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Rang | Fundstelle | |
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3% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Konkursbis Konkursgericht |
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bekannt zumachen. (S. Bekanntmachung.) Vor der K. kann das Gericht schon einstweilige Anordnungen zur Sicherung der Masse treffen. (S. Sicherung im Konkurs.)
Konkursgericht, dasjenige Gericht, das mit der Leitung des Konkursverfahrens beauftragt
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3% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0819,
von Einstehenbis Einstweilige Verfügung |
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.). Bei
dem Konkurs über das Vermögen einer eingetragenen Genossenschaft ist die E. auf Grund der Zustimmung der Gläubiger nach
§. 109, Abs. 2 des Reichsgesetzes vom 1. Mai 1889 erst dann zulässig, wenn der Vollzug der Schlußverteilung begonnen
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3% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0929,
von Sicherheitswechselbis Sichtwechsel |
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Regeln statt. Zur Benutzung des Protokolls
über die Beweisaufnahme sind beide Teile berechtigt.
Vgl. Civilprozcßordnung ß§. 447 fg.
Sicherung im Konkurs. S. i. K. können
nach der Deutschen Konkursordnung (ß. 60) die-
jenigen Konkursgläubiger (s
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3% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Bankingtheoriebis Bankrott |
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. zerbrochene Bank, nämlich der zerbrochene Wechseltisch des insolventen Geldwechslers, franz. Banqueroute, Falliment, Faillite, engl. Bankruptcy), im gewöhnlichen Sprachgebrauch vielfach als gleichbedeutend mit Konkurs, Insolvenz, Falliment, Fallissement
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0416,
von Vornamebis Vorschaltwiderstand |
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und die Sicherung der ruhenden Truppen zufällt. Die V. unterstehen dem Vorpostencommandeur. Die Aufklärung ist vorzugsweise Sache der Kavallerie, die Sicherung dagegen liegt der Infanterie ob. Die V. gliedern sich in das Vorpostengros, die Vorpostencompagnien
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0294,
Aktie und Aktiengesellschaft |
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, der eine Veränderung in der Vertretung
entspricht, obligatorisch. (S. Liquidation .) Zur Sicherung der Gläubiger gelten hier gleiche
Vorschriften wie bei der Minderung des Grundkapitals während der Dauer der Gesellschaft. Ein
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0048,
von Ablozierenbis Abner |
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aufgestellt:
Die A. darf nie ohne vorliegende Rechtsgründe stattfinden. Solche Fälle sind der Konkurs des
Kolonen, schlechte Bewirtschaftung des Guts, Versäumnis der Kontraktserneuerung (Bemeierung
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Haftarabis Haftpflicht |
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oder die Vornahme einer Handlung zu dulden; 3) zur Erzwingung der Leistung des Offenbarungseides. In diesen drei Fällen ist die H. auch gegen den Gemeinschuldner im Konkurs zulässig. Das Konkursgericht kann indessen die H. auch dann anordnen, wenn
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0857,
von Hypothekarische Klagebis Hypothetisch |
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der Pfandsache setzen, er muß vielmehr die gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um die Zwangsversteigerung herbeizuführen (s. Zwangsvollstreckung). Im Konkurs (s. d.) des Schuldners sichert ihm die H. gesonderte und vorzugsweise Befriedigung. Um
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0991,
von Insubordinationbis Intarsia |
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befugt, zur Aufrechthaltung der Ordnung und zur Sicherung der Regelmäßigkeit des Dienstes sowie bei einer Widersetzlichkeit oder bei beharrlichem Ungehorsam alle Mittel zur Anwendung zu bringen, welche erforderlich sind, um seinen Befehlen Gehorsam zu
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0381,
von Banksbis Bankschule |
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379
Banks - Bankschule
herantritt, den Verdacht der böslichen oder fahrlässigen Mißachtung der Interessen seiner Gläubiger begründen können. Voraussetzung der Strafbarkeit ist Konkurs (s. d.) oder Zahlungseinstellung (s. d.), ersterer bedingt
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0968,
von Fordernbis Forderungsrecht |
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einer Sicherung: die F. unter einer auf-
löfenden Bedingung können wie unbedingte gel-
tend gemacht werden. Zu einer Sicherheitsleistung
ist der Gläubiger nur dann verpflichtet, wenn eine
solche Verpflichtung auch dem Gemeinfchuldner ge-
genüber bestand
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0934,
Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
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beziehen, ein Zurückbehaltungsrecht statt.
Das Gesetz enthält weitere Bestimmungen über
die Sicherung der Einzahlungen, Zinsen, Konven-
tionalstrafen, Verkauf des Gesellfchaftsanteils, sub-
sidäre Haftung der übrigen Gesellschafter in den
ii§.20-25
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0751,
von Handelsniederlassungbis Handelspflanzen |
Öffnen |
einen Aus-
länder, welcher im Deutschen Reich eine H., aber
keinen Wohnsitz hat, kann dort Konkurs eröffnet
werden. Wenn derselbe Kaufmann an einem an-
dern Orte oder in einem andern Gemeindebezirt
eine von der Hauptniederlassung abhängige H. be-
gründet, so
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0146,
von Heuschreckenbis Heusner |
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und rationelle Lokomotiv-
steuerung mit einem Ercentrik, die Interkommuni-
kationswagen (Coupe"-System) mit Seitengang,
zweckmäßige Schlafwagen, schmiedeeiserne Doppel-
scheibenräder mit vollkommener Sicherung gegen
das Springen der Radreifen
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0363,
von Präparatbis Präsentationspapiere |
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werden, über welches Gläubiger und Sckuldner ge-
hört wurden. Es konnten auch provisorische Maß-
regelu zur Sicherung der Masse verfügt werden. Je
nach dem Ergebnis wurde der Antrag abgewiesen
oder der Konkurs eröffnet. Der Sache nach umfaßte
das P
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0739,
Schweiz (Neuere Geschichte. Litteratur zur Geschichte) |
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war der Kampf beim Referendum über das eidgenössische Gesetz betreffend Schuldbetreibung und Konkurs, entworfen unter Führung von Bundesrat Ruchonnet. Am 17. Nov. 1889 entschied das Volk mit 241000 gegen 217000 Stimmen für Annahme des Gesetzes
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0927,
von Sicheres Geleitbis Sicherheitsvorrichtungen |
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ceptant eines Wechsels in Konkurs verfallen, hat er
feine Zahlungen eingestellt oder ist nach Ausstellung
des Wechsels eine Exekution in fein Vermögen
fruchtlos vollstreckt worden, fo kann der Inhaber
des Wechsels ihn auf S. verklagen
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0453,
Wahl |
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Sicherung des Wahlgeheimnisses hat man in Australien (Australisches System) und vielen nordamerik. Einzelstaaten vor dem Wahllokal einen kleinen Raum hergerichtet, in dem der einzelne Wähler seinen Stimmzettel in eins der dort befindlichen amtlichen
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0046,
von Pfandbücherbis Pfandrecht |
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. Die Kommission für das Bürgerliche Gesetzbuch des Deutschen Reichs hat die Aufnahme von Vorschriften über die rechtliche Sicherung der Inhaber von P. in das gedachte Gesetzbuch abgelehnt und sich für Regelung des Gegenstandes durch ein besonderes
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