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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0394,
von Klassensteuerbis Klastische Gesteine |
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392
Klassensteuer – Klastische Gesteine
Klassensteuer, auch wohl Rangsteuer genannt, eine direkte Steuer, die weder nach dem Einkommen der Pflichtigen, noch nach dem Ertrag bestimmter Vermögensobjekte oder Erwerbsquellen bemessen, sondern nur nach
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79% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0810,
von Klarinettenrohrbis Klassifikation |
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der Zöglinge einer Schulanstalt, wie sie nach ihren Kenntnissen und ihrer Leistungsfähigkeit zusammengehören. Vgl. Klassifikation.
Klassengebühren, s. Gebühren.
Klassenlotterie, s. Lotterie.
Klassenstempel, s. Stempel.
Klassensteuer, eine Form
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0224,
Einkommensteuer (die preußische Besteuerung seit 1811) |
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. Einen Fortschritt in dieser Beziehung bildete der Übergang zur Klassensteuer, bei welcher die Bevölkerung nach äußerlich leicht wahrnehmbaren Merkmalen in Klassen eingeteilt wird. Steuerfähigkeit und Besteuerung der einzelnen Klassen sind voneinander
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2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 1028,
Korrespondenzblatt zum neunten Band |
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befindet. Die preußische Klassensteuer hat seit 1820 mehrfache Wandlungen durchgemacht. Anfänglich wurde die ganze steuerpflichtige Bevölkerung durch die Klassensteuer getroffen; erst seit 1851 hat man zwischen einer klassifizierten Einkommensteuer
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0225,
Einkommensteuer (Reformen in Preußen seit 1873) |
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und Zwangsvollstreckungen gerechtfertigt werden konnte. Für die der Klassensteuer zu unterstellenden Einkommen (420-3000 Mk.) wurden nun ebenso Einkommensstufen aufgestellt, wie sie bereits für die größern Einkommen bestanden, und zwar mit Steuersätzen, welche
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0211,
Volkswirtschaft: Gewerbe und Industrie, Finanzwissenschaft |
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Klassensteuer
Konsumtionssteuern, s. Verbrauchssteuern
Kontingentirung
Kopfsteuer
Kriegssteuer
Lohnsteuer
Luxussteuern
Mahl- und Schlachtsteuer
Mietsteuer
Nachsteuer, s. Abschoß
Oktroi
Progressivsteuer, s. Steuern
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0616,
von Rangschiffahrtbis Rangun |
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.
Nangstcuer, soviel wie Klassensteuer (s. d.).
Nangün (engl. Rangoon), wichtigste Stadt
der Division Psgu in Birma, unter 16° 46 ^/ no'rdl.
Br., 96° 13 V dstl. L., am linken Ufer des'Hlaing,
34 kr" oberhalb der Mündung des östl. Arms des
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0379,
Preußen (Geschichte: Friedrich III., Wilhelm II.; geschichtliche Litteratur) |
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durch die Zölle und der Verminderung der Matrikularbeiträge und gestatteten 1881 einen Steuererlaß von 14 Mill. Mk. (ein Quartal der Klassensteuer und der untern Stufen der Einkommensteuer); 1883 wurde dies dahin abgeändert, daß die zwei untersten Stufen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0805,
Einkommensteuer |
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,
Schwarzburg-Nudolstadt, Reuß älterer und jüngerer
Linie, Lippe und Preußen.
Im Königreich Preußen ist die E. aus der
1811 eingeführten Kopfsteuer hervorgegangen, die
1820 in eine Klassensteuer verwandelt wurde. Durch
Gesetz vom 1. Mai 1851
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0361,
Preußen (Staatsfinanzen) |
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berührende Einnahmen fließen aus den Steuern: a) direkte Abgaben (Grundsteuer, Gebäudesteuer, klassifizierte Einkommensteuer, Klassensteuer, Gewerbesteuer, Eisenbahnabgabe), wozu auch die Erbschaftssteuer sowie die Bergwerksabgaben u. -Steuern zu zählen sind
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0469,
von Existentialsatzbis Exkoriation |
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der Einkommen- und Klassensteuer in Deutschland beträgt die Grenze des freien E. 300 M. in Sachsen und Schwarzburg-Sondershausen, 500 M. in Hessen und Baden, 600 M. in Anhalt und den drei Hansestädten, 900 M. in Preußen; der preuß
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0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0770,
Camphausen |
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1872 die Mahl- und Schlachtsteuer als Staatssteuer aufgehoben und die Klassensteuer kontingentiert, ferner ansehnliche Summen zur Erhöhung der Beamtengehalte und zu öffentlichen Bauten bewilligt. E. ward dadurch sehr beliebt, um so mehr, da
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0387,
von Einkornbis Einmachen |
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bis 2700 Mk. Von 3000 Mk. ab steigen die Stufen anfänglich um 600 Mk. und von 300,000 Mk. ab um 60,000 Mk. (daher der Name klassifizierte E., vgl. auch Klassensteuer). Vgl. Held, Die E. (Bonn 1872); Fr. J. ^[Friedrich Julius] Neumann, Die progressive
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0045,
von Kontinenzbis Kontingentierung der Steuern |
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Steuer eine Überbürdung herbeiführe. Aus diesem Grund hat man in Preußen seit 1861 die Grundsteuer auf 10 Mill. Thlr., nach der Vergrößerung der Monarchie 1866 auf 40 Mill. Mk. und seit 1873 die Klassensteuer auf 11 Mill. Thlr.
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0098,
von Mahengebis Mahl- und Schlachtsteuer |
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obligatorisch, für kleinere fakultativ eingeführte Steuer auf in die Stadt eingebrachtes Fleisch und Getreide. Sie vertrat die Klassensteuer; daneben war es den Städten gestattet, zur Deckung kommunaler Bedürfnisse einen Zuschlag zu erheben. Ursprünglich
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0769,
Montenegro (Geschichte) |
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Gubernator, Vuk Radonich, wanderte nach Cattaro aus. Der Zakonik Peters I. wurde von neuem für gültig erklärt und eine Klassensteuer eingeführt. Wiederholte Kämpfe mit den Türken seit 1840 endeten in der Regel mit dem Sieg der tapfern Bergbewohner, doch
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0371,
Preußen (Geschichte: Friedrich Wilhelm III., bis 1823) |
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Städten ein Drittel als Anteil zufiel, in den kleinern Städten und auf dem flachen Lande die Klassensteuer eingeführt (26. Mai 1818). Zugleich wurde in Zollsachen ein freihändlerisches System angenommen und dahin gestrebt, durch Vereinbarungen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0572,
von Rangebis Rank |
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reiche Ernten von Reis, Jute, Ölsaaten, Tabak, Zuckerrohr, Kartoffeln und Ingwer. Sumpffieber raffen viel Menschenleben hinweg. Der Hauptort R. am Ghaghatfluß und einem Zweig der Nordbengaleisenbahn hat 13,320 Einw.
Rangsteuer, s. v. w. Klassensteuer
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0734,
von Reorganisierenbis Repnin |
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vollständig gleichmäßige sein. Viele direkte Steuern gestatten die Repartition (preußische Grund- und Klassensteuer), auch ist sie schon bei solchen Verbrauchssteuern vorgekommen, bei welchen die Zahl der zu belastenden Unternehmer nicht groß
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0313,
Steuern (Veranlagung und Erhebung) |
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sie die Leistungsfähigkeit der einzelnen Personen treffen. Ist die Steuer auf das Gesamteinkommen gelegt, so nennt man sie allgemeine Einkommensteuer (s. d.). Eine Abart derselben ist die Rang- oder Klassensteuer (s. d.), bei welcher nicht direkt das wirkliche
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0758,
von Preußenbis Privatnotenbanken |
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, mit welcher der Kaiser den Landtag eröffnete, ein neues Einkommensteuergesetz, welches an Stelle der bisherigen Klassensteuer und klassifizierten Einkommensteuer eine einheitliche Steuer mit Deklarationspflicht setzte, eine Erweiterung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0502,
von Dreikaiserschlachtbis Dreiklassenwahlsystem |
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, daß für jede nicht veranlagte Person ein Steuerbetrug von 3 M. an Stelle der bisherigen Klassensteuer zum Ansatz zu bringen sei. Da durch Aufhebung mehrerer direkter Staatssteuern (Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer), die den Kommunen zugewiesen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0804,
Einkommensteuer |
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veranschlagt), und
eine Personalsteuer, die als eine Kopf- und nach
dem Einkommen abgestufte Klassensteuer erscheint
(l.892/93 auf 9 Mill. Pesetas veranschlagt). In
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0346,
Griechenland (Geschichte 1832 bis zur Gegenwart) |
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, legte 29. Juli den Schülern der mittlern
Unterrichtsanstalten und den Studenten der Universität Klassensteuer auf, die gegen 1600000 Drachmen jährlich einbringen
sollte, und führte ein neues System für die Geschworenengerichte ein. Am 2. Aug
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0989,
von Laskerbis Laspeyres (Etienne) |
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, des Genossen-
schaftswefens, die Gewerbeordnung, das Haftpflicht-
gesetz, die Neuordnung der Klassensteuer, die Kreis-
ordnung in Preußen sind unter L.Z hervorragen-
der Mitwirkung zu stände gekommen. Er gab die
entscheidende Anregung zur
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 1045,
von Persona gratabis Personenname |
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Verbrauchsgegenstände oder Verkehrsakte treffen, sondern unmittelbar nach den persönlichen Verhältnissen der Steuerpflichtigen, besonders nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bemessen werden, so die Kopfsteuer (s. d.), die Klassensteuer (s
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0576,
von Quotitätssteuernbis Raab (Komitat und Stadt) |
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vom 24. Inni 1891 abge-
schaffte Klassensteuer Repartitions- oder kontingen-
tierte Steuern, die Einkommensteuer dagegen ist eine
Quotitätssteuer. Man kann übrigens auch alle
direkten Steuern als Q. betrachten.
yuons^uo tanÄein? (lat
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0779,
von Reorganisierenbis Repin |
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wird. Hierher ge-
hören z. B. in Preußen die Grundsteuer und die
durch das Gesetz vom 24. Juni 1891 aufgehobene
Klassensteuer und in Frankreich die Grundsteuer,
die Thür- und Fenstersteuer und die Mobiliarsteuer.
Die R. ermöglichen, Einnahmen und Ausgaben
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0160,
Sachsen-Coburg-Gotha |
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und
Ausgaben in Coburg 812 700, in Gotha 1 959 924
M., darunter 186160 und 523 420 M. Domänen-
einkünfte und 496 000 und 1095 088 M. Steuern
und Abgaben (177 000 und 260447 M. Grund-
steuer, 258 000 und 607 000 M. Einkommen- und
Klassensteuer
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0347,
von Steuerobjektbis Steuerrestitution |
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, die Klassensteuer (im preuß. Sinne), die Einkommensteuer und die Vermögenssteuer. Zu den Realsteuern im weitern Sinne gehören die sog. Ertragssteuern (Grundsteuer, Gebäudesteuer, Gewerbesteuer, Kapitalrentensteuer) und auch die Aufwand- und Luxussteuern
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0159,
Berlin |
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, Brücken-, Strom- und Hafengelder 269513 M., zusammen 44062756 M. oder 26,28 M. auf den Kopf der Bevölkerung. Die direkten Abgaben betrugen 1894/95: Staatseinkommen- und Klassensteuer 22125747,31 M., Gebäudesteuer 8951038,37, Gewerbesteuer 3994800
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