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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0246,
von Erbzinsbis Erchanger |
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244
Erbzins - Erchanger
m dem Preuß. Allg. Landr. 1,12, §. 649 und im
Sächs. Bürgert. Gesetzb. §. 2500. Gewöhnlich ver-
steht man unter E. den Vertrag, in dem jemand
dem Erblasser gegenüber auf sein Erbrecht in dessen
Nachlaß verzichtet
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50% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0733,
von Erbverzichtbis Erckmann-Chatrian |
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des Mannesstamms verfassungsmäßig sanktioniert ist, so sind derartige Erbverzichte der Töchter weniger üblich und jedenfalls ohne besondere Bedeutung.
Erbvorschneideramt, s. Erbämter.
Erbzins, eine jährliche bestimmte Abgabe, welche, in Geld
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0193,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Dingliches Recht) |
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Emphyteuse
Erbgesessen
Erbgüter
Erblehen
Erbpacht
Erbzins
Expulsion, s. Abmeierung
Fahrzins
Fallgut
Fronen
Fundus
Geiselbauern
Gült
Hainrecht
Hofdiener
Hofdienste
Kaducität
Kolone, s. Kolonist
Kolonist
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0989,
von Zinnoxydulbis Zinsen |
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der Erbpächter (s. Erbpacht) und der Erbenzinsmann (s. Erbzins) zu zahlen hat. (S. Reallasten.)
Zinsbogen, s. Coupons und Staatspapiere.
Zinsen oder Interessen (lat. foenus), die in Geld gewährte Vergütung für die Nutzung eines aus Geld bestehenden
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0577,
Anglikanische Kirche |
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von der Krone verwaltet und dienen namentlich dazu, um als Queen Anne's Bounty (weil diese Bestimmung zur Zeit der Königin Anna getroffen wurde) die Einnahmen gering dotierter Pfründen zu erhöhen. Der Zehnte ist seit 1836 in einen Erbzins verwandelt
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0861,
von Arnolfo di Cambiobis Arnsberg |
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861
Arnolfo di Cambio - Arnsberg.
gierung fortgejagten Auditeurs hin, in einem besondern Bericht die Sache so darstellte, als sei der Müller durch Entziehung des Wassers außer stand gesetzt, den Erbzins zu zahlen. Der König glaubte dem letztern
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0178,
von Bombayhanfbis Bombelles |
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einen jährlichen Erbzins der Ostindischen Kompanie überlassen. Im J. 1686 wurde die Regierung von Surate hierher verlegt. Mit Eröffnung des Suezkanals wurde B. die wichtigste Handelsstadt Indiens und das Thor, durch welches Reisende und Waren
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0171,
von Dschábirbis Dschagga |
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Bodens wird von Eigentümern, zwei Fünftel von Pachtern gegen Erbzins, der Rest von Zeitpachtern bebaut. Die Bewohner sind fast ausschließlich Ackerbauer und bestehen aus vorarischen, jetzt aber hinduisierten Urbewohnern Indiens. D. hatte nur
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0634,
England (Konfessionen) |
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in Incumbents (Pfarrer) und Curates (Hilfsgeistliche), welche im Dienst eines Pfarrers stehen. Erstere beziehen den an Stelle des abgelösten Zehnten zahlbaren Erbzins und andre Kircheneinnahmen, letztere einen meist sehr bescheidenen Gehalt. Die Zahl
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0727,
Erbpacht |
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, und der Erbzins ist nicht als Vergütung für den Nutzungswert des Guts, sondern als Bekenngeld des Obereigentums und der Rechte des Erbzinsherrn zu betrachten. Auch ist die Verschlechterung nicht unbedingt ein gesetzlicher Entziehungsgrund. Dann finden
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0728,
von Erbprinzbis Erbrechen |
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, dort auch weitere Litteratur); "Verhandlungen des preußischen Landesökonomiekollegiums" 1879 (in Thiels "Landwirtschaftlichen Jahrbüchern", Bd. 8, Suppl. 2); Nasse, Die wirtschaftliche Bedeutung von Erbzins- und Erbpachtverhältnissen (ebenda, Bd. 7
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0872,
von Grundwertbis Grüneisen |
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und von jedem Besitzer eines verpflichteten Grundstücks als solchem (Zinsmann) an den Zinsherrn zu entrichten sind. Der Grundzins kann auf einem Gut lasten, an welchem dem Pflichtigen ein vererbliches Eigentum zusteht (Zinsgut, Gülthof), er heißt dann Erbzins
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0282,
von Hegemeisterbis Hegergut |
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niedersächsischer Bauerngüter, deren Besitzer (Hegermänner) früher gewisse Dienste an den Grundherrn (Hegerherrn, Hegerjunker) zu leisten sowie Zehnten und Erbzins an denselben zu
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0973,
Inschriften (Klassen, Alter und Verbreitung) |
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von ehrenvollen Auszeichnungen belohnten, sowie die aus mehreren Städten Italiens erhaltenen Verzeichnisse von Grundstücken mit den auf Anlaß der milden Stiftungen des Kaisers Trajan für Waisen darauf gegen einen bestimmten Erbzins hypothekarisch
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0265,
von Jormunrekrbis Joseph |
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er eine mehrjährige Unfruchtbarkeit auszunutzen, um die bisher unabhängigen Ackerbesitzer in Kronbauern umzuwandeln, welche dem König jährlich den Fünften als Erbzins abgeben mußten. Nachdem J. seinen durch die Hungersnot nach Ägypten zum Korneinkauf
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0180,
Polen (Geschichte bis zur Gegenwart) |
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in P. Reformen anordnete, zunächst 1859 die Umwandlung der bäuerlichen Fronen in unablösbaren Erbzins, gerieten die öffentlichen Zustände wieder in Bewegung. Die gleichzeitige Erhebung und Einigung der italienischen Nation belebten die nationalen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0164,
von Vertragbis Verviers |
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eines Auftrags und die Emphyteuse oder der Erbzins. Daneben gab es noch die Verpflichtung des unbenannten Kontrakts (Innominatkontrakt), der dadurch klagbar wurde, daß der eine Teil leistete und dadurch den andern zur versprochenen Gegenleistung verpflichtete
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0494,
Grundeigentum |
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der städtischen Gcldwirtschaft
früh wieder zu lockern. An die Stelle der Erbzins-
oerhältniste trat im Gebiet des Rheins und feiner
Nebenflüsse, ähnlich wie in England, vielfach die
Geldpacht, in Niedersachsen das freiere Meierver-
hältnis. In den alten
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0099,
von Kanonadebis Kanonenboote |
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oder Beschränkung reguliert wird, z. B. Laudemial- ^
tanon. K. heißt auch der Erbzins oder die festgesetzte
Pachtsumme, welche die Erbpächter (s. Erbpacht) ^
jährlich an den Gutsherrn zu entrichten haben. !
In der Musik der Griechen war K
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