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Ihre Suche nach Württembergisches Landrecht eigentum
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Rang | Fundstelle | |
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0030,
von Überfall (im Festungsbau)bis Übergangssteuern |
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, so daß sie also Eigentum des Eigentümers dieses Grundstücke werden (Deutsches Bürgerl. Gesetzb. §. 911). Nach preuß. Recht darf der Nachbar sogar auch die Früchte von den überhängenden Zweigen von seiner Seite aus brechen (Überhangsrecht; Landr
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0315,
von Errungene Güterbis Ersatzbehörden |
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ihr Eigentümer
durch eigene Thätigkeit und Sparsamkeit erworben
hat. Im ehelichen Güterrecht ist der Ausdruck gleich-
bedeutend mit Errungenschaft (s. d.).
Errungenschaft oder Erkoberung, in der
Rechtssprache dasjenige, was der Ehemann
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2% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0840,
Deutschland (Rechtsgebiete; Finanzwesen) |
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Rechts in der Vorbereitung begriffen.
Zur Zeit bestehen für das Privatrecht noch die drei großen Rechtsgebiete des preußischen Landrechts, des französischen und des gemeinen deutschen Rechts.
Das preußische Landrecht gilt im größten Teil des
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0880,
von Besichtbis Besitz |
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und Weinhandel. - Die Stadt steht an der Stelle des von dem Kaiser Probus erbauten Castrum Valerianum, kommt im Mittelalter unter dem Namen Bassincheim vor, gehörte seit 1153 zu Baden und kam 1595 durch Kauf an Württemberg.
Besikabai, auch
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0550,
von Darlehnskassenbis Darlehnskassenvereine |
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550
Darlehnskassen - Darlehnskassenvereine.
sonen: Unmündige, Wahn- und Blödsinnige, gerichtlich erklärte Verschwender, ein D. gültig nicht geben können, ebensowenig wie jemand fremde Sachen ohne Einwilligung des Eigentümers zum D. geben kann
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Landpflegerbis Landsassen |
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).
Landrecht, im Mittelalter das gemeine Recht im Gegensatz zu den Stadt- und Hofrechten, zu dem Lehnrecht und den Lehnsgewohnheiten; dasjenige Recht, welches in den Landgerichten, wo unter Königsbann gerichtet wurde, galt. Die frühsten Aufzeichnungen des
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0247,
von Stammherdenbis Stampfwerk |
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. Landrecht und das Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch schweigen von S. – S. im engern Sinne kommen insbesondere vor in Westfalen, in Hannover, in dem frühern Kurhessen, in Württemberg, in Hessen. In einem großen Teile von Deutschland finden sich S. im engern
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0861,
von Grundbegriffebis Grundbücher |
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-, Real-, Stock-, Transskriptionsbücher), öffentliche Bücher zur amtlichen Feststellung und Sicherung des Eigentums und der dinglichen Belastung von Grundstücken. Die große Bedeutung, welche der Grundbesitz für das gesamte Volksleben im Mittelalter
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0040,
Domäne |
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Schriftsteller, wie Klüber, v. Aretin, Schmelzer, Posse, erklären die Kammergüter für Staatsgut in dem Sinn eines der moralischen Person des Staats zustehenden Eigentums. Andre Publizisten dagegen, wie Pütter, Zachariä, Leist, Häberlin, Maurenbrecher, Dahlmann
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0740,
Bergrecht (Geschichtliches) |
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blieb zwar neben dem landesherrlichen Bergregal bestehen; allein es bildete sich nun die Auffassung aus, daß die Erze ursprünglich ein Eigentum des Landesherrn seien, und daß nur durch die von diesem ausgegangene sogen. Freierklärung ein Recht für den
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0403,
Domänenrente |
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sie als
landesherrliches Eigentum anzuerkennen, welches
die fürstl. Familie unbelastet behalten dürfte, wenn
sie nicht mehr regiert. In den größeren Territorien
freilich, zuerst in Preußen, wo die Staatsidee in der
regierenden Familie schon früh sich
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0603,
Inhaberpapiere |
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redlichen Erwerber,
welcher Eigentümer geworden ist, auch dann einlösen,
wenn der Aussteller das Inhaberpapier nicht aus-
gegeben hat, sondern wenn es ihm etwa vor einer
beabsichtigten Ausgabe gestohlen war. Abgesehen
von diesem Fall hat
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0096,
von Handelsprämienbis Handelsrecht |
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öffentlichen und dem Privathandelsrecht gehören ein eigentümliches Handelsprozeßrecht und Fallitenrecht an. - Obgleich das römische Recht nur wenige ausschließlich den Handel betreffende Normen enthält, so wurde es doch in den letzten Jahrhunderten des
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0645,
Leibeigenschaft (Aufhebung derselben in Rußland) |
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von 1702 für die königlichen Domänen; aber erst Joseph II. von Österreich war es, welcher die L. vollständig aufhob und zwar 1781 für Böhmen und Mähren, 1782 für die deutschen Erblande. Auch das preußische Landrecht von 1794 bezeichnete die L
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Anathemabis Anatomie |
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Eigentume Geweihtes. Gebannte Personen mußten sterben, gebannte Städte wurden mit allem Lebendigen, was darin war, verbrannt; gebanntes Vieh, Grundstücke und andere Besitztümer fielen meist dem Heiligtume, d. h. den Priestern, zu. Bei den spätern
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0779,
von Bergratbis Bergrecht |
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einem künstlerischen Ganzen zusammenfügte. Bei Lukas (Kap. 6,20-49) findet sich die B. in weit kürzerer Gestalt, während der übrige Stoff an verschiedenen Stellen zerstreut ist, und überdies in einer eigentümlichen Fassung. - Vgl. Tholuck, Die Bergrede
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0809,
von Darlehnskassenbis Darlehnskassenvereine |
Öffnen |
807
Darlehnskassen - Darlehnskassenvereine
fordern, der Schuldner jederzeit zahlen, nach Preuß.
Allg. Landrecht aber nur nach dreimonatlicher, und
bei'D. von 150 M. oder weniger nach vierwöchent-
licher Kündigung. Der Deutsche C'ntwurs
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0232,
von Erblandeshofämterbis Erbliche Krankheiten |
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der Erstgeburt verliehen werden. Die Inhaber sind Mitglieder des königl. Familienrates und der Kammer der Reichsräte. Die alten, in den einzelnen Landesteilen vorhanden gewesenen Erbämter sind aufgehoben. Ähnlich ist die Einrichtung in Württemberg. Daselbst
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0602,
von Gauppbis Gauß |
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, Kautionsschwindler, Leichenfledderer (der die auf Promenaden u. s. w. in Schlaf Versunkenen ausplündert) und die Prostitution (s. d.) mit ihrem Zuhälterwesen und Rowdytum, von alters her dem Gaunertum eng verbunden. Die den G. eigentümliche Sprache
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0666,
von Schwabenbergbis Schwäbischer Jura |
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), Immenstadt (Schmid; sämtlich Centrum).
Schwabeuberg, Berg in Württemberg, s. Bus-
sen; auch Berg bei Budapest (s. d., Bd. 3, S. 689a).
Schwabenbergbahn, Zahnradbahn (2,9 Km)
am Schwabenberg bei Budapest (Spurweite
1,435 m); sie wurde 1. Jan. 1895
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0869,
Württemberg (Geschichte) |
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867
Württemberg (Geschichte)
um seinen Besitz durch Kauf von Gütern und Aneignung von nutzbaren Rechten zu erweitern (Erwerb der Grafschaft Urach u. s. w.), und seine Nachfolger thaten nach seinem Beispiel. Sein zweiter Sohn, Graf Eberhard I
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0731,
von Hand (ärgere)bis Handarbeitsunterricht |
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ist eine landesherrliche Erlaubnis zur Eingehung einer solchen Ehe nur in wenigen Fällen erteilt worden. Das Allg. Landrecht schrieb für eine solche Ehe vor, die Trauung solle zur linken H. vollzogen werden. Die Wirkungen sind insofern andere
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