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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0959,
von Trassierungbis Traube |
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sich der trassierteigene Wechsel herausgebildet. Wenn ein Kaufmann unter seinem Personennamen auf seine Firma, oder bei Führung zweier Firmen von einer auf die andere zieht, liegt echte Tratte vor.
Der Trassat ist als solcher nicht verpflichtet
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42% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0804,
von Trappporphyrbis Traubenkrankheit |
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Wechsels wird Trassant, der Bezogene Trassat, der gezogene Wechsel selbst Tratte genannt. Sind Trassant und Trassat eine und dieselbe Person, so spricht man von einem trassiert-eignen Wechsel (s. Wechsel).
Trastévere, s. Rom, S. 904.
Trätabel
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0076,
von Accentorbis Acceptprovision |
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";
Accepisse , das "Empfangenhaben", der Empfangschein.
Accept (lat.), die auf einen gezogenen Wechsel ( Tratte ) gebrachte
Erklärung des Bezogenen (Trassaten) daß er den
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0565,
Wechsel (im Handel) |
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wird die Summe im Text gewöhnlich in Buchstaben, oberhalb des Textes aber in Ziffern geschrieben. Der eigene W. ist indossabel wie die Tratte (s. Indossament). Das Indossament erscheint wie bei der Tratte üblicherweise nur auf der Rückseite. Sich selbst
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0829,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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leisten verspricht, und 2. gezogene Wechsel (Tratten), in welcher die Bezahlung einer dritten Person aufgetragen wird. Ein Wechsel, der Wechselkraft haben soll, muss enthalten die Namen a) des Ausstellers, b) des Bezogenen, welcher die Summe bezahlen
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1% |
Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0839,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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.
Supplement = Ergänzung, Nachlieferung.
Surrogat = Ersatzmittel für ähnliche, aber höher im Preise stehende Waaren.
T.
Tantième = Gewinnantheil.
Tratte = gezogener Wechsel.
V.
Verjährung = Verjährungsfristen sind in den deutschen Bundesstaaten
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0460,
Wechsel (Formvorschriften) |
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(Tratte, cambium trassatum) ist nämlich eine Urkunde, durch welche der Aussteller (Trassant) einen Dritten (den Trassaten oder Bezogenen) zur Zahlung einer bestimmten Summe zu einer gewissen Zeit (Verfallzeit) an eine bestimmte Person (den
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0838,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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, Durchsicht, Untersuchung.
Revisor = Untersucher, Nachprüfer, Rechnungsprüfer.
Rimesse = weiterbegebene Tratte, Einsendung von Wechseln oder Geld.
Rückzoll = heisst der Zoll, welcher bei Einfuhr von Waaren erhoben, bei bescheinigter Ausfuhr derselben aber
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0565,
Buchhaltung (doppelte) |
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das Kapitalkonto auf für die eingebrachten Passiva denjenigen Konti gegenüber, welche den einzelnen Bestandteilen des Passivums errichtet werden. Dies sind wiederum Personenkonti für die eingebrachten Gläubiger und, soweit laufende Tratten auf den
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0826,
von Arbitbis Arboga |
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zerfallen in direkte oder einfache und in indirekte oder zusammengesetzte A. Bei direkten A. handelt es sich zunächst um die Wahl zwischen direkter Rimesse oder direkter Tratte. Hat z. B. Leipzig in Wien 5000 Fl. zu zahlen, so kann es entweder zu
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0787,
Reichsbank, deutsche (Diskontogeschäft) |
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Rücksichtnahme auf die Entstehung der Tratten. Denn die Sicherheit soll nicht nur in der Person des Kreditempfängers liegen, sondern namentlich auch in der Art des Kredits. Der Kredit nun, welcher von einer Zettelbank gewährt werden kann, ist (wie wiederholt
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0563,
von Webstuhlbis Wechsel (im Handel) |
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Person oder den Präsentanten oder einen Beauftragten derselben zu zahlen. Die Adresse befand sich auf der Rückseite der Urkunde, welche die Natur der heutigen Tratte hatte. Solche Tratten finden sich schon aus den J. 1335, 1339, 1357, 1381. Nach
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0564,
Wechsel (im Handel) |
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, die Valutaklausel im W. sowohl als im Indossament als wesentlich gefordert wird, daß diese Tratte die Verschiedenheit des Ausstellungs- und des Zahlungsortes (distancia loci, 1894 aufgehoben) und der W. überhaupt die Orderklausel fordert. Nicht unwesentlich
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0042,
von Abfertigungsscheinbis Abgang |
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- und grundherrliche,
Gemeinde-, Korporations- und Staatsabgaben oder Steuern. Das Weitere s.
Auflagen und Steuern .
Auch wird A. im Sinn von Tratte (s. Wechsel ) gebraucht
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0809,
Ariovist |
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, Manuale Ariostesco (Vened. 1866); G. Campori, Notizie per la vita di L. A., tratte da documenti inediti (2. Aufl., Modena 1871); Ferrazzi, Bibliografia Ariostesca (Bassano 1881).
Ariovist, germanischer Heerführer, kam auf Einladung der Arverner
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0185,
von Avilabis Aviso |
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: die Summe, die Order, an welche der Wechsel gezogen ist, d. h. den Namen desjenigen, an dessen Order er gestellt ist, die Zahlungszeit, wie sie im Wechsel ausgedrückt ist, endlich auf wessen Rechnung der Bezogene den Betrag der Tratte zu bringen habe
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0322,
von Bänkelsängerbis Banken |
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) und der Zahlungsvermittelung (in der einfachsten Form durch bloßes Umschreiben gegen volle Deckung durch eine hinterlegte Summe, dann durch Anweisungen und Tratten), und erst dadurch, daß sich bei den B. große Geldkapitalien ansammelten, wurden
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Bankingtheoriebis Bankrott |
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; Provision auf Zahlung und Einzahlung sowie aus Tratten und Rimessen für fremde Rechnung etc.; Kursdifferenzen der Wechsel, Staatspapiere, Geldsorten und edlen Metalle. Vgl. auch Banken (Depositenbanken).
Bankingtheorie, s. Currencytheorie.
Banknoten
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0675,
von Entmannungbis Entomophthora |
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), in der Handelssprache s. v. w. einen fälligen Geldbetrag durch Ausstellung einer Tratte (eines gezogenen Wechsels) einziehen.
Entodérm, s. Magen und Keimblätter.
Entoilage (franz., spr. angtoalahsch), s. Bobbinet.
Entoma (griech
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0118,
von Handsworthbis Handwerkervereine |
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gezogene Tratten), die vom Verkäufer ausgestellten, noch nicht indossierten Wechsel.
Handtrommel, s. Tamburin.
Handverkauf, bei den Banken, s. Tafelgeschäft.
Handwechsel, im Bankiergeschäft das Umwechseln von Geldsorten im kleinen.
Handwerk
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0720,
von Remagenbis Rembrandt |
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oder Zwischenspediteur teilweise Deckung verschafft. Remboursieren heißt Ersatz geben, sich für eine gemachte Auslage erholen, sich durch Tratten wieder bezahlt machen.
Rembrandt, eigentlich Rembrandt Harmensz van Ryn, holländ. Maler, geb. 15. Juni
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0765,
von Revalentabis Reventlow |
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oder Indossant (meist durch Begebung einer Tratte auf denselben) sich erholen, d. h. bezahlt machen. Revalierungsklausel (Deckungsklausel), die auf Wechseln oft vorkommende, rechtlich bedeutungslose Bezugnahme auf das zwischen Aussteller und Bezogenem
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Schußzeichenbis Schütz |
Öffnen |
. Honorierung; daher eine Tratte, eine Anweisung "in S. nehmen", sie "schützen", s. v. w. sie annehmen und einlösen (honorieren).
Schütz, 1) Heinrich (auch Sagittarius genannt), deutscher Komponist, geb. 8. Okt. 1585 zu Köstritz im Vogtland, kam in seinem 13
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0898,
von Ziegler und Klipphausenbis Zielgewehr |
Öffnen |
Hochwild, wenn dasselbe vom Feld in den Wald wechselt; im Handelsverkehr s. v. w. trassieren (einen Wechsel); Ziehung, s. v. w. Tratte. Zieher, bei dem Prämiengeschäft derjenige, welcher die Prämie erhält.
Ziehen, Eduard, Schriftsteller, geb. 29
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0518,
von Kraszewskibis Kreditreform |
Öffnen |
auf ihn auszustellende Tratte acceptieren werde, wenn die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt seien.
Kreditreform. Der Verband der Vereine »Kreditreform« ist eine von Kaufleuten, Fabrikanten und Gewerbtreibenden geschlossene Vereinigung, welche den
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0044,
von Abführmusbis Abgar |
Öffnen |
täglich, anzuwenden. (S. Stuhlverstopfung.)
Abführmus, s. Sennalatwerge.
Abgabe, im Wechselgeschäft gleichbedeutend mit Tratte (s. Wechsel).
Abgaben, einmalige oder fortlaufende Entrichtungen, namentlich solche, welche für das Einführen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0091,
von Accepibis Acceptation |
Öffnen |
der durch diese Annahmeerklärung acceptierte Wechsel (Wechselaccept, acceptierte Tratte). Für das A. genügt nach der Deutschen und Österr. Wechselordnung (anders nach dem Code) die einfache Namensunterschrift des Bezogenen auf der Vorderseite des
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0952,
von Dépôt de la guerrebis Deprekatur |
Öffnen |
(spr. -poh-), Depositowechsel
oder Kautionswechsel, ein Wechsel (Tratte oder
in der Regel eigener Wechsel), welcher ausgestellt wird,
um dem 3tehmer des Wechsels alsSicherheit (Kaution)
für Erfüllung einer Verbindlichkeit des Ausstellers
gegen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0747,
Handelskrisen |
Öffnen |
der Sprache
ebenfalls als ein Haupterfordernis des kaufmän-
nischen Briefstils, wenn auch freilich gewisse tech-
nische fremdfprachliche Ausdrücke, wie Tratten, Ri-
messen u. dgl. sowohl der Kürze als des Verständ-
nisses halber beibehalten werden
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0878,
von Hauptdeckbis Hauptguß |
Öffnen |
kommt),
mit seinen Hilfskonten: Handlungsunkosten-, Zin-
sen-, Agio-, Provisions-, Lohnconto u. s. w. Diese
Konten werden für die Lasten oder Verluste debitiert,
für die Erträgnisse oder Gewinne kreditiert. Ferner
kann man hierher das Tratten
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0313,
von Holzcementbis Holzessig |
Öffnen |
Teil Eisenbestandteile hinzu-
treten, so das von Long, Howe,Town (Vattenbrücken),
Post, Tratt, Murphy, Whipple u. s. w. 4) Spreng -
werksbrücken. Schräg angebrachte Streben be-
wirken einen Schub gegen die Widerlager u. s. w.
5) Bogenbrücken
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0529,
von Kommissionsgeschäftbis Kommodore |
Öffnen |
.
Kommifsionstratte oder Kommissions-
wechsel, zunächst die Tratte für fremde Rechnung
(s. Trassieren); sie wird im Wechsel durch die
Deckungsklausel "und stellen solche auf Rechnung
des Herrn ^. 5f." (Anfangsbuchstaben des Namens
oder der Firma
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0765,
von Remagenbis Rembrandt |
Öffnen |
, für eine Forderung trassieren (s. Trassieren); Rembours oder Remboursement (spr. rangburßmáng), Einziehung einer Geldauslage durch Nachnahme (s. d.), Deckung einer Waren- oder Wechselschuld durch Tratte des Gläubigers u. s. w.
Rembrandt, Harmensz van Rijn oder Ryn
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0929,
von Sicherheitswechselbis Sichtwechsel |
Öffnen |
-
zen der Mandschurei bis zur Mündung des Amur.
Sicht, das Gesehenwerden des Wechsels durch
den Bezogenen bei der Tratte, durch den Aussteller
beim eigenen Wechsel; herbeigeführt wird sie durch
die Präsentation des Wechsels seitens seines
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0958,
von Trarbachbis Trassieren |
Öffnen |
.
Trassant, Trassat, s. Trassieren.
Trassieren, Ziehen, im Wechselverkehr und bei der Anweisung übliche Bezeichnung für den Rechtsakt, durch den der Aussteller (Trassant) des gezogenen Wechsels (Tratte) oder der Anweisung dem Bezogenen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Wechselprozeßbis Wechselregreß |
Öffnen |
die Erfolglosigkeit der Präsentation zur Ehrenzahlung ausweisen, bei Zeitsichtwechseln (s. Sichtwechsel) und bei domizilierten Tratten mit Präsentationsbefehl der Protest mangels Annahme (Sicht, Datierung) erhoben werden. (S. Wechselprotest und Notifikation.) Über
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