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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1020,
von Justitiabis Justizverweigerung |
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1018
Justitia - Justizverweigerung
frühern Herrschaft ab. Bei dcr auswärtigen Politik
dagegen machte die Überspannung der Kräfte des
Reichs durch Iustinianns I. ihre schlimmen Wirkun-
gen geltend. Seit 508 ging ein großer Teil von Italien
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26% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Justizmordbis Jute |
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Reich wird die J. bezüglich des Reichsgerichts von dem Reichsjustizamt wahrgenommen.
Justizverweigerung, die Weigerung eines Gerichts, in einem gegebenen Fall die Rechtspflege auszuüben. Eine solche kann auch dadurch eintreten, daß die richterliche
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0877,
von Beschwerdebuchbis Beschwören |
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deren Entscheidung ausnahmsweise, insbesondere über Verhaftung, B. mit dreitägiger Frist an den Gerichtshof zweiter Instanz zu (§§. 113, 114) und ordnet im übrigen die B. bei den einzelnen Fällen.
6) Wegen Justizverzögerung oder Justizverweigerung
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Rechtsspruchbis Rechtsweichen |
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Rechtsstreit, s. Prozeß.
Rechtsverweigerung, s. Justizverweigerung.
Rechtsvorbehalt, s. Reservation.
Rechtsweg, die Anrufung der ordentlichen Gerichte (statt der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungsgerichte) zur Entscheidung
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0851,
von Gerichtsbannbis Gerichtsbarkeit (staatliche) |
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in einem Bundesstaate eine Justizverweigerung eintritt, so liegt es im Notfall dem Bundesrat ob, Abhilfe zu schaffen (Art. 77 der Verfassung).
Die deutschen Staaten sind zu wechselseitiger Unterstützung ihrer Rechtspflege aufs engste miteinander verbunden
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0809,
von Beschreibungbis Beschwerde |
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derselbe Petitionen entgegennehmen. Nach der Reichsverfassung (Art. 77) liegt es ferner dem Bundesrat ob, im Fall einer Justizverweigerung, wofern auf gesetzlichen Wegen ausreichende Hilfe nicht erlangt werden kann, erwiesene, nach der Verfassung
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0634,
Bundesrat (Rechte) |
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. 19). Sollte ferner in einem Bundesstaat der Fall einer Justizverweigerung eintreten und auf gesetzlichem Weg ausreichende Hilfe nicht zu erlangen sein, so liegt es dem B. ob, erwiesene, nach der Verfassung und nach den Gesetzen des betreffenden
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0796,
von Fürstenfeldbis Fürstentage |
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nunmehrigen Deutschen Reichs enthält in den Art. 76 und 77 nur Bestimmungen über Streitigkeiten zwischen verschiedenen Staaten des Reichs, sofern sie nicht privatrechtlicher Natur sind, sowie über Verfassungsstreitigkeiten und Justizverweigerung; in solchen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0339,
von Justinusbis Justizministerium |
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Staatsministeriums die Justizverwaltung (s. d.) wahr. Ein Einfluß auf die Rechtsprechung steht dem J. nicht zu, abgesehen von seiner Befugnis zur Entscheidung von Beschwerden über Disziplin, Geschäftsgang und Justizverweigerung oder -Verzögerung. In Preußen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Rechtsschulebis Rechtswissenschaft |
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Rechtsstreit (Rechtshandel, Rechtssache, Prozeßsache), s. v. w. Prozeß (s. d.).
Rechtstitel, s. Titel.
Rechtsvermutung, s. Präsumtion.
Rechtsverweigerung (Justizverweigerung), das Versagen oder rechtswidrige Verzögern der in Anspruch genommenen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0945,
Zivilprozeß (Arten, Hauptgrundsätze des deutschen Zivilprozesses) |
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zuständigen Gericht entzogen werden. Ebensowenig darf die Rechtshilfe verweigert oder verzögert werden. In letzterer Hinsicht ist in der deutschen Reichsverfassung (Art. 77) vorgesehen, daß es, wenn in einem Bundesstaat der Fall einer Justizverweigerung
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