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Rang | Fundstelle | |
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3% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
Ehe (Auflösung) |
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die Ehegatten eheliche Treue und eheliche Pflicht. Sie können nicht zum Zeugnis gegenüber dem Gatten gezwungen werden. Den Wohnort bestimmt der Ehemann. Er kann von der Frau häusliche Dienste verlangen. Dafür hat die Frau von dem Ehemann standesgemäßen
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0059,
von Vatermordbis Vatikan |
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eine elterliche Gewalt, unter welcher das minderjährige Kind steht. Sie steht dem Vater und nach dessen Tode der Mutter zu und begründet für den Inhaber die Pflicht und das Recht, sowohl für die Person als für das Vermögen des Kindes zu sorgen, außerdem aber auch
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2% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0369,
von Brausteuerbis Brautkranz |
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Religionskenntnissen der Verlobten und über etwanige Ehehindernisse unterrichten, zugleich aber auch den Verlobten eine Belehrung über ihre ehelichen Pflichten angedeihen lassen soll. Das B. ist teilweise auch in der protestantischen Kirche beibehalten
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0478,
Illegitimität (Statistik der unehelichen Geburten) |
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Auffassung als eheliche zu betrachten sind; man hat diese Kinder als » quasi eheliche« bezeichnet. Schließlich wäre noch 7) auf die große Masse der ausgesetzten oder verlassenen Kinder, resp. Findlinge hinzuweisen. Diese können entweder ehelicher
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2% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0761,
von Bürgerliches Gesetzbuch für Österreichbis Bürgerrecht |
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. Das Familienrecht umfaßt die Rechtssätze über die Ehe, ihre Eingehung und Auflösung, die ehelichen Pflichten und Rechte, die Rechtsverhältnisse der Eltern und Kinder, die väterliche Gewalt, die besondere Gestaltung des ehelichen Güterrechts und die Rechte
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0744,
von Ehegattenbis Ehehindernis |
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742
Ehegatten - Ehehindernis
Ehegatten, die zur ehelichen Lebensgemeinschaft Berechtigten und Verpflichteten. Insbesondere haben sie den Wohnsitz und die Wohnung zu teilen. Beide werden vom Ehemann bestimmt, und die Ehefrau hat ihm dahin zu folgen
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0034,
von Überrieselungbis Überversicherung |
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eines Rechts oder einer Pflicht, ohne Änderung ihres Wesens auf eine Person durch Cession oder Übernahme übertragen zu werden; der Gegensatz ist Unübertragbarkeit (z. B. der ehelichen Rechte und Pflichten).
Im Finanzwesen ist Ü. die einer Ausgabebewilligung
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Alignybis Alimosch |
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wegen jugendlichen Alters oder Mangels an Vermögen und Arbeitsfähigkeit, voraussetzt, liegt zunächst dem Deszendenten gegenüber dem Aszendenten ob. Ferner sind die Eltern als solche verpflichtet, die ehelichen und die adoptierten Kinder zu erhalten und zu
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0336,
Ehe (bei verschiedenen Völkern; Voraussetzungen der Eheschließung) |
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336
Ehe (bei verschiedenen Völkern; Voraussetzungen der Eheschließung).
wandten Pflicht, wenn ein Bürger bloß eine Erbin hinterlassen hatte, in welchem Fall diese den nächsten ihrer Anverwandten ehelichen mußte, um das Vermögen der Familie zu
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0337,
Ehe (Ehehindernisse) |
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und Vorgesetzten. Nach dem angezogenen deutschen Reichsgesetz bedürfen eheliche Kinder, solange der Sohn das 25., die Tochter das 24. Lebensjahr nicht vollendet haben, der Einwilligung des Vaters, nach dem Tode des Vaters der Einwilligung der Mutter und, wenn
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2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0028,
von Legitima portiobis Legitimationskarte |
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ist die Pflicht der Unterthanen, auch dem nichtlegitimen De facto-Herrscher gehorsam zu sein. Im Mittelalter ist die Legitimität häufig durch kirchliche Krönung ersetzt worden, so beim Übergang des fränk. Königtums von den Merowingern auf die Karolinger
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0230,
von Erbendorfbis Erbfolge |
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durch letztwillige Verfügung
des schon früher verheiratet gewefenen Ehegatten
nicht mehr erhalten, als dasjenige Kind aus der
frühern Ehe erhält, welchem das Wenigste zuge-
wendet ist; das uneheliche Kind und dessen Mutter
tonnen, wenn eheliche
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0415,
Vormundschaft |
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oder der ehelichen Mutter (so Bürgerl. Gesetzb. §§. 1776 u. 1777) oder andern Verwandten oder solchen, welche dem Mündel Vermögen zuwenden, das Recht, einen Vormund zu ernennen.
Die Übernahme der V. ist überwiegend eine Pflicht. Das geltende Recht
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Kollinbis Kollision |
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Dinge oder Interessen in Einem Punkt. In diesem Sinn spricht man von einer K. der Pflichten, auch wohl von einem sittlichen Konflikt in solchen Fällen, wo an eine Person eine Mehrheit sittlicher Anforderungen herantritt, welchen gleichmäßig zu genügen
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0731,
von Hand (ärgere)bis Handarbeitsunterricht |
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. In der mütterlichen Familie erben sie wie andere eheliche Kinder; der Vater und dessen Verwandte haben kein Erbrecht ihnen gegenüber. Die Kinder führen den Namen der Mutter, dem Vater steht die väterliche Gewalt nicht zu. Neben andern ehelichen Abkömmlingen haben
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0503,
Hexe (Hexenprozesse) |
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, welche Männer, Weiber und Tiere mit heftigen innern und äußern Schmerzen quälen und die Männer am Zeugen, die Weiber am Gebären, beide an der Verrichtung ehelicher Pflichten zu verhindern vermögen". Deshalb trägt der Papst den beiden Inquisitoren für Süd
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0993,
von Zunftwesenbis Zunge |
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Qualifikation in moralischer und technischer Hinsicht abhängig. Man verlangte makellosen Ruf, eheliche Geburt, und daß der Meister sein Handwerk verstehe. In der Regel war eine bestimmte Art der Ausbildung für Lehrlinge und Gesellen vorgeschrieben
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Rechtsfähigkeitbis Rechtsgebiet |
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671
Rechtsfähigkeit - Rechtsgebiet
schen Civilsenaten einerseits und Strafsenaten andererseits. Hier soll das Plenum des ganzen Reichsgerichts entscheiden.
Rechtsfähigkeit, die Fähigkeit, Inhaber von Rechten und Träger rechtlicher Pflichten zu
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1% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0885,
von Schuldherrbis Schule |
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alle rechtliche Ver-
bindlichkeitm erfüllt haben, bleibt die Liebe eine unbezahlbare
Schuld.) Der Mann leiste dem Weibe die schuldige Freundschaft (eheliche
Seiwohnung), 1 Cor. ?, 3. Ich bezeuge abermal Jedermann, der sich beschneiden läßt
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0595,
von Debauchebis Debra Tabor |
Öffnen |
.
Debitum (lat.), Schuld, Schuldigkeit; d. conjugale, eheliche Pflicht; d. feudale, Lehnspflicht; d. proprium, eigne im Gegensatz zur fremden Schuld (d. alienum).
Debitverfahren, Konkursprozeß.
Debitwesen, s. Schuldenwesen. ^[richtig: Schuld
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Dendrometerbis Dengler |
Öffnen |
Reichsverfassung kann auch der Bundesrat Beschwerden über verweigerte oder gehemmte Rechtspflege in einem Bundesstaat annehmen und deren Erledigung veranlassen. D. debiti conjugalis, Verweigerung der ehelichen Pflicht.
Denegieren (lat.), verweigern
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0703,
von Desertoria sententiabis Desèze |
Öffnen |
die bösliche Trennung des einen Ehegatten von dem andern ohne hinreichenden Grund, indem er von ihm eigenmächtig in der Absicht, die Ehe nicht fortzusetzen, wegzieht. Auch die hartnäckige Verweigerung der ehelichen Pflichten wird als D. (quasi desertio
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Entfernungsmesserbis Entlassungsprüfung |
Öffnen |
abhängig ist, durch Hinwegführung zum Zweck der Ehelichung oder der Unzucht bemächtigt. Der Begriff der E. war bis auf die neueste Zeit ein schwankender, je nachdem Doktrin und Gesetzgebung dies Verbrechen vorwiegend als eine Verletzung der weiblichen
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0081,
von Handelsbilletbis Handelsgeographie |
Öffnen |
mit Wissen und ohne Einspruch des Mannes Handelsgeschäfte betreibt. Die H. hat im Handelsbetrieb alle Rechte und Pflichten eines Kaufmanns (s. d.); sie bedarf zum Abschluß der einzelnen Handelsgeschäfte nicht der jeweiligen Zustimmung des Ehemanns
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0633,
Lehnswesen (Grundsätze des Lehnrechts) |
Öffnen |
Lebenden veräußern darf, kann derselbe letztwillig darüber verfügen. Diese vasallitischen Rechte und Pflichten können durch Stellvertreter (Lehnssubstituten, Lehnsbevollmächtigte) ausgeübt werden. Haben diese Vertreter ein Recht auf derartige
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0889,
von Zeulenrodabis Zeus |
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Unvermögen zur Leistung der ehelichen Pflicht Scheidung begründet«. Für den Gerichtsarzt gilt bei der Feststellung des Zeugungsvermögens, bez. der Fruchtbarkeit (Geburtsfähigkeit) des Weibes der Grundsatz, daß innerhalb der oben angegebenen Altersgrenzen
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0542,
Knappschaftskassen (in Österreich) |
Öffnen |
österreichische Krankenversicherungsgesetz nahegelegt. Die Errichtung von Bruderladen ist in Österreich nach dem in Geltung stehenden Berggesetz vom W.Mai 1854 obligatorisch. Nunmehr sind 'die Pflichten und die innere Organisation der Vrnderladen wie folgt
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0419,
von Cölialgiebis Cölibat |
Öffnen |
des ehelichen Lebens durch Paphnutius, der selber ein strenger Ascet war, das beantragte Verbot der Priesterehe zurück und verfügte nur, daß die unverheiratet in den Klerus eintretenden Geistlichen der drei obern Grade nach Erlangung der Weihe nicht
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0747,
von Ehescheidungsklagebis Ehescheidungsstrafen |
Öffnen |
in die Unmöglichkeit versetzt, die Pflichten eines Beschützers und Ernährers zu erfüllen. In Frankreich wurde während der ersten Republik die Scheidung den Eheleuten völlig freigegeben. Napoleon I. hob jedoch die eigenmächtigen Scheidungen wieder auf; im Code
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0660,
von Femelwirtschaftbis Femgerichte |
Öffnen |
die Pflicht, Verbrechen zu rügen, d. h. dem
Femgericht anzuzeigen. Die Freischöffen hießen
Wissende . Sie mußten frei, ehelich geborene
Christen und unbescholten sein und durch einen Eid geloben, «die heilige Fem halten zu
helfen und zu
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0899,
von Ritterschlagbis Ritterwesen |
Öffnen |
immer mehr
zu einem oi-äo, einer den Innungen ähnlichen und
als Stand sich absondernden Genossenschaft. Doch
war dieser Stand zunächst noch kein abgeschlossener,
sondern jeder frei und ehelich geborene Mann tonnte,
wenn er die kriegerische Lebensart
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1% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0423,
von Freundrechtbis Frevel |
Öffnen |
, besonders die eheliche Veiwohnung. * * Der Mann leiste dem Weibe die schuldige Freundfchaft, i Cor. 7, 3.
§. 4. IV) Die wahre Freundschaft ist eine Vereinigung der Herzen durch gleiche Gesinnungen und Neigungen: und zwar in Einstimmung
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1% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0996,
von Trunkenheitbis Tücke |
Öffnen |
. und ist hent zn Tage so gemein, daß man überall schreien hört: Kommt her, lasset ? uns vollsanfen )c., Esa. 56, 12. Das heißt, aus vernünftigen Menschen Unmenschen machen, und wider die Pflicht, daß man sich immer vollkommener machen soll, freventlich
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0659,
von Kinderehebis Kinetoskop |
Öffnen |
wird die Verschwägerung begründet; die Rechte und Pflichten der Blutsverwandtschaft treten mit allen Konsequenzen ein. Werden die Geschenke, die der Bräutigam seinen Schwiegereltern macht, angenommen, so gilt die Verlobung als unverbrüchlich. Während bisweilen
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