Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach vollmachtgeber
hat nach 1 Millisekunden 14 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
10% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0402,
von Vollkugelbis Vollmar |
Öffnen |
, Rechtshandlungen im Namen des Vollmachtgebers vorzunehmen (Bürgerl. Gesetzb. §. 166). Gewöhnlich sollen diese Handlungen auch für Rechnung des Vollmachtgebers gehen. Doch kann auch die V. Handlungen betreffen, welche für Rechnung des Bevollmächtigten
|
||
4% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 1005,
von Blankenheimer Auszehrungskräuterbis Blanqui |
Öffnen |
(Blanquet, Blanko, franz. Carte blanche, engl. Blank charter, ital. Carta bianca), eine nicht ausgefüllte Vollmacht, welche lediglich aus der Namensunterschrift des Vollmachtgebers besteht, über der leerer Raum gelassen ist, den der Bevollmächtigte
|
||
3% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0488,
von Prozeßlegitimationbis Prozeßvollmacht |
Öffnen |
gesetzte Frist verstrichen ist. Die Vollmacht wird weder durch den Tod des Vollmachtgebers noch durch eine Änderung bezüglich seiner Prozeßfähigkeit oder gesetzlichen Vertretung aufgehoben. Wohl aber endigt sie durch Kündigung, die jedoch dem Gegner
|
||
2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0037,
von Konstatierenbis Konstitution |
Öffnen |
.).
Konstituént (lat.), Vollmachtgeber, insbesondere der Auftraggeber eines Rechtsanwalts.
Konstituieren (lat.), etwas festsetzen, feststellen, besonders in Bezug auf staatliche Einrichtungen; etwas in seiner Ganzheit oder Wesenheit mit darstellen
|
||
2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0432,
von Prozeßordnungbis Prschewalskij |
Öffnen |
insoweit rechtliche Wirkung, als diese Beschränkung die Beseitigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzicht und Anerkennung des gegenteiligen Rechtsanspruchs betrifft. Die P. wird weder durch den Tod des Vollmachtgebers noch
|
||
2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0276,
von Vollblutbis Vollschiff |
Öffnen |
), der einer Person (dem Bevollmächtigen, Mandatar) seitens einer andern gegebene Auftrag zur Vertretung der letztern (des Vollmachtgebers, Mandanten); auch die über den Abschluß eines Bevollmächtigungsvertrags (Vollmachtsauftrags) ausgefertigte Urkunde
|
||
2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0021,
von Abbeermaschinebis Abbinden |
Öffnen |
abberufen werden, dagegen können Bevol lmächtigte, z.B. der Standesherren in den Ersten Kammern, oder zur Vertretung berechtigter
Körperschaften, von ihren Vollmachtgebern abberufen werden
|
||
2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0159,
von Ad referendumbis Adresse |
Öffnen |
in späterer Zeit noch an verschiedenen Orten als Heros verehrt.
Ad referendum (lat.) heißt in der Rechtssprache: zur Berichterstattung, in der Regel behufs der Entscheidung des Vollmachtgebers oder Vorgesetzten. In kollegialisch besetzten Behörden
|
||
2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0469,
von Alter (physiologisch)bis Altersklasse |
Öffnen |
).
Alter ego (lat.), d. h. das andere Ich, wird derjenige genannt, der von einem andern bevollmächtigt ist, ihn vollständig zu vertreten, als ob der Vollmachtgeber selbst handle. So wird die Stellung des Prokuristen (s. d.) im Handelsrecht
|
||
2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0933,
von Bevollmächtigterbis Bewässerung |
Öffnen |
und
im Namen des Vollmachtgebers eine Rechtshandlung vornimmt.
Bevollmächtigter Minister (franz. Envoyé extraordinaire und
Ministre plénipotentiaire ), seit der Mitte des 18. Jahrh. Bezeichnung des nach den
|
||
2% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0639,
von Instinktivbis Institut de France |
Öffnen |
das Princip der unmittel-
baren Stellvertretung, welches heute für den Proku-
risten (s. d.), den Handlungsbevollmächtigten (s. d.)
und jeden gilt, welcher auf Grund einer Vollmacht
im Namen des Vollmachtgebers kontrahiert, nicht
kannten
|
||
2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0592,
von Konstanzebis Konstituieren |
Öffnen |
, Hartleibigkeit; konstipierende Mittel
((^onLtipaiitia), Mittel, welche verstopfen und die
Ausleerung hindern, wie das Opium u. a.
Konstituönt (lat.), Vollmachtgeber, insbeson-
dere der Bevollmächtigte eines Sachwalters.
Konstituieren (lat.), etwas
|
||
2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0367,
von Pravazsche Spritzebis Prazák |
Öffnen |
365
Pravazsche Spritze - Prazák
lichen Verbrechens Angeschuldigten durch Übertre-
tung der Pflichten des Anklägers begünstigt. Jetzt
nennt man P. das pflichtwidrige Verhalten eines
Anwalts, der zum Schaden seines Vollmachtgebers
dessen
|
||
2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Prokrisbis Prokurator |
Öffnen |
. die Vollmacht, kraft deren ein Stellvertreter statt
des abwesenden Bräutigams die Ehe schließt. Das
ist herkömmlich und nur noch gestattet bei der Ehe-
schließung zwischen fürstl. Personen. Der Vertreter
führt dann die Braut dem Vollmachtgeber zu
|