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6% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0007, Urheberrecht (Geschichtliches, Inhalt) Öffnen
7 Urheberrecht (Geschichtliches, Inhalt). litterarischen Urheberrechts wird Nachdruck (Contrefaçon) genannt, doch versteht man darunter auch jede Verletzung des Urheberrechts überhaupt, also auch die unbefugte Nachbildung von Kunstwerken u
5% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0008, Urheberrecht (Verlegung desselben) Öffnen
8 Urheberrecht (Verletzung desselben). der Schutzfrist wird entweder durch die Lebensdauer des Urhebers oder durch das Erscheinen des Werkes bestimmt; die Frist wird nach Kalenderjahren berechnet. (Für den Musterschutz [s. d.] gelten
5% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0010, Urheberrecht (internationaler Schutz) Öffnen
Schaden, wogegen der Veranstalter und der Veranlasser des Nachdrucks für jeden durch die Verletzung des Urheberrechts auch durch Vermittelung des Verbreiters entstandenen Schaden aufkommen müssen. Hat der Veranstalter in gutem Glauben gehandelt, so
4% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0009, Urheberrecht (Strafen der Verletzung) Öffnen
9 Urheberrecht (Strafen der Verletzung). Mißbrauch zu steuern, ist es nunmehr bei einer Geldstrafe von 500 Mk. verboten, auf nicht zur Verwertung bestimmten Einzelkopien den Namen oder das Monogramm des Urhebers anzubringen. Unter
4% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0138, von Verlandung bis Verleihung Öffnen
ohne seine Erlaubnis nachdrucken. Auch wenn das V. unbeschränkt übertragen ist, fällt es nicht mit dem Urheberrecht zusammen, sondern es enthält ein von letzterm abgeleitetes Recht, welches nur die Vervielfältigung des Werkes umfaßt. Die übrigen dem
4% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0138, von Nachbier bis Nachdruck Öffnen
136 Nachbier – Nachdruck Polytechnikum in Stuttgart, ging 1856, zuerst als Chorist in Basel, zur Bühne, bildete sich bei Lamperti in Mailand aus und wurde nach kürzern Engagements in Hannover, Prag und Darmstadt 1866 Mitglied des Münchener
4% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0966, von Nachbaur bis Nachgeburt Öffnen
, s. v. w. Afterbürge, s. Bürgschaft. Nachding, s. Ding. Nachdruck (franz. Contrefaçon), die unbefugte Vervielfältigung eines Schriftwerkes, an welchem ein Urheberrecht besteht; im weitern Sinn jede Verletzung des Urheberrechts, so daß außer
3% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0126, Urheberrecht Öffnen
124 Urheberrecht druck), Kunstwerke und Photographien. Man pflegt auch hierher zu rechnen die unter anderm Gesichtspunkt stehenden Warenzeichen (s. Markenschutz) und die kaufmännischen Firmen (s. Firma). Es ist viel überflüssiger Scharfsinn darauf
3% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0573, Buchhandel (der deutsche B. seit dem 17. Jahrhundert) Öffnen
in Wien Schutz, hier und da sogar Ermunterung fanden. Schon Luther hatte, freilich umsonst, gegen den Nachdruck geschrieben, wie sich auch bei ihm die ersten Andeutungen der Idee des Urheberrechts finden. Der erste von allen deutschen Staaten
3% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0711, von Dambach bis Damenfriede Öffnen
- achtung von Fragen über Nachdruck und Nachbil- dung. Vorzugsweise bewegt sich die wissenschaftliche Thätigkeit D.s auf dem Gebiete des Urheberrechts. Die gegenwärtig geltenden Gefetze über Urheberrecht
3% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0267, Englische Litteratur 1890-91 (Lyrik, Epik, Drama) Öffnen
Gesetzgebung der Vereinigten Staaten Nordamerikas (s. Urheberrecht) in veränderte Lebensbedingungen eingetreten. Da bisher ein thatsächlicher Schutz der Urheberrechte fehlte, so wurden einige amerikanische Erzeugnisse in England und sehr viele englische
3% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0006, von Urfehde bis Urheberrecht Öffnen
6 Urfehde - Urheberrecht. schaft in gefühlvollen, zierlichen Tiraden lange Unterhaltungen pflegen über alles, was die damalige Zeit bewegte. Wahrheit ist mit Dichtung gemischt; Handlung aber fehlt vollständig, dafür treten Galanterien
3% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0943, Musterschutz Öffnen
Urheberrechts bis 30 Jahre nach dem Tode des Künstlers, für die dekorativen Kunstgegenstände dagegen nur den M. auf die Dauer von höchstens 15 Jahren. Der M. steht dem Urheber zu, und zwar gilt derjenige bis zum Gegenbeweis als Urheber, welcher das Muster bei
2% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0060, von Aufklärungsdienst bis Auflassung Öffnen
-) Gesetz über das Urheberrecht vom 11. Juni 1870 bezeichnet die Anfertigung einer größern Anzahl von Exemplaren eines Werks seitens des Verlegers, als demselben vertragsmäßig oder gesetzlich zukommt, als Nachdruck (s. Urheberrecht). Wenn dagegen über
2% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0164, von Vertrag bis Verviers Öffnen
Rechts, des Urheberrechts, und, wenn das Vervielfältigungsrecht einem andern (dem Verleger) übertragen wird, des Verlagsrechts. Unbefugte V. bildet den Thatbestand des Nachdrucks (s. Urheberrecht). Die V. durch die Buchdruckpresse oder auf anderm
2% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0954, von Unioniden bis Valdeck Öffnen
. Muscheln, S. 642. Uraniasäulen, s. Wettersäulen. Urheberrecht. Das in den Vereinigten Staaten von Nordamerika 1. Juli 1891 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz des Urheberrechts (^oi))'> i'i A'lit'ZIII) hat den Zweck, für das geistige Eigentum
2% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0094, von Auflandig bis Aufliegen Öffnen
das Urheberrecht u. s. w. vom 11. Juni 1870, §. 5, des Nachdrucks schuldig. Eine neue A. ist ein Neudruck, bei welcher der Verfasser Veränderungen oder Verbesserungen vorzunehmen berechtigt ist, soweit dadurch nicht das Interesse des Verlegers beeinträchtigt
2% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0794, von Bussen bis Bußordnungen Öffnen
Körperverletzung, begangen in Ausübung oder in Veranlassung der Ausübung des Amtes (§§. 231, 223-225, 229, 230, 207, 340 a. a. O.). Höchstbetrag: 6000 M.; 3) Nachdruck: Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken u. s. w., vom 11. Juni 1870
2% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0139, Nachdruck Öffnen
137 Nachdruck ohne selbständige geistige Arbeit ganz oder zu einem erheblichen Teile ohne qualitative Änderung entnommen ist. Der N. kann auch durch eine Formveränderung erfolgen (Dramatisierung einer Novelle), die sog. Adaption, wenn die neue
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0275, von Verlagsanstalt, Nationale bis Verlagsrecht Öffnen
Erzeugnisse beschäftigt. Der Verlagsbuchhändler oder Verleger erwirbt das Eigentum eines Manuskripts vom Verfasser oder dessen Erben, denen ein Urheberrecht (s. d.) auch nach dem Tode des Verfassers zusteht, und verpflichtet sich, das Manuskript zu
2% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0167, von Bernay bis Bertillonage Öffnen
Inhalt bilden, das; die Angehörigen eines Vertragsstaates in jedem andern Vertragsstaate be- züglich ihrer Urheberrechte an Werken der Litteratur und Kunst den gleichen Schutz wie die Einheinliscben ge- nießen, ja der gleiche Schutz unter
2% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0998, von Unterwasserboote bis Urheberrecht Öffnen
996 Unterwasserboote - Urheberrecht der Württcmb. Staatsbahnen, hat (1895) 4149 E., .Post, Telegraph, evang. Kirche; Trikotwaren- und Gipsfabrikation, Vcttfedernrcinigungsanstalt, Gips- brüche, bedeutenden Gemüse- und vorzüglichen Wein
2% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0116, Photographie Öffnen
deutschen Reichsgesetz vom 10. Jan. 1876, welches auch alle übrigen die P. betreffenden gesetzlichen Verhältnisse regelt, verboten. (S. Nachdruck und Urheberrecht
2% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0267, von Statia bis Statistik Öffnen
sie betreffenden Verordnungen, Privilegien, sehr bald auch die Titel der in England neu erscheinenden Bücher aufgezeichnet wurden. Sie bildeten das Grundbuch für den Schutz der Verleger und Autoren gegen Nachdruck und spielen noch heute für das engl
2% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0436, von Damaszieren bis Dame Öffnen
von der Kriminalverjährung" (Berl. 1860); "Die Gesetzgebung des Norddeutschen Bundes, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken" (das. 1871); "Das Telegraphenstrafrecht" (das. 1872; ins Franz. übers., Bern 1872); "Das Gesetz über das Postwesen des Deutschen Reichs
2% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0820, von Eintagsfliegen bis Einwanderung Öffnen
. s. w. Eintönigkeit, s. Monotonie. Eintrag, Eintragfäden, s. Weberei. Eintragsrolle, ein nach dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen Kompositionen und dramat. Werken vom 11. Juni 1870
2% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0211, von Manukaption bis Manytsch Öffnen
gegenüber als M. gedruckt" einen ausdrücklichen Vorbehalt des Rechts der öffentlichen Aufführung. Unbefugter Abdruck eines Manuskripts wird als Nachdruck bestraft (s. Urheberrecht). Manus manum lavat, lat. Sprichwort: "eine Hand wäscht die andre
2% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0334, Presse (gegenwärtig Gesetzgebung) Öffnen
gegen die Ordnung der P. tritt nach § 22 binnen sechs Monaten ein, welche von dem Tag der ersten Verbreitung gerechnet werden (wogegen die Strafverfolgung wegen der Verbreitung des Nachdrucks nach § 34 des Gesetzes über das Urheberrecht vom 11. Juni
2% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0160, von Sachwalter bis Sacken Öffnen
von Sachverständigen, wie z. B. das Kollegium der Ältesten der Berliner Kaufmannschaft. So sollen auch nach dem Bundes- (Reichs-) Gesetz vom 11. Juni 1870, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen Kompositionen
2% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0309, von Wächterlied bis Wächter-Spittler Öffnen
in Zeitschriften, besonders in der »Deutschen Vierteljahrsschrift«, schrieb er: »Das Verlagsrecht mit Einschluß der Lehren von dem Verlagsvertrag und Nachdruck« (Stuttg. 1857-58); »Der 9. November 1861 und die Verlagsrechte« (Leipz. 1861); »Wechsellehre nach
2% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0169, von Sachwalter bis Sacken Öffnen
. §§. 154 fg. als Meineid oder fahrlässiger Falscheid bestraft. In Gemäßheit des Vundes-(Reichs-)Gesetzes vom 11.Juni 1870, betreffend das Urheberrecht an Schrift- werken, Abbildungen, musikalischen Kompositionen und dramat. Werken, sind
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0127, von Uri (Strom) bis Uri (Kanton) Öffnen
Reproduktion gestattet ist, aber mit 5 Proz. Abgabe vom Ertrag an den Urheber. Die Mittel des Schutzes sind wie beim Nachdruck (s. d.): Strafe, Schadenersatz, soweit Nachbildungen in Frage stehen, Einziehung; bei der unerlaubten Aufführung
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0304, von Verus bis Vervielfältigungsapparate Öffnen
. Dem sind die nach langen Bemühungen entstandenen Gesetze und Staatsverträge über das Urheberrecht (s. d.) und den Nachdruck (s. d.) entgegengetreten. Auf diese Weise ist es auch möglich geworden, Papiere auf den Inhaber (Obligationen und Aktien
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0437, von Waechter (Oskar von) bis Wackernagel (Philipp) Öffnen
Preußen stimmten. 1872‒76 war er Abgeordneter der Stadt Stuttgart in der Abgeordnetenkammer. Er schrieb: «Das Verlagsrecht mit Einschluß der Lehren von dem Verlagsvertrag und Nachdruck» (Stuttg. 1857‒58), «Das Autorrecht nach dem Gemeinen deutschen
2% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0137, von Nabonid bis Nachbaur Öffnen
gesetzlich geschützt ist, wie beim Erfinderpatent (s. Patent), Gebrauchsmuster (s. d.), Geschmacksmuster (s. Musterschutz), dem Warenzeichen (s. Markenschutz) und wie der Nachdruck (s. d.), die Nachbildung und die unbefugte Aufführung beim Urheberrecht