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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0664,
von Burgscheidungenbis Burgsteinfurt |
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664
Burgscheidungen - Burgsteinfurt.
diese Einreden den Gläubiger zu sichern, oder daß die Einreden rein persönlicher Natur wären. Es läßt sich denken, daß für eine bestehende B. wiederum eine B. übernommen wird (fidejussio fidejussioris
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0758,
von Rektaklauselbis Relais |
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der Cession hat, sich deshalb
alle Einreden entgegensetzen lassen müssen, welche
dem Aussteller und Acceptanten gegen den Remit-
tenten zustehen. Gerade die Erhaltung der Einreden
(Gegenforderung, Einrede, daß der Wechfel nur zur
Sicherheit gegeben
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2% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Burgoynebis Bürgschaft |
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, die dem Bürgen nicht bekannt sein konnten, berühren ihn ebensowenig wie solche, die erst nachher, ohne in der Natur der Hauptobligation zu liegen, neu hinzugekommen sind. Verbürgt sich jemand auf eine bestimmte Zeit, so haftet er nach deren Ablauf
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2% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0305,
von Obligationenrechnungbis Obmann |
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üblicher Ausdruck: im O. sein, s. v. w. schuldig sein; aus dem O. entlassen, jemand, z. B. einen Bürgen, aus seiner Verbindlichkeit entlassen. Die Klausel "ohne O." bedeutet, daß man die Übernahme eigner Haftpflicht ausschließen will, wie dies
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0486,
von Provisionsreisenderbis Prozent |
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dieses Anspruchs wider die Wahrheit berühmte, oder weil dem Provokánten dagegen Einreden zustanden, die mit der Zeit ihre Wirksamkeit verlieren konnten. Dem Provokaten wurde, wenn er die Klage nicht erhob oder den Beweis nicht führte, im erstern Fall
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0780,
von Repitzbis Repräsentativstem |
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Wirkung aufhebt. So läßt sich einer
Forderung die Einrede der Zahlung, dieser aber die
R. entgegensetzen, daß die Zahlung an jemand ge-
leistet worden, welcher zum Empfang nicht berech-
tigt gewesen sei. Auf die R. kann eine Duplik, auf
diese
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Zwangsabtretungbis Zwangsvollstreckung |
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1006
Zwangsabtretung - Zwangsvollstreckung.
zwungenes Rechtsgeschäft ist nicht ohne weiteres nichtig, kann aber wegen des Zwanges von dem dazu Gezwungenen mittels Klage oder Einrede angefochten werden. Der Z. wird an demjenigen, welcher sich
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0550,
von Darlehnskassenbis Darlehnskassenvereine |
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550
Darlehnskassen - Darlehnskassenvereine.
sonen: Unmündige, Wahn- und Blödsinnige, gerichtlich erklärte Verschwender, ein D. gültig nicht geben können, ebensowenig wie jemand fremde Sachen ohne Einwilligung des Eigentümers zum D. geben kann
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Belebeibis Beleidigung |
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wird. Der Kanzleistil mancher Länder, z. B. Preußens, nennt den B. Belag.
Belegschaft, die Besetzung eines Grubenbaues mit Arbeitern.
Belehnung, s. Lehnswesen.
Belehrungsurteil (Informationsurteil, Responsum), Rechtsgutachten, welches jemand zu seiner
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0975,
von Diktierenbis Dilke |
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, Frist der Einrede; d. citatoria, Ladungsfrist; d. conventionalis, Frist, über die sich die Parteien einigen; d. definitoria, Entscheidungsfrist; d. dijudicatoria, Frist zur Urteilsvollziehung; d. judicialis, vom Richter gesetzte Frist; d. legalis
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0949,
von Evansbis Eventuell |
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Rechtshandlungen müssen also miteinander, nicht nacheinander vorgenommen werden. Hat z. B. jemand gegen eine Klage mehrere Einreden, so muß er sie in der hierzu gesetzten Frist alle auf einmal vorbringen, wenn er nicht dieselben verlieren will
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0969,
von Exkreszenzbis Exmouth |
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Recht, zu verlangen, daß der Gläubiger zuvor den Hauptschuldner ausklage. Diese Einrede (auch beneficium ordinis genannt) steht dem Bürgen ohne besondere Verabredung zu, es sei denn, daß letzterer versprochen hat, als Selbstschuldner zu haften. Daher
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Kladrubbis Klage |
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oder Lassen gerichtet; manche bezweckt aber auch lediglich die Feststellung oder Anerkennung eines Zustandes oder Rechtsverhältnisses, so z. B. die Anerkennung, daß jemand das Kind eines andern sei. Es ist selbstverständlich, daß eine und dieselbe K. nicht
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1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0765,
von Burgoynebis Bürgschaft |
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von vornherein gleichmäßig, ein jeder für das Ganze verpflichten, wie bei der Korrealschuld. Es ist auch keine B., sondern ein unter andern Regeln stehender Garantievertrag, wenn jemand dafür aufzukommen verspricht, Schadenersatz oder eine fest bestimmte
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0471,
von Exlexbis Exner (Adolf) |
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469
Exlex - Exner (Adolf)
zicht des Bürgen; als Verzicht gilt die Verbürgung
als SelWchuldner. Nach röm. Recht und nach dem
0oäs civil Art. 2170, 2171 Hat die Einrede auch
der dritte Besitzer eines für die Schuld verpfändeten
Grundstücks
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0775,
von Fidanzabis Fideris |
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zuzuwenden, oder jemand etwas zuzuwenden, der aus irgend einem Grunde nicht fähig war,
bedacht zu werden. Man überließ es der Treue ( fides ) des Erben, dem Willen des
Verstorbenen dennoch zu genügen. Später wurde verlangt, das F. müsse
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0838,
von Selbstölerbis Selbstversicherung |
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. Feuerwehrret-
Selbstschnldner oder Selbstzahler, bat sich
der Bürge (s. Bürgschaft) als S. verpflichtet, so steht
ihm die Einrede der Vorausklage des Hauptschuld-
ners nicht zu, so daß der Gläubiger bei Verfall der
Schuld unter übergehung des
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