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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0943,
von Zivilgouverneurbis Zivilliste |
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entziehen, bilden, sittigen.
Zivilist (lat.), s. v. w. Zivilbeamter, insbesondere im Gegensatz zum Militärbeamten; dann jeder, der ein bürgerliches Geschäft treibt, im Gegensatz zum Militär; auch Lehrer des Zivilrechts (s. d.), Kenner desselben
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0773,
Hugo (Familienname) |
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, 2 Bde.). Außerdem schrieb er: "Lehrbuch eines zivilistischen Kursus" (Berl. 1792-1821, 7 Bde.), dessen einzelne Teile verschiedene Auflagen erlebten. Daran schloß sich ein ebenfalls wiederholt aufgelegtes "Zivilistisches Magazin" (Berl. 1790-1837, 6
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0521,
von Goréebis Görgei |
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128 Zivilisten). Die Stadt G. auf der gleichnamigen Insel ist gut gebaut, hat ein altes, von den Engländern errichtetes Fort mit einer Besatzung von 200 französischen Soldaten, große Warenlager und (1879) 2956 Einw., von denen 750 Mulatten und 50
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0451,
von Pucićbis Pückler-Muskau |
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. verband mit gediegener philosophischer Bildung (er gehörte Schellings Schule an) eine seltene Schärfe und Klarheit des Gedankens wie des Ausdrucks. Seine bedeutendsten Schriften sind: "Zivilistische Abhandlungen" (Berl. 1823); "Das Gewohnheitsrecht
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0554,
von Manahikibis Mangischlak |
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1884-89 teilgenommen. Unter seinen Schriften sind außer kleinern, im »Archiv für die zivilistische Praxis^, der »Zeitschrift sür Rechtsgeschichte« und dem »Württembergischen Archiv für RechtundRechtsverwaltung« erschienenen Aufsätzen zu nennen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0853,
von Arndtsbis Arneth |
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hervorzuheben: "Lehrbuch der Pandekten" (11. Aufl., Stuttg. 1883); "Juristische Encyklopädie und Methodologie" (7. Aufl., das. 1880); "Die Lehre von den Vermächtnissen" (Erlang. 1869 bis 1875, 3 Bde.); "Gesammelte zivilistische Schriften" (Stuttg. 1874, 3
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0447,
von Bathmetallbis Bathos |
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eines Generalmajors oder Konteradmirals (72), Zivilisten, zur Belohnung namentlich im diplomatischen Dienst (12); zweite Klasse: Ritterkommandeure, Militärpersonen vom Rang eines Oberstleutnants oder Postkapitäns (180); dritte Klasse: Genossen (companions
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0687,
von Benedizierenbis Beneficium inventarii |
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zivilistische (B. palatinum, für Zivildiener), militärische (B. militare) und geistliche Benefizien. Unter letztern, Kirchenpfründen, Präbenden, verstand man ursprünglich nur die mit geistlichen Ämtern verbundenen Dotationen, dann jene Ämter selbst. Allmählich
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0827,
von Bethmann-Hollwegbis Bethusy-Huc |
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Zivilist und Forscher auf dem Gebiet des römischen Rechts, Sohn J. J. ^[Johann Jakob] Bethmann-Hollwegs, damaligen zweiten Chefs des Bankierhauses Gebrüder Bethmann, geb. 10. April 1795 zu Frankfurt a. M., erhielt seine vorbereitende Bildung unter K
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0434,
von Brinvilliersbis Brionische Inseln |
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übrigens zum Mitglied des Staatsgerichtshofs erwählte, ablehnte. Seit 1871 ist B. an der Universität München thätig. Er schrieb unter anderm noch: "Kritische Blätter zivilistischen Inhalts" (Erlang. 1852-53).
Brio (ital.), Feuer, s. Brioso
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Cui bonobis Cullen |
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, Schreibzeuge, Bilderrahmen u. dgl.).
Cujacius, eigentlich Jacques Cujas oder Cujaus, einer der ausgezeichnetsten Rechtslehrer des 16. Jahrh., der größte Zivilist Frankreichs, geb. 1522 zu Toulouse, studierte unter dem berühmten Juristen Arnold
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1012,
von Diribitorbis Dirschau |
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Rechts in Königsberg und in Berlin. Er starb 10. Febr. 1868. Unter seinen Schriften sind hervorzuheben: "Zivilistische Abhandlungen" (Berl. 1820, 2 Bde.); "Versuche zur Kritik und Auslegung der Quellen des römischen Rechts" (Leipz. 1823); "Übersicht
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0116,
von Feldnelkebis Feldpost |
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getroffen werden, z. B. zum Zweck der Verhinderung des Raubens und Plünderns, der Beaufsichtigung von Zivilisten, die der Armee folgen, Überwachung der feindlichen Bevölkerung, Verhütung von Marodieren etc. Die dazu Kommandierten werden Feldgendarmen (s
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0201,
von Feueranbeterbis Feuerbach |
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). Seinen "Zivilistischen Versuchen" (Gieß. 1803, 1. Teil) folgte eine ausführliche "Kritik des Kleinschrodschen Entwurfs zu einem peinlichen Gesetzbuch für die kurpfalzbayrischen Staaten" (das. 1804, 3 Bde.). Durch seine Sammlung "Merkwürdige
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0317,
von Fittribis Fitzinger |
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in Zeitschriften, namentlich im "Archiv für die zivilistische Praxis", an dessen Herausgabe er sich seit 1864 beteiligte, und dessen Redaktion er seit dem Tod Mittermaiers (1867) hauptsächlich besorgt, und einer umfassenden historisch-dogmatischen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0486,
Francke |
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1873. Von seinen Schriften sind hervorzuheben: "Zivilistische Abhandlungen" (Götting. 1826); "Beiträge zur Erläuterung einzelner Rechtsmaterien" (das. 1828, Abt. 1); "Das Recht der Noterben und Pflichtteilsberechtigten" (das. 1831); "Exegetisch
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0742,
von Frittenbis Fröbel |
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. Außerdem schrieb er verschiedene Abhandlungen in Löhrs "Magazin", im "Archiv für die zivilistische Praxis" und in der "Zeitschrift für Zivilrecht und Prozeß".
Fritzlar, Kreisstadt im preuß. Regierungsbezirk Kassel, 223 m ü. M., an der Eder und der Linie
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0769,
Fuchs (Zuname) |
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und Kriminalrecht. Er starb 20. Okt. 1884 in Marburg. Außer vielen Abhandlungen in Zeitschriften, besonders im "Archiv für praktische Rechtswissenschaft" und im "Archiv für die zivilistische Praxis", schrieb er: "Einführung in die Zivilprozeßpraxis" (Marb. 1853; 2
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0365,
von Girouettebis Girtanner |
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Zweck von Übertragungen. Vgl. Rauchberg, Der Clearing- und Giroverkehr (Wien 1886).
Girtanner, Wilhelm, gelehrter Zivilist, geb. 1823 zu Schnepfenthal, studierte 1841-43 in Bonn und Jena Philosophie und Philologie, wandte sich dann
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0459,
von Gneisformationbis Gneist |
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er auch späterhin noch mehrmals besuchte. Nach seiner Ernennung zum außerordentlichen Professor (1844) veröffentlichte er die zivilistische Monographie "Die formellen Verträge des neuern römischen Obligationenrechts" (Berl. 1845) und später
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0873,
von Knightbis Knipperdolling |
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und Frankreich konnten sich Ritter von der Kriegspflicht loskaufen, bis dieselbe von Karl II. völlig aufgehoben wurde. Seit dem 16. Jahrh. wird der Titel auch an Zivilisten verliehen. Der Titel ist nicht vererblich. Wer nicht Ordensritter (K. of the Garter etc
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Kollinbis Kollision |
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Gebiet erheblich beigetragen. Vgl. Wächter, Archiv für zivilistische Praxis, Bd. 24, S. 230-311; Bd. 25, S. 1-60, 161-200, 361-419; v. Savigny, System etc., Bd. 8, S. 1 ff.; Pfeiffer, Die Prinzipien des internationalen Privatrechts (Stuttg. 1851);
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0423,
von Lamarmorabis Lamarque |
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dazu durch einen einfachen Zivilisten wie Theodor v. Bernhardi, verletzten Lamarmoras Eitelkeit aufs höchste, erweckten Mißtrauen gegen Preußen in ihm und bewogen ihn zu einer zurückhaltenden Politik. Als im Juni 1866 der Krieg ausbrach, wurde L
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Leipziger Interimbis Leistengegend |
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Weise die analytische Methode, indem er darauf ausgeht, die physiologische Seite des Rechts zu untersuchen. Wir nennen von ihm: "Die Bonorum Possessio, ihre geschichtliche Entwickelung und heutige Geltung" (Götting. 1844-48, 2 Bde.); "Zivilistische
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Lindebladbis Linden |
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Rechtsmitteln" (Gieß. 1831 bis 1840) erschienen sind, und die Schrift "Staatskirche, Gewissensfreiheit und religiöse Vereine" (Mainz 1845). Außerdem gab L. die "Zeitschrift für Zivilrecht und Prozeß", das "Archiv für die zivilistische Praxis
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0624,
von Militärverdienstkreuzbis Militärverdienstorden |
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, welche statutengemäß den vorhergehenden nicht erhalten können, und zwar für Militärs, die sich durch Waffenthaten ausgezeichnet, und für Zivilisten, die sich um die Armee verdient gemacht haben. Der Orden hat fünf Klassen: Großkreuze, Großkomture
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0694,
von Mitternachtbis Mittnacht |
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). Außerdem begründete M. die "Kritische Zeitschrift für Rechtswissenschaft u. Gesetzgebung des Auslandes" (Heidelb. 1829-55, 28 Bde.) und war Mitherausgeber des "Neuen Archivs des Kriminalrechts" sowie des "Archivs für zivilistische Praxis". Vgl. Fr. und K
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0853,
von Mühlenbruchbis Mühler |
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1842, 2. Aufl. 1847). Außerdem war er Redakteur der Halleschen "Allgemeinen Litteraturzeitung" für die juristischen Disziplinen und beteiligt an der Redaktion des "Archivs für die zivilistische Praxis".
Mühlenrecht, diejenigen Rechtssatzungen
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0893,
Peru (Geschichte) |
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durch chinesische Kulis befördert, und im Juli 1872 wurde eine nationale Ackerbau- und Gewerbeausstellung in Lima eröffnet. Nachdem jedoch 13. Juli 1872 der liberale Zivilist Manuel Pardo zum Nachfolger in der Präsidentschaft gewählt worden war, empörten sich
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0632,
Rechtswissenschaft (Geschichte und Litteratur) |
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: römischen] Rechts und die sonstigen zivilistischen Schriften von Arndts, Brinz, Holzschuhen Keller, Puchta, Seuffert, Sintenis, Baron, Wächter und Windscheid sowie das berühmte Werk von Jhering: "Der Geist des römischen Rechts" geschrieben
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15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0049,
von Soulagierenbis Soult |
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französischem Muster kopiert, und auch seine Staatseinrichtungen waren eine Karikatur der Napoleonischen. Nach seiner Thronbesteigung stiftete er zwei Orden, nämlich den Orden des heil. Faustin für Militärpersonen und den Ehrenlegionsorden für Zivilisten
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15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0651,
von Thibaut IV.bis Thienemann |
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"Archivs für die zivilistische Praxis" (Heidelb. 1823-40) heraus. Seinen "Juristischen Nachlaß" veröffentlichte Guyet (Berl. 1841-42, 2 Bde.). Als Kenner der klassischen Musik bewies er sich in der Schrift "Über Reinheit der Tonkunst" (Heidelb. 1825
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0737,
von Todaustragenbis Todesstrafe |
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die Entschließung des Staatsoberhaupts ergangen ist, von dem Begnadigungsrecht keinen Gebrauch machen zu wollen. Als militärische T., die in Fällen des Kriegsrechts aber auch gegen Zivilisten zur Anwendung kommt, ist die Strafe des Erschießens gebräuchlich. Über
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0047,
von Vanderbiltbis Vanilla |
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) und »Über die Lex Voconia« (Heidelb. 1863). Seit 1841 war er Mitherausgeber des »Archivs für die zivilistische Praxis«. Vgl. Marquardsen, In memoriam! K. A. v. V. und Robert v. Mohl (Münch. 1876).
Vanglopflanze, s. Sesamum.
Vanikoro (Wanikoro), Insel
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0942,
von Zittergrasbis Zivilgesetzbuch |
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.), die Gesamtheit der Zivilisten im Gegensatz zum Militär, auch s. v. w. Ziviltracht, bürgerliche Kleidung.
Zivilehe (bürgerliche Eheschließung), die mit rechtlicher Wirksamkeit durch Konsenserklärung der Brautleute vor einem staatlichen Beamten
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0947,
von Zivilprozeßordnungbis Zizyphus |
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war der Ausdruck Z. früher wesentlich eine Bezeichnung für das römische Privatrecht, d. h. für das auf römischer Rechtsgrundlage beruhende gemeine deutsche Privatrecht. Man gebraucht daher noch jetzt die Bezeichnung Zivilist als gleichbedeutend mit Romanist, d. h
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