recht im Gegensatz zu den Stadt- und Hofrechten, zu dem Lehnrecht und den Lehnsgewohnheiten; dasjenige Recht, welches in den Landgerichten, wo unter Königsbann gerichtet wurde, galt. Die frühsten Aufzeichnungen des
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0686, von Reichsschulkommission bis Reichsstände Öffnen
. Davon sind als Freistädte diejenigen zu unterscheiden, deren Bevölkerung völlig frei und nicht, wie in den Pfalzstädten, mit hofrechtlichen Abgaben belastet war. Die Lage beider Gattungen von Städten ward aber schon im 13. Jahrh. eine ähnliche, und so
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0158, von Sachsenwald bis Sächsische Schweiz Öffnen
158 Sachsenwald - Sächsische Schweiz. fränkischen Reichs hatte das Recht, abgesehen von einzelnen Stadt- und Hofrechten und von den Lehnrechten
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0881, von Zeremonienmeister bis Zerlegen Öffnen
»Corps universel diplomatique du droit des gens«, das. 1726 f., 8 Bde.); F. K. v. Moser, Deutsches Hofrecht (Frankf. 1754, 2 Bde.); »Zeremonialbuch für den königlich preußischen Hof« (von Graf Stillfried, Berl. 1871-77, 12 Tle.); v. Malortie
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0877, von Divitio bis Drapier Öffnen
), Bornu 223,1 Dorat, Jean, Neulateinische Dichter Dor Doran, Ahmed Schah Dören, Dörenberg,TeutoburgerWald Dörfel (Ort), Lilienfeld l6I4,i Dorfgericht, Dorf Dorfprozelten, Etadtprozelten Dorfsprache, Hofrecht Dorfsystem
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0089, Deutsches Recht Öffnen
. Recht), und die Mannigfaltigkeit von Landrecht, Stadtrecht, Lehnrecht und Hofrecht, ebenso wie die deutsche Sprache mit ihren verschiedenen Mundarten, aus einem deutschen Geiste geboren, den wirtschaftlichen und socialen Verhältnissen, wie sie damals
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0226, von Erb bis Erbämter Öffnen
leisten; niedere Dienstleistungen wurden von ihnen nicht verlangt. Mit dem Erbamt war in der Regel eine Dotation in Grundbesitz verbunden, die anfangs nach Hofrecht (Ministerialenrecht), später nach Lehnrecht verliehen wurde. Eine feste Regelung hat
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0356, von Hören bis Horizontalen Öffnen
der Hörige sich durch den Herrn vertreten lassen mußte, ein besonderes Hofrecht (s. d.), das Gcbunden- sein an die Scholle; ferner Zins- und Dienstpflicht (s. Frone), sowie eine Abgabe aus dem Nachlaß und Beschränkung in der Vererbung des abhängigen
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 1016, von Jus curiae bis Jus privatum Öffnen
1014 Jus curiae - Jus privatum u. s. w., schlechthin versagt war, eine Ehe zu schließen, so stand denjenigen, auf welche diese Verbote nicht zutrafen, das J. c. zu. Jus curĭae (lat.), Hofrecht (s. d.). Jus deliberándi (lat.), s. Überlegungsfrist
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0934, von Landquart (Bezirk) bis Landrecies Öffnen
für ihn nun das Recht seiner Heimat maßgebend wurde. Neben dem L. erwuchs in den Städten das Stadtrecht . Den Gegensatz zu beiden bildete einerseits das Reichsrecht, andererseits die Sonderrechte des Hofrechts, Dienstrechts und Lehnrechts
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0811, Pairs Öffnen
und sich mehrerer Ehren- und Hofrechte erfreuten. Die älteste Familie solcher Art war die der Montmorency (seit 1551). Beim Ausbruch der Revolution gab es 38 weltliche P., die sämtlich den Herzogstitel führten. In England wurden unter den normann
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0702, von Schwedische Heilgymnastik bis Schwedische Litteratur Öffnen
» und «Smålandslag». Auch Stadt- und Hofrechte finden sich im 14. Jahrh. Die gesamte andere mittelschwed. Litteratur steht mehr oder weniger unter dem direkten Einfluß der mitteleurop. Litteraturströmung. An der ältesten Übersetzung der Bibel beteiligten sich
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1038, von Zündschloß bis Zünfte Öffnen
Einungen oder Innungen (s. d.) verbunden, und da aus vielen dieser Höfe allmählich Städte geworden sind, so haben wahrscheinlich auch häufig solche hofrechtliche, ursprünglich unfreie Verbände den Kern gebildet, aus dem durch Eintritt freier
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0055, von Ceremonienmeister bis Cerialis Öffnen
53 Ceremonienmeister – Cerialis l’Europe (Supplement zu Dumont, Corps diplomatique, 3 Bde., Amsterd. 1739); Mojer, Deutsches Hofrecht (2 Bde., Frankf. 1754); Ceremonialbuch für den königl. preuß. Hof (hg. von Graf Stillfried, 12 Hefte, Berl. 1871
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0786, von Genga bis Gengler Öffnen
» (Nürnb. 1861), «Das Hofrecht des Bischofs Burchard von Worms» (Erlangen 1859).