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2% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0664, von Burgscheidungen bis Burgsteinfurt Öffnen
664 Burgscheidungen - Burgsteinfurt. diese Einreden den Gläubiger zu sichern, oder daß die Einreden rein persönlicher Natur wären. Es läßt sich denken, daß für eine bestehende B. wiederum eine B. übernommen wird (fidejussio fidejussioris
2% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0758, von Rektaklausel bis Relais Öffnen
der Cession hat, sich deshalb alle Einreden entgegensetzen lassen müssen, welche dem Aussteller und Acceptanten gegen den Remit- tenten zustehen. Gerade die Erhaltung der Einreden (Gegenforderung, Einrede, daß der Wechfel nur zur Sicherheit gegeben
2% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0663, von Burgoyne bis Bürgschaft Öffnen
, die dem Bürgen nicht bekannt sein konnten, berühren ihn ebensowenig wie solche, die erst nachher, ohne in der Natur der Hauptobligation zu liegen, neu hinzugekommen sind. Verbürgt sich jemand auf eine bestimmte Zeit, so haftet er nach deren Ablauf
2% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0305, von Obligationenrechnung bis Obmann Öffnen
üblicher Ausdruck: im O. sein, s. v. w. schuldig sein; aus dem O. entlassen, jemand, z. B. einen Bürgen, aus seiner Verbindlichkeit entlassen. Die Klausel "ohne O." bedeutet, daß man die Übernahme eigner Haftpflicht ausschließen will, wie dies
2% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0486, von Provisionsreisender bis Prozent Öffnen
dieses Anspruchs wider die Wahrheit berühmte, oder weil dem Provokánten dagegen Einreden zustanden, die mit der Zeit ihre Wirksamkeit verlieren konnten. Dem Provokaten wurde, wenn er die Klage nicht erhob oder den Beweis nicht führte, im erstern Fall
2% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0780, von Repitz bis Repräsentativstem Öffnen
Wirkung aufhebt. So läßt sich einer Forderung die Einrede der Zahlung, dieser aber die R. entgegensetzen, daß die Zahlung an jemand ge- leistet worden, welcher zum Empfang nicht berech- tigt gewesen sei. Auf die R. kann eine Duplik, auf diese
2% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 1006, von Zwangsabtretung bis Zwangsvollstreckung Öffnen
1006 Zwangsabtretung - Zwangsvollstreckung. zwungenes Rechtsgeschäft ist nicht ohne weiteres nichtig, kann aber wegen des Zwanges von dem dazu Gezwungenen mittels Klage oder Einrede angefochten werden. Der Z. wird an demjenigen, welcher sich
1% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0550, von Darlehnskassen bis Darlehnskassenvereine Öffnen
550 Darlehnskassen - Darlehnskassenvereine. sonen: Unmündige, Wahn- und Blödsinnige, gerichtlich erklärte Verschwender, ein D. gültig nicht geben können, ebensowenig wie jemand fremde Sachen ohne Einwilligung des Eigentümers zum D. geben kann
1% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0637, von Belebei bis Beleidigung Öffnen
wird. Der Kanzleistil mancher Länder, z. B. Preußens, nennt den B. Belag. Belegschaft, die Besetzung eines Grubenbaues mit Arbeitern. Belehnung, s. Lehnswesen. Belehrungsurteil (Informationsurteil, Responsum), Rechtsgutachten, welches jemand zu seiner
1% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0975, von Diktieren bis Dilke Öffnen
, Frist der Einrede; d. citatoria, Ladungsfrist; d. conventionalis, Frist, über die sich die Parteien einigen; d. definitoria, Entscheidungsfrist; d. dijudicatoria, Frist zur Urteilsvollziehung; d. judicialis, vom Richter gesetzte Frist; d. legalis
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0949, von Evans bis Eventuell Öffnen
Rechtshandlungen müssen also miteinander, nicht nacheinander vorgenommen werden. Hat z. B. jemand gegen eine Klage mehrere Einreden, so muß er sie in der hierzu gesetzten Frist alle auf einmal vorbringen, wenn er nicht dieselben verlieren will
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0969, von Exkreszenz bis Exmouth Öffnen
Recht, zu verlangen, daß der Gläubiger zuvor den Hauptschuldner ausklage. Diese Einrede (auch beneficium ordinis genannt) steht dem Bürgen ohne besondere Verabredung zu, es sei denn, daß letzterer versprochen hat, als Selbstschuldner zu haften. Daher
1% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0802, von Kladrub bis Klage Öffnen
oder Lassen gerichtet; manche bezweckt aber auch lediglich die Feststellung oder Anerkennung eines Zustandes oder Rechtsverhältnisses, so z. B. die Anerkennung, daß jemand das Kind eines andern sei. Es ist selbstverständlich, daß eine und dieselbe K. nicht
1% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0765, von Burgoyne bis Bürgschaft Öffnen
von vornherein gleichmäßig, ein jeder für das Ganze verpflichten, wie bei der Korrealschuld. Es ist auch keine B., sondern ein unter andern Regeln stehender Garantievertrag, wenn jemand dafür aufzukommen verspricht, Schadenersatz oder eine fest bestimmte
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0471, von Exlex bis Exner (Adolf) Öffnen
469 Exlex - Exner (Adolf) zicht des Bürgen; als Verzicht gilt die Verbürgung als SelWchuldner. Nach röm. Recht und nach dem 0oäs civil Art. 2170, 2171 Hat die Einrede auch der dritte Besitzer eines für die Schuld verpfändeten Grundstücks
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0775, von Fidanza bis Fideris Öffnen
zuzuwenden, oder jemand etwas zuzuwenden, der aus irgend einem Grunde nicht fähig war, bedacht zu werden. Man überließ es der Treue ( fides ) des Erben, dem Willen des Verstorbenen dennoch zu genügen. Später wurde verlangt, das F. müsse
1% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0838, von Selbstöler bis Selbstversicherung Öffnen
. Feuerwehrret- Selbstschnldner oder Selbstzahler, bat sich der Bürge (s. Bürgschaft) als S. verpflichtet, so steht ihm die Einrede der Vorausklage des Hauptschuld- ners nicht zu, so daß der Gläubiger bei Verfall der Schuld unter übergehung des