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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Stintbis Stirling-Maxwell |
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(lat.), Nebenblatt (s. Blatt, S. 1015).
Stipulation (lat.), vertragsmäßige Festsetzung zwischen zwei oder mehreren Personen, s. Vertrag.
Stirbey (Stirbei, Kalarasch), Hauptstadt des Kreises Jalomitza in der Walachei, an dem Donauarm Bortscha, nahe
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0369,
von Stipabis Stirn |
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der Pflanzenblätter (s. Blatt).
Stipulārdornen, s. Dorn.
Stipulation (lat., «Bestimmung», «Übereinkunft»), bei den alten Römern eine in Frage des Gläubigers und bejahender Antwort des Schuldners bestehende Vertragsform, aus welcher eine Klage
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0192,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht) |
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. Constitutum
Kontrahiren
Kontrakt
Leihkauf
Lucrum
Realkontrakt
Schuld
Stipulation
Weinkauf, s. Leihkauf
-
Ausspielen
Darlehn
Anlehn
Anleihe
Mutuum
Depositum
Deponiren
Deposita
Depositar, s. Depositum
Depositengelder
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0076,
von Accentorbis Acceptprovision |
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, in Stipulationsform gekleidete Quittung einer aus Stipulation entstandenen Schuld. Der Schuldner fragte den
Gläubiger: Acceptum ne fers oder habes mihi ("Hast du meine Schuld empfangen")?
Antwortete der Gläubiger
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0791,
von Erlanger Blaubis Erle |
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wird. Während ein solcher E. im römischen Recht an bestimmte Formen gebunden und namentlich zur Aufhebung einer durch Stipulation begründeten Forderung der Abschluß einer Gegenstipulation, einer sogen. Acceptilation (s. d.), nötig war, wird der heutige
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0365,
von Girouettebis Girtanner |
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" (das. 1852; 4. Aufl. von Wilh. Langenbeck, 1869); "Die Stipulation und ihr Verhältnis zum Wesen der Vertragsobligation" (Kiel 1859).
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0135,
Hannover (Geschichte: 1719-1803) |
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gerade infolge seiner Verbindung mit England, das sich nicht gleich den übrigen kriegführenden Mächten zu den Stipulationen des Friedens von Lüneville (9. Febr. 1801) verstehen wollte, sondern den Kampf noch zwölf Monate länger fortsetzte
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Ibn Esrabis Ibsen |
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in Zurückgezogenheit lebend, beschäftigte sich I. vornehmlich mit Hebung des Ackerbaues auf seinen Gütern. Von Mehemed Ali in geheimen Stipulationen mit der Pforte zu seinem Nachfolger designiert, trat er, als jener allmählich in Altersschwäche verfiel
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0048,
von Kontrabuchbis Kontraktbruch |
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auf die Schützen zugetrieben wird.
Kontrakt (lat. Contractus), der klagbare Vertrag des römischen Rechts. Dasselbe erklärte die Verträge nämlich nur dann für klagbar, wenn sie entweder in solenner Form (Stipulation) oder schriftlich (Litterarkontrakt
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0879,
Serbien (Geschichte bis 1842) |
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ohne russische Unterstützung zurück. Russische Ränke aber brachten es dahin, daß im Frieden von Bukarest (28. Mai 1812) nur nichtssagende Stipulationen für S.: allgemeine Amnestie, eigne innere Verwaltung, dagegen Tributpflichtigkeit und Übergabe der Festungen an
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0164,
von Vertragbis Verviers |
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. Dieselbe verbindende Kraft hatten auch die in gewisser feierlicher Form gegebene mündliche Zusage, die Stipulation (contractus verbalis) und die schriftliche Verpflichtung (contractus literalis oder chirographarius). Jetzt sind alle Verträge klagbar
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0092,
von Acceptierenbis Accession |
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die in gewisser Form eingegangenen Schuldverträge, nämlich das Nexum und die
Stipulation (s. d.), getilgt werden konnten; er bestand in einer der Eingehung jener Verträge entsprechenden Form.
Zu unterscheiden von der A. ist das acceptum referre , d
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0350,
von Civilsenatbis Civilstandsregister |
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(per lurmulNni P6tit0ri3.n1 oder actio
pudlicikma) dem dritten Besitzer abgefordert werden
konnte. Ebenso gab es Formalkontrakte (s. (^011-
ti-actus), welche nur von röm. Bürgern geschlossen
werden konnten, z. B. die Stipulation, wenn in
Frage
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0979,
von Formariusbis Formelle Wahrheit |
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lation (s. d.), welche in Deutschland niemals Gel-
tung gewonnen hat. Nber eine andere, heute aucd
nicht mehr gültige Stipulation des ältern deutschen
Rechts, bei welcher sich der Schuldner durch Über-
reichung einer 1?68tncÄ band, vgl. Schröder
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0982,
von Römischer Katechismusbis Römisches Recht |
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Wirtschaftssystem der Römer tief verwachsen war, die strenge Gestaltung der römischen väterlichen Gewalt, die röm. Stipulation (s. d.), die Bonorum possessio (s. d.), herausgenommen, andere, wie die Hypothek (s. d.) und der Erwerb von Grundeigentum (s
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0494,
von Contradictiobis Conty |
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Contradictio – Conty
verpflichteten, die Stipulation oder die Schrift (Litteralkontrakte), analog unserm Wechsel. Bei Aufnahme des röm. Rechts in Deutschland wurden diese Grundsätze nicht angenommen. Es erhielt sich der deutsche Grundsatz
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