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2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0030, von Überfall (im Festungsbau) bis Übergangssteuern Öffnen
, so daß sie also Eigentum des Eigentümers dieses Grundstücke werden (Deutsches Bürgerl. Gesetzb. §. 911). Nach preuß. Recht darf der Nachbar sogar auch die Früchte von den überhängenden Zweigen von seiner Seite aus brechen (Überhangsrecht; Landr
2% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0315, von Errungene Güter bis Ersatzbehörden Öffnen
ihr Eigentümer durch eigene Thätigkeit und Sparsamkeit erworben hat. Im ehelichen Güterrecht ist der Ausdruck gleich- bedeutend mit Errungenschaft (s. d.). Errungenschaft oder Erkoberung, in der Rechtssprache dasjenige, was der Ehemann
2% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0840, Deutschland (Rechtsgebiete; Finanzwesen) Öffnen
Rechts in der Vorbereitung begriffen. Zur Zeit bestehen für das Privatrecht noch die drei großen Rechtsgebiete des preußischen Landrechts, des französischen und des gemeinen deutschen Rechts. Das preußische Landrecht gilt im größten Teil des
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0880, von Besicht bis Besitz Öffnen
und Weinhandel. - Die Stadt steht an der Stelle des von dem Kaiser Probus erbauten Castrum Valerianum, kommt im Mittelalter unter dem Namen Bassincheim vor, gehörte seit 1153 zu Baden und kam 1595 durch Kauf an Württemberg. Besikabai, auch
1% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0550, von Darlehnskassen bis Darlehnskassenvereine Öffnen
550 Darlehnskassen - Darlehnskassenvereine. sonen: Unmündige, Wahn- und Blödsinnige, gerichtlich erklärte Verschwender, ein D. gültig nicht geben können, ebensowenig wie jemand fremde Sachen ohne Einwilligung des Eigentümers zum D. geben kann
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0464, von Landpfleger bis Landsassen Öffnen
). Landrecht, im Mittelalter das gemeine Recht im Gegensatz zu den Stadt- und Hofrechten, zu dem Lehnrecht und den Lehnsgewohnheiten; dasjenige Recht, welches in den Landgerichten, wo unter Königsbann gerichtet wurde, galt. Die frühsten Aufzeichnungen des
1% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0247, von Stammherden bis Stampfwerk Öffnen
. Landrecht und das Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch schweigen von S. – S. im engern Sinne kommen insbesondere vor in Westfalen, in Hannover, in dem frühern Kurhessen, in Württemberg, in Hessen. In einem großen Teile von Deutschland finden sich S. im engern
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0861, von Grundbegriffe bis Grundbücher Öffnen
-, Real-, Stock-, Transskriptionsbücher), öffentliche Bücher zur amtlichen Feststellung und Sicherung des Eigentums und der dinglichen Belastung von Grundstücken. Die große Bedeutung, welche der Grundbesitz für das gesamte Volksleben im Mittelalter
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0040, Domäne Öffnen
Schriftsteller, wie Klüber, v. Aretin, Schmelzer, Posse, erklären die Kammergüter für Staatsgut in dem Sinn eines der moralischen Person des Staats zustehenden Eigentums. Andre Publizisten dagegen, wie Pütter, Zachariä, Leist, Häberlin, Maurenbrecher, Dahlmann
1% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0740, Bergrecht (Geschichtliches) Öffnen
blieb zwar neben dem landesherrlichen Bergregal bestehen; allein es bildete sich nun die Auffassung aus, daß die Erze ursprünglich ein Eigentum des Landesherrn seien, und daß nur durch die von diesem ausgegangene sogen. Freierklärung ein Recht für den
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0403, Domänenrente Öffnen
sie als landesherrliches Eigentum anzuerkennen, welches die fürstl. Familie unbelastet behalten dürfte, wenn sie nicht mehr regiert. In den größeren Territorien freilich, zuerst in Preußen, wo die Staatsidee in der regierenden Familie schon früh sich
1% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0603, Inhaberpapiere Öffnen
redlichen Erwerber, welcher Eigentümer geworden ist, auch dann einlösen, wenn der Aussteller das Inhaberpapier nicht aus- gegeben hat, sondern wenn es ihm etwa vor einer beabsichtigten Ausgabe gestohlen war. Abgesehen von diesem Fall hat
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0096, von Handelsprämien bis Handelsrecht Öffnen
öffentlichen und dem Privathandelsrecht gehören ein eigentümliches Handelsprozeßrecht und Fallitenrecht an. - Obgleich das römische Recht nur wenige ausschließlich den Handel betreffende Normen enthält, so wurde es doch in den letzten Jahrhunderten des
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0645, Leibeigenschaft (Aufhebung derselben in Rußland) Öffnen
von 1702 für die königlichen Domänen; aber erst Joseph II. von Österreich war es, welcher die L. vollständig aufhob und zwar 1781 für Böhmen und Mähren, 1782 für die deutschen Erblande. Auch das preußische Landrecht von 1794 bezeichnete die L
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0584, von Anathema bis Anatomie Öffnen
Eigentume Geweihtes. Gebannte Personen mußten sterben, gebannte Städte wurden mit allem Lebendigen, was darin war, verbrannt; gebanntes Vieh, Grundstücke und andere Besitztümer fielen meist dem Heiligtume, d. h. den Priestern, zu. Bei den spätern
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0779, von Bergrat bis Bergrecht Öffnen
einem künstlerischen Ganzen zusammenfügte. Bei Lukas (Kap. 6,20-49) findet sich die B. in weit kürzerer Gestalt, während der übrige Stoff an verschiedenen Stellen zerstreut ist, und überdies in einer eigentümlichen Fassung. - Vgl. Tholuck, Die Bergrede
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0809, von Darlehnskassen bis Darlehnskassenvereine Öffnen
807 Darlehnskassen - Darlehnskassenvereine fordern, der Schuldner jederzeit zahlen, nach Preuß. Allg. Landrecht aber nur nach dreimonatlicher, und bei'D. von 150 M. oder weniger nach vierwöchent- licher Kündigung. Der Deutsche C'ntwurs
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0232, von Erblandeshofämter bis Erbliche Krankheiten Öffnen
der Erstgeburt verliehen werden. Die Inhaber sind Mitglieder des königl. Familienrates und der Kammer der Reichsräte. Die alten, in den einzelnen Landesteilen vorhanden gewesenen Erbämter sind aufgehoben. Ähnlich ist die Einrichtung in Württemberg. Daselbst
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0602, von Gaupp bis Gauß Öffnen
, Kautionsschwindler, Leichenfledderer (der die auf Promenaden u. s. w. in Schlaf Versunkenen ausplündert) und die Prostitution (s. d.) mit ihrem Zuhälterwesen und Rowdytum, von alters her dem Gaunertum eng verbunden. Die den G. eigentümliche Sprache
1% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0666, von Schwabenberg bis Schwäbischer Jura Öffnen
), Immenstadt (Schmid; sämtlich Centrum). Schwabeuberg, Berg in Württemberg, s. Bus- sen; auch Berg bei Budapest (s. d., Bd. 3, S. 689a). Schwabenbergbahn, Zahnradbahn (2,9 Km) am Schwabenberg bei Budapest (Spurweite 1,435 m); sie wurde 1. Jan. 1895
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0869, Württemberg (Geschichte) Öffnen
867 Württemberg (Geschichte) um seinen Besitz durch Kauf von Gütern und Aneignung von nutzbaren Rechten zu erweitern (Erwerb der Grafschaft Urach u. s. w.), und seine Nachfolger thaten nach seinem Beispiel. Sein zweiter Sohn, Graf Eberhard I
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0731, von Hand (ärgere) bis Handarbeitsunterricht Öffnen
ist eine landesherrliche Erlaubnis zur Eingehung einer solchen Ehe nur in wenigen Fällen erteilt worden. Das Allg. Landrecht schrieb für eine solche Ehe vor, die Trauung solle zur linken H. vollzogen werden. Die Wirkungen sind insofern andere